Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Rechtsbericht Saudi-Arabien Niederlassungsrecht

Saudi-Arabien konturiert "Regional Headquarters" Programm

Bis zum 9. Oktober 2025 kann die Öffentlichkeit Stellung zum Gesetzesentwurf über die Regional Headquarters nehmen.

Von Sherif Rohayem | Bonn

Das saudi-arabische Ministerium für Investitionen hat einen Entwurf zur Regelung des Programms der Regional Headquarters veröffentlicht und gibt der Öffentlichkeit bis zum 9. Oktober 2025 die Möglichkeit Stellung zu nehmen.

Regelungen sollen erstmalig in formellen Rechtsakt überführt werden

Konkret geht es bei dem Entwurf um die materiellen und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen zur Registrierung einer Niederlassung als Regional Headquarter, die rechtlichen Implikationen, die mit dem Status einer solchen regionalen Zentrale einhergehen, einschließlich der steuerlichen Anreize sowie um die Beaufsichtigung.

Dabei greift der Entwurf greift auf, was bereits jetzt schon gilt, was aber lediglich auf Internet-Veröffentlichungen des Investitionsministeriums festgehalten und noch nicht in einem formellen Rechtsakt kodifiziert wurde. Dies soll sich mit dem neuen Vorstoß ändern.

So enthält der Entwurf Legal-Definition für zentrale Begriffe wie etwa den des multinationalen Unternehmens; nur solche dürfen an dem Programm teilnehmen. Ein multinationales Unternehmen ist demnach ein ausländisches Unternehmen, dessen Hauptsitz nicht nach den Vorschriften des saudi-arabischen Gesellschaftsrechtes gegründet wurde, einschließlich Unternehmen aus den Ländern des Golf Kooperationsrates (GCC), deren Gründer keine GCC-Staatsangehörige sind. Ebenso zählen als multinationale Unternehmen solche mit Hauptsitz in der Region (Naher Osten und Nordafrika) und mindestens einer weiteren Niederlassung, welche die Aufgaben eines Regional Headquarters ausführt. Der Entwurfs definiert Regional Headquarter als Unternehmen oder Zweigniederlassung eines multinationalen Unternehmens, das erstens nach den Vorschriften des saudi-arabischen Gesellschaftsrecht gegründet wurde und zweitens als regionale Zentrale fungiert.

Regionale Headquarters erarbeiten regionale Strategie

Welche Aktivitäten ein Regional Headquarter ausübt, bestimmt Art. 7 des Entwurfes. Dabei unterscheidet die Vorschrift zwischen Pflichtaktivitäten und fakultativen Aktivitäten. 

Zu den Pflichtaktivitäten zählen unter anderem: 

  • Die Ausarbeitung einer regionalen Strategie
  • Die Koordinierung der einzelnen Konzernteile
  • Die Auswahl angebotener Produkte und Dienstleistungen
  • Erstellung des Budgets für die Konzernteile oder
  • Unterstützung bei Fusionen und Zukäufen.

Fakultative Aktivitäten betreffen unter anderem die Bereiche:

  • Forschung und Entwicklung
  • Vermarktung
  • Personal
  • Logistik und Lieferketten oder
  • Gewerblicher Rechtsschutz.

Darüber hinaus gibt es Anforderungen an das Unternehmen, als solches, damit dieses als Regional Headquarter anerkannt werden kann: Neben der Eigenschaft als internationales Unternehmen ist es erforderlich, dass Inhaber des als Regional Headquarter zu registrierenden Unternehmens und Antragsteller identisch sind. Außerdem muss das Regional Headquarter eine eigene Rechtspersönlichkeit sein, die sich von anderen Niederlassungen im Königreich unterscheidet.

Keine Teilnahmemöglichkeit an öffentlichen Ausschreibungen

Mit dem Programm über das Regional Headquarter will die Regierung von Saudi-Arabien multinationale Unternehmen dazu bewegen, den Hauptsitz für ihr Nahost- und Nordafrika-Geschäft nach Saudi-Arabien zu verlegen. Die saudische Regierung geht dabei nach dem Zuckerbrot und Peitsche Prinzip vor. So werden multinationale Unternehmen ohne Hauptsitz im Königreich von der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen. Wegen der großen Nachfragemacht der saudischen Regierung entgeht betroffenen Unternehmen der mit Abstand lukrativste Teil des Saudi-Arabien-Geschäfts. Auf der anderen Seite erhalten teilnehmende Unternehmen Steuervorteile so etwa den Steuersatz von 0 Prozent auf Gewinne für die Dauer von 30 Jahren und Erleichterungen bei den Vorgaben zur Beschäftigung von saudischen Staatsangehörigen (Saudisierungsprogramm – Nitiqat).

Zum Thema:

nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.