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Singapur: Gewerblicher Rechtsschutz

Singapur hat einen umfassenden Rechtsrahmen zum Schutz geistigen Eigentums geschaffen, was sich in dem sehr guten Abschneiden in entsprechenden Rankings widerspiegelt.

Von Julia Merle, Delia Leitner, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

Rechtsquellen

Grundlagen sind insbesondere die Gesetze Patents Act 1994, Trade Marks Act 1998, Registered Designs Act 2000 und Copyright Act 2021.

Patentrecht

Das Patentrecht nach dem Patents Act und der Begriff der patentfähigen Erfindung sind dem des deutschen Rechts ähnlich, die maximale Schutzdauer beträgt 20 Jahre (Sec. 36 Patents Act). Der Patentinhaber kann Lizenzen frei vergeben, möglich ist aber auch eine Zwangslizenz gegen Entschädigung (Sec. 53ff. Patents Act). Patentfähig sind Produkte, die neu und gewerblich anwendbar sind sowie eine innovative Entwicklung darstellen.

Markenrecht

Das Marken- und Warenzeichenrecht ist im Trade Marks Act sowie über das Common Law geregelt. Der Markenschutz nach dem Trade Marks Act beginnt mit Eintragung des Waren- oder Dienstleistungszeichens über das Intellectual Property Office of Singapore (IPOS) im Registry of Trade Marks und dauert grundsätzlich zehn Jahre (mit Verlängerungsmöglichkeit um jeweils weitere zehn Jahre) an. Von dieser Regel besteht eine Ausnahme für in Singapur bekannte Marken, welche auch ohne Eintragung geschützt sind (Sec. 55 Trade Marks Act). Dem Markeninhaber stehen bei Verletzungen Unterlassungs-, Löschungs-, Schadensersatz- und Bereicherungsansprüche zu (Sec. 31ff. Trade Marks Act).

Der Markenrechtsschutz nach dem Common Law besteht über die unerlaubte Handlung des passing off, deren Voraussetzungen goodwill (Firmenwert), misrepresentation (Täuschung) und damage (Schaden) sind.

Geschmacksmusterrecht

Das Geschmacksmusterrecht richtet sich nach dem Registered Designs Act und den dazu erlassenen Registered Designs Rules. Die Schutzdauer beträgt grundsätzlich fünf Jahre, sie kann zwei Mal gebührenpflichtig um jeweils fünf Jahre verlängert werden (Sec. 21 des Gesetzes). Voraussetzung für die Registrierung über das IPOS ist ein neues und registrierfähiges Design. Singapur ist nun auch dem Abkommen von Locarno zur Errichtung einer Internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle beigetreten, welches dort am 19. März 2020 in Kraft getreten ist.

Urheberrecht

Urheberrechtliche Ansprüche werden nach den Vorgaben des Copyrights Act geschützt. Im Gegensatz zu Patenten gibt es in Singapur kein Registrierungsverfahren für das Urheberrecht. Das Urheberrecht beginnt, wenn das Werk geschaffen wird und steht in der Regel demjenigen zu, der es geschaffen hat.

Nähere Informationen, insbesondere zum neuen Copyright Act 2021 (in Kraft seit 21. November 2021), finden sich auf der Website des IPOS.

Internationale Abkommen

Singapur ist Mitglied einiger internationaler Abkommen zum gewerblichen Rechtsschutz, unter anderem der Pariser Verbandsübereinkunft, der Berner Übereinkunft, der WIPO, dem Abkommen von Locarno (zur Errichtung einer Internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle) sowie dem Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS-Abkommen; siehe dazu: GTAI-Rechtsbericht WTO und geistiges Eigentum).

Sonstiges

Im Zuge der Einigung über das EU-Singapur-Freihandelsabkommen im Jahr 2013 hat das Parlament Singapurs das Gesetz zum Schutz geografischer Ursprungsbezeichnungen (Geographical Indications Act 2014) verabschiedet. Unter anderem hat Singapur mit Inkrafttreten des Gesetzes ein Register über geschützte Ursprungsbezeichnungen eingerichtet.

Ferner besteht mit dem Competition Act 2004 ein Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.

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