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Umweltschutzrecht/Nachhaltigkeit in Senegal
Die Grundlage des senegalesischen Umweltschutzrechts ist die Verfassung. Aber auch verschiedene einzelne Gesetze regeln unterschiedliche Aspekte des Umweltschutzes.
27.05.2022
Von Katrin Grünewald | Bonn
Verfassungsrecht
Bereits die senegalesische Verfassung enthält Regelungen zum Umweltschutz und zur Nachhaltigkeit. Gemäß Art. 25-2 hat jeder Mensch ein Recht auf eine gesunde Umwelt. Die Behörden sind daher verpflichtet, wesentliche ökologische Prozesse zu erhalten und wiederherzustellen. Sie sollen die Vielfalt und Unversehrtheit des genetischen Erbes bewahren, Umweltprüfungen verlangen und bei der Projektplanung die Umweltauswirkungen berücksichtigen. Auch der Abbau der natürlichen Ressourcen soll ökologisch nachhaltig stattfinden.
Umweltschutzrecht
Neben der Verfassung ist das Umweltschutzrecht vor allem im Loi n° 2001-01 du 15 janvier 2001 portant Code de l’Environnement geregelt. Dieses Gesetz regelt die grundlegenden Prinzipien für den Umweltschutz, was als Schädigung der Umwelt gilt und wie die natürlichen Ressourcen genutzt werden sollen. Bei Verstößen gegen das Umweltschutzrecht drohen Bußgelder in Höhe von bis zu zehn Millionen FCFA. Bei schweren Verstößen kann auch eine Haftstrafe verhängt werden.
Ein weiteres zu beachtendes Gesetz ist das Loi n° 81-13 du 4 mars 1981 portant Code de l’Eau, das die Nutzung und den Schutz von Wasser regelt.
Senegal ist ferner Mitglied in der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion (Union économique et monétaire ouest-africaine, UEMOA). Mit dem Acte additionnel n° 01/2008 du 17 janvier 2008 portant adoption de la politique commune d’amélioration de l’enrivonnement de l’UEMOA haben die Mitglieder der Regionalorganisation auch umweltschutzrechtliche Vorgaben gemacht. Dazu gehört unter anderem, dass sich die Regierungen der Mitgliedstaaten auf die Förderung einer gesunden und nachhaltigen Umwelt, den Aufbau von Kapazitäten für ein koordiniertes und nachhaltiges Umweltmanagement und den Beitritt zu verschiedenen multilateralen Abkommen geeinigt haben.
Weitere Informationen zum senegalesischen Umweltschutzrecht finden Sie auch auf der Webseite des Ministère de l’Environnement et du Développement Durable.