Rechtsbericht | USA-Kanada | Gesellschaftsrecht
Unternehmensgründung in Kanada und den USA im Vergleich
Kanada und die USA bieten ähnliche gesellschaftsrechtliche Strukturen, unterscheiden sich jedoch in den Details. Der Bericht zeigt zentrale Gemeinsamkeiten und Unterschiede.
27.02.2026
Von Jan Sebisch | Bonn
Viele deutsche Unternehmen entscheiden sich im Rahmen ihrer Auslandsgeschäftstätigkeiten in Nordamerika dafür, Tochtergesellschaften in Kanada oder den USA zu gründen. Gründe hierfür sind unter anderem administrative Erleichterungen im operativen Geschäft oder die Kundennähe.
Unabhängig vom jeweiligen Zweck haben deutsche Unternehmen bei der Gründung einer Gesellschaft in Kanada oder den USA bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Dabei zeigen sich sowohl strukturelle Parallelen als auch wesentliche Unterschiede zwischen dem kanadischen und dem US-amerikanischen Gesellschaftsrecht.
Wahl der Rechtsform
Ein zentraler Aspekt betrifft die Wahl der geeigneten Rechtsform. In Kanada werden Gesellschaften entweder auf Bundesebene oder auf Ebene der Provinzen bzw. Territorien gegründet. Die mit Abstand häufigste Rechtsform ist die (Business) Corporation, eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und Haftungsbeschränkung der Gesellschaft. Auf Bundesebene erfolgt die Gründung typischerweise nach dem Canada Business Corporations Act, während die Provinzen jeweils eigene Gesellschaftsgesetze (z.B. Ontario Business Corporations Act) haben.
Daneben existieren in Kanada Personengesellschaften (Partnerships). Die Partnership ist ein Zusammenschluss von zwei oder mehr Gesellschaftern. Anders als die Corporation besitzt die kanadische Partnership grundsätzlich keine eigene Rechtspersönlichkeit. Das Partnergesellschaftsrecht (Partnership Law) in Kanada fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit der Provinzen. Eine Ausprägung ist die Limited Partnership, die sich nach speziellen Provinzgesetzen (z.B. Ontario Limited Partnership Act) richtet und mindestens einen unbeschränkt haftenden General Partner sowie einen oder mehrere Limited Partner mit beschränkter Haftung umfasst.
In den Vereinigten Staaten bestehen vergleichbare Grundformen. Großer Beliebtheit erfreut sich auch hier auch die (Business) Corporation. Die beiden wichtigsten sind die Public Corporation (deren Anteile öffentlich gehandelt werden) und die Close Corporation (deren Anteile sich im Besitz von nur wenigen Anteilseignern befinden). Auch hier können Corporation nach dem Recht eines einzelnen Bundesstaates gegründet werden.
Eine im kanadischen Recht nichtexistierende, im US-Recht jedoch äußerste verbreitete Gesellschaftsform ist die Limited Liability Company (LLC). Hierbei handelt es sich um eine gemischte Gesellschaftsform, bei der sowohl Bestandteile der Personengesellschaft als auch der Kapitalgesellschaft miteinander verbunden werden. Als Merkmale einer Kapitalgesellschaft können die eigenständige Rechtspersönlichkeit und die beschränkte Haftung der Gesellschafter angesehen werden. Aus deutscher Sicht besteht bei Gründung einer LLC allerdings die Problematik der Einordung der LLC für deutsche steuerliche Zwecke.
Entscheidung über den Gründungsjurisdiktion
Bei der Wahl des Gründungsjurisdiktion spielen in beiden Ländern strategische Erwägungen eine wesentliche Rolle. In Kanada kann eine Corporation bundesweit oder in einer bestimmten Provinz bzw. einem Territorium gegründet werden. Zu prüfen ist unter anderem, ob Director-Residency- Anforderungen bestehen, ob außerprovinzielle Registrierungen erforderlich sind und ob branchenspezifische Genehmigungen einzuholen sind.
In den USA gilt Delaware traditionell als bevorzugter Gründungsstaat. Dies liegt daran, dass Delaware eine unternehmensfreundliche Gesetzgebung und Rechtsprechung hat. Die Handhabung der Unternehmensgründung ist außerordentlich einfach und wird durch die Kompetenz der staatlichen Stellen unterstützt. Infolge ihrer wirtschaftlichen Stärke besitzen zudem die Bundesstaaten New York und Kalifornien eine enorme Bedeutung. Weiterhin gewinnen Texas und Nevada als Gründungsstaaten für Unternehmen in den USA zunehmend an Bedeutung.
Gründungsdokumente
Unabhängig von der Rechtsform sind bei Gründung bestimmte konstituierende Dokumente erforderlich. Bei Corporations gehören hierzu insbesondere die Articles of Incorporation, die grundlegende Angaben wie den Namen oder den Sitz der Corporation beinhalten und bei der zuständigen Registrierungsbehörde eingereicht werden. Ergänzend regeln Bylaws interne Organisationsfragen, wie Beschlussfassungen oder Stimmenrechte.
Bei Personengesellschaften bildet das Partnership Agreement beziehungsweise das Limited Partnership Agreement das wesentliche Vertragswerk, in denen Rechte, Pflichten und Gewinnverteilung festgelegt werden.
Weitere regulatorische Anforderungen
Schließlich sind noch weitere regulatorische Aspekte zu beachten. In Kanada zum Beispiel verpflichtet der Investment Canada Act nicht-kanadische Investoren grundsätzlich dazu, innerhalb einer bestimmten Frist nach Erwerb oder vor Gründung eines kanadischen Unternehmens eine Meldung vornehmen; in sensiblen Fällen sogar eine vorherige Investitionsprüfung.
In den USA benötigen Gesellschaften, die Arbeitnehmer beschäftigen oder Steuererklärungen abgeben möchten, eine Employer Identification Number des Internal Revenue Service. Darüber hinaus sollten Umfang und Komplexität der geplanten Geschäftstätigkeit bei der Auswahl geeigneter Bank- und Beratungspartner berücksichtigt werden.
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