Kolumbien: Sicherungsmittel
Das kolumbianische Recht kennt verschiedene Sicherungsmittel, auch den Eigentumsvorbehalt.
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Das kolumbianische Recht kennt verschiedene Sicherungsmittel, auch den Eigentumsvorbehalt.
Der Länderbericht Recht kompakt Kolumbien bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
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Auch in Österreich ist der Eigentumsvorbehalt ein gängiges Sicherungsmittel. Er ist zwar gesetzlich nicht geregelt, von Lehre und Rechtsprechung jedoch anerkannt.
Die Sicherungsmittel sind im ukrainischen Zivilgesetzbuch geregelt.
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Der Länderbericht Recht kompakt Kanada bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
Im kanadischen Recht existiert keine Sicherungsmittel, das dem Eigentumsvorbehalt im deutschen Recht unmittelbar entspricht.
Die Rechtsgrundlagen des Sicherungsrechts finden sich in Pakistan im Contract Act aus dem Jahr 1872 sowie im Sales of Goods Act von 1930.