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Zollmeldung Südafrika Antidumping, Antisubvention

Dumping von Geflügelprodukten in der SACU-Region

Einführung vorläufiger Antidumpingmaßnahmen für einen Zeitraum von sechs Monaten. 

Von Melanie Hoffmann | Bonn

Die Maßnahmen werden rückwirkend umgesetzt, sodass die Maßnahme vom 17. Dezember 2021 bis einschließlich 14. Juni 2022 Anwendung findet. Die konkreten Antidumpingzollsätze können Sie der Tabelle der Mitteilung über die Festlegung der Maßnahmen entnehmen. 

Betroffen sind Geflügelprodukte, die in folgende Zolltarifnummern eingereiht sind: 0207.14.93, 0207.14.95, 0207.14.96, 0207.14.97, 0207.14.98, 0207.14.99.

Die International Trade Administration Commission (ITA) hatte die vorläufige Untersuchung des Dumpings auf Geflügelprodukte in der SACU-Region (Zollunion des Südlichen Afrika: Botswana, Eswatini, Lesotho, Namibia und Südafrika) abgeschlossen. Die ITAC hat festgestellt, dass die entsprechenden Geflügelprodukte, die aus Brasilien, Dänemark, Irland, Polen und Spanien stammen oder aus diesen Ländern importiert wurden, eine erhebliche Schädigung der Geflügelindustrie des SACU-Marktes verursacht haben. Aufgrund dessen fordert die ITAC die zuständigen Behörden auf, für einen Zeitraum von sechs Monaten vorläufige Antidumpingmaßnahmen gegen die Einfuhren der betroffenen Produkte zu verhängen. 

Quellen und weitere Informationen:

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