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Schweden: Sicherungsmittel
Gängige Sicherungsmittel sind der Eigentumsvorbehalt (lösöreköp) und die Unternehmenshypothek (företagsinteckning/företagshypotek).
04.06.2024
Von Nadine Bauer, Dr. Achim Kampf | Bonn
Eigentumsvorbehalt
Der Eigentumsvorbehalt ist in Schweden richterrechtlich geregelt. Ihm kommt aber nicht dieselbe Bedeutung wie in Deutschland zu, da das Eigentumsrecht erst dann gegenüber Dritten wirkt, wenn der Eigentümer im Besitz des Gegenstandes ist. Der Eigentumsvorbehalt muss spätestens bei der Lieferung vereinbart werden. Befindet sich die Ware schon im Besitz des Käufers, ist eine wirksame Vereinbarung nicht mehr möglich. Der lösöreköp ist darauf gerichtet, zur Sicherung einer bestimmten Forderung bewegliche Sachen an den Gläubiger zu "verkaufen". Der Schuldner bleibt weiterhin zum Besitz berechtigt. Der "Kaufpreis" kann in einem Darlehen bestehen. Der lösöreköp ist nur möglich an beweglichen Sachen, die vollständig und spezifiziert im Vertrag angegeben sind.
Für den Fall, dass der Käufer die Ware weiterverkauft oder verarbeitet, kennt das schwedische Recht die im deutschen Recht normierten Instrumente des erweiterten oder verlängerten Eigentumsvorbehaltes nicht. Allerdings kann die Kaufpreisforderung bei einem Weiterverkauf durch den Händler durch einen Konsignationsvertrag besichert werden.
Unternehmenshypothek
Rechtsgrundlage ist das Gesetz über Unternehmenshypotheken (Lag (2008:990) om företagshypotek). Eine Unternehmenshypothek erfasst das sogenannte lös egendom (etwa: bewegliches Eigentum) des Gewerbetreibenden, soweit es zum belasteten Betrieb gehört. Zum lös egendom zählt alles, was nicht sogenanntes fast egendom ist, insbesondere Rohmaterial, Inventar sowie Erzeugnisse des Unternehmens. Das fast egendom wird im Gesetz über Grundstückswesen (Jordabalk (1970:994)) bestimmt. Die Unternehmenshypothek entsteht mit Ausstellung eines Unternehmenshypothekenbriefes. Dazu muss der Gewerbetreibende die Eintragung der Belastung seines Betriebes in einem speziellen, für ganz Schweden einheitlich geführten Register erwirken (aufrufbar auf der Seite des schwedischen Firmenregisteramtes bolagsverket). Dieser Brief ist an den Kreditgeber zu übergeben. Durch die Hypothek erwirbt der Gläubiger ein Vorzugsrecht. Im Rahmen eines Konkursverfahrens ist der Gläubiger zur bevorzugten Befriedigung aus den Gegenständen, auf die sich die Hypothek bezieht, berechtigt.
Grundpfandrecht
Schließlich besteht auch die Möglichkeit eines Grundpfandrechtes zur Sicherung der Forderung. Es entsteht durch Eintragung in das Grundstücksregister und Übergabe des Pfandbriefes an den Gläubiger.