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Zollbericht Saudi-Arabien Kennzeichnungsvorschriften

Kennzeichnungsvorschriften

Für den Vertreib von Waren in Saudi-Arabien sind bestimmte Vorschriften zur Kennzeichnung von Waren und der Verpackung zu beachten.

Von Amira Baltic-Supukovic

Herkunftsbezeichnung

Grundsätzlich sind alle einzuführenden Waren mit einer nicht entfernbaren Herkunftsbezeichnung zu versehen. Die Warenmarkierung soll gut lesbar und dauerhaft mit der Ware verbunden sein. Sie kann durch Druck, Gravur oder Pressung erfolgen und ist grundsätzlich an der Ware selbst anzubringen. Nur im Ausnahmefall und nur wenn ein Anbringen der Kennzeichnung auf Grund der Größe oder Beschaffenheit der Ware, wie zum Beispiel bei Schrauben, Kleinteilen, Lebensmitteln oder Flüssigkeiten nicht möglich ist, ist das Anbringen der Markierung auf der Verpackung zulässig. Die Kennzeichnung ist dann auf der kleinsten Verpackungseinheit vorzunehmen. Produkte mit unterschiedlichen Herkunftsländern müssen mit den entsprechenden Unterlagen über die jeweiligen Herkunftsländer ausgestattet werden. Zu beachten ist, dass die Ursprungsangabe auf der Verpackung unbedingt mit den Ursprungsangaben in den Warenbegleitdokumenten übereinstimmt.

Etikettierung von Nahrungsmitteln

Alle Nahrungsmittel müssen in arabischer Sprache etikettiert sein. Möglich sind zusätzliche Übersetzungen in andere Sprachen. Das Etikett muss folgende Angaben beinhalten:

  • Produktname und Produktmarke
  • Inhaltsstoffe in abnehmender Reihenfolge nach ihrem Gewichtsanteil; Inhaltsstoffe, die eine Überempfindlichkeit auslösen können, müssen hervorgehoben sein
  • Nettogewicht in metrischen Einheiten
  • Ursprungsland
  • Name und Adresse des Herstellers
  • Herstellungs- und Haltbarkeitsdatum
  • Barcode
  • Nährwertangaben
  • Chargennummer
  • ggf. Halal-Kennzeichnung
  • ggf. Kennzeichnung für genetisch veränderte Lebensmittel.

Fleisch- und Geflügelimporte müssen im Allgemeinen eine Halal-Kennzeichnung aufweisen. Für andere, auch für Non-food-Produkte kann ein Halal-Zertifikat und eine entsprechende Etikettierung des Produkts verlangt werden. Die Etiketten von Energy Drinks müssen klare Warnungen über potenzielle Gesundheitsrisiken in Englisch und Arabisch enthalten. Klebeetiketten sind für die Angaben des Herstellung- und Haltbarkeitsdatums sowie des Warenursprungs nicht erlaubt. Die Etikettierung hat der Hersteller vor dem Export vorzunehmen. Für Messewaren und Warenmuster ist eine Etikettierung in Englisch grundsätzlich ausreichend.

Kosmetika und andere Waren

Die Etikettierung von Kosmetikprodukten ist gemäß den aktualisierten Standards GSO 1943/2009 vorzunehmen. Sowohl am Produkt als auch auf seiner äußeren Verpackung müssen die folgenden Informationen angebracht sein: Produktname und Marke, Name und Adresse des Herstellers, Name und Adresse des Importeurs in Saudi-Arabien, Liste der Inhaltsstoffe, Lagerbedingungen, Chargennummer, Mindesthaltbarkeitsdatum, Gebrauchsanweisung, Funktion des Produkts und Warnhinweise. Alle Angaben müssen in Arabisch oder in Arabisch und Englisch vorliegen. Um die Einhaltung dieser Bestimmungen zur gewährleisten, werden die Waren bei der Einfuhr in Prüflaboratorien kontrolliert.

G-Mark

Seit Juli 2016 müssen elektronische und elektrische Verbraucherprodukte mit dem Konformitätszeichen "G-Mark" gekennzeichnet werden. Die neue Regelung geht aus einer gemeinsamen Regulierung der Staaten des Golfkooperationsrats (GCC), der "Gulf Technical Regulation for Low Voltage Electrical Equipment and Appliances", hervor.

Energieeffizienz-Kennzeichnung

Folgende Produkte müssen bei der Einfuhr in Saudi-Arabien eine Energieeffizienz-Kennzeichnung aufweisen: Kühl- und Gefrierschränke, Klimaanlagen, die in Privathaushalten oder auch im Industrie- bzw. Gewerbebereich zum Einsatz kommen; Waschmaschinen, Leuchtmittel und Elektromotoren.

Die Kennzeichnung beruht auf den Forderungen aus dem EESL-System ("Energy Effieciency Standardization and Labelling Program"). Das Programm ist eine Kombination aus Energieeffizienvorschriften ("Minimum Energy Performance Standards" - MEPS) und Vorschriften für die Kennzeichnung. Vor der Vermarktung ist eine Registrierung für die Energieeffizienz-Kennzeichnung bei Saudi Label and Standard (SLS) zu beantragen.

QR-Code

Spielzeug und kleine Elektrogeräte müssen einen QR-Code aufweisen. Im QR-Code sollen Bilder und Informationen über das Produkt, den Namen des Herstellers, die Zusammensetzung, das Herkunftsland sowie die technischen Fähigkeiten hinterlegt werden.

Steuermarke

Auf Tabakprodukten, Softdrinks und Energydrinks sollen Steuermarken angebracht werden. Weitere Informationen finden Sie bei der Zakat, Tax and Customs Authority.

Verpackungsbestimmungen

Die Verpackung sollte widerstandsfähig und den Anforderungen der besonderen Klimabedingungen gerecht sein. Darüber hinaus soll die Verpackung wasserdicht und diebstahlsicher sein. Alle Angaben der Markierung müssen mit den Angaben der Dokumente, insbesondere der Ursprungszeugnisse, übereinstimmen. Zerbrechliche oder besonders zu behandelnde Waren sollten zusätzlich mit einer entsprechenden Kennzeichnung zur Behandlung der Waren, zweckmäßigerweise in Arabisch, versehen werden. Bestimmte, vor allem freizügige Abbildungen dürfen nicht auf der Ware oder auf Ihrer Verpackung erscheinen, zum Beispiel auf Kleidungsstücken. Die Etikettierung sollte nach Möglichkeit mit dem Importeur besprochen werden.

Für Nahrungsmittelkontaktmaterialien gelten besondere Bestimmungen. Leeres Verpackungsmaterial kann nur nach Erhalt einer Genehmigung importiert werden. Bei der Einfuhr von Holzverpackungen werden Pflanzenschutzerzeugnisse verlangt. Saudi-Arabien ist Unterzeichnerstaat der Int. Plant Protection Convention - IPPC. Der Standard ISPM Nr. 15 für Holzverpackung wird bislang in Saudi-Arabien nicht angewandt.

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