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Recht kompakt | Schweden | Rechtsquellen

Schweden: Rechtssystem

Schweden ist eine konstitutionelle Monarchie mit einem parlamentarischen Regierungssystem und Mitgliedstaat der Europäischen Union.

Von Nadine Bauer, Dr. Achim Kampf | Bonn

Allgemeines

Das Parlament, der Reichstag (riksdag), besteht aus einer Kammer. Ihm gehören 349 Abgeordnete an, die alle vier Jahre neu gewählt werden. Formelles Staatsoberhaupt ist der König, der jedoch keine Machtbefugnisse hat und daher nur repräsentative Funktionen wahrnimmt. An der Spitze der Regierung steht der Ministerpräsident (statsminister).

Seit dem 1. Januar 1995 ist Schweden Mitglied der Europäischen Union.

Bereits seit 1809 existiert in Schweden die Einrichtung des Ombudsmannes (ombudsmän). Dieser ist eine von Regierung oder Parlament ernannte Vertrauensperson, die sich Beschwerden von Bürger:innen gegenüber der Verwaltung annimmt (für weitere Informationen siehe unter Schweden: Besonderheiten).

Rechtsquellen

Das schwedische Rechtssystem folgt dem Vorbild der kontinentaleuropäischen Staaten. Schweden hat eine geschriebene Verfassung, die aus vier eigenständigen Verfassungsdokumenten (grundlagar) besteht:

  1. Regeringsformen,
  2. Successionsordningen,
  3. Tryckfrihetsförordningen und
  4. Yttrandefrihetsgrundlagen.

Gesetze (lagar), Gesetzesvorarbeiten (förarbeten), die Rechtsprechung (rättspraxis) und die akademische Literatur (doktrin) stellen die wichtigsten Rechtsquellen dar. Gemäß dem Öffentlichkeitsprinzip sind - bis auf wenige Ausnahmen - sämtliche behördlichen Schriftstücke jeder Privatperson zugänglich. Eine gültige Kodifikation des Zivilrechts in einem einheitlichen Gesetzbuch existiert nicht. Traditionell wird in Schweden - wie auch im übrigen Skandinavien - viel Wert auf Streitvermeidung gelegt.

Gesetze werden in der Gesetzessammlung Svensk författningssamling veröffentlicht.

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