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Schweden: Besonderheiten
Erwähnenswert sind vor allem das verfassungsrechtlich verankerte Öffentlichkeitsprinzip sowie die Institution des Ombudsmannes.
04.06.2024
Von Nadine Bauer, Dr. Achim Kampf | Bonn
In der Pressefreiheitsverordnung (Tryckfrihetsförordningen) ist das Recht aller Mitbürger - schwedischer Staatsangehöriger wie Ausländer - verankert, bei Behörden und Ämtern ohne Angabe von Gründen in alle öffentlichen Schriftstücke Einsicht nehmen zu können (Offentlighetsprincipen). Allerdings sind im sogenannten Öffentlichkeits- und Geheimhaltungsgesetz (Offentlighets- och sekretesslag (2009:400)) eine Vielzahl von Ausnahmen von diesem Öffentlichkeitsprinzip enthalten.
Eine besondere Institution ist der Ombudsmann. Jeder Bürger, der sich über die Verwaltung beschweren will, hat die Möglichkeit, sich an ihn zu wenden. Seine Dienste sind kostenfrei. Er verfügt über einen Stab an Mitarbeitern und hat ein Fragerecht im Parlament. Er versucht im Streitfall einen Konsens herzustellen und spricht Empfehlungen aus. Weitergehende Informationen hält die Webseite der Justizombudsmänner des Reichstages (Riksdagen ombudsmän) bereit. Darüber hinaus gibt es auch noch andere, von der Regierung ernannte Ombudsmänner wie beispielsweise den Verbraucherombudsmann (Konsumentombudsmannen) und den Diskriminierungsombudsmann (Diskrimineringsombudsmannen). Die jeweiligen Webseiten stellen Informationen auch auf Deutsch zur Verfügung.
Wie auch andere nordische Länder schützt Schweden in besonders starkem Maße die Rechte der Verbraucher. Hier sei vor allem auf das schwedische Amt für Verbraucherschutz (Konsumentverket) hingewiesen, dessen Webseite auch auf Deutsch abrufbar ist.
Die Gerichts- und Behördensprache ist grundsätzlich Schwedisch. Als Minderheitensprache hat auch Finnisch diesen Status.