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Special | Südafrika | Klimaschutzatlas

Klimaschutz-Atlas

Gebäude: Ambitionierte Vorgaben für Neubauten

Nur noch emissionsfreie Neubauten in Südafrika ab 2030: Das ist das Ziel der Regierung. Es durchzusetzen, dürfte schwierig werden. Für den Bestand gibt es weniger Aufmerksamkeit.

Von Marcus Knupp | Berlin

Die südafrikanischen Großstädte Durban, Johannesburg, Kapstadt und Tshwane (Pretoria) haben die Net Zero Carbon Buildings Declaration der C40-Gruppe unterzeichnet. Dort sind derzeit 96 Großstädte weltweit organisiert, um Antworten auf den Klimawandel zu finden. Ziel der Erklärung ist es, bis 2030 für alle Neubauten CO₂-Neutralität zu erreichen und bis 2050 auch die Bestandsgebäude entsprechend nachzurüsten. Die Regierung hat die Vorgabe für Neubauten bis 2030 in die nationale Entwicklungsplanung übernommen.

Bis dahin ist noch ein weiter Weg zurückzulegen. Im Jahr 2021 hat die Green Building Council of South Africa (GBCSA) landesweit 139 Gebäude als nachhaltig zertifiziert. Im Vorjahr waren es 103. Impulse kamen nach Aussage der Vereinigung bisher aus dem gesundheitlichen Bereich, etwa durch Regelungen zur Luftqualität in Innenräumen. Studien der GBCSA zeigen, dass unter den klimatischen Bedingungen Südafrikas während etwa drei Vierteln des Jahres auch ohne Heizung oder Klimaanlage ein angenehmes Raumklima erreicht werden könnte, wenn die Gebäude als Passivhäuser konzipiert würden. Der noch nicht verabschiedete Entwurf für eine überarbeitete National Energy Efficiency Strategy (NEES) sieht die Verbesserung der Energieeffizienz von Anlagen und Geräten im Haushalt um ein Drittel bis 2030 vor.

Bereits seit 2011 widmet sich das Kapitel XA der Gebäuderichtlinie SANS-10400 dem Energiehaushalt von Neubauten. Schwerpunkte sind die Warmwasserversorgung und die Isolierung von Wänden und Dächern. So sollen mindestens 50 Prozent des Warmwassers mit anderen Methoden erhitzt werden als den bisher üblichen elektrischen Wassererhitzern. Infrage kommen vor allem solarthermische Anlagen oder Wärmetauscher. Für die Genehmigung sind die kommunalen Verwaltungen zuständig. Experten weisen jedoch darauf hin, dass eine bessere Kontrolle der tatsächlichen Bauausführung nötig ist.

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