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Zollbericht Südafrika Verbrauchsteuern
Betroffen sind die emissionsabhängige Verbrauchsteuer auf bestimmte Neufahrzeuge, Kraftstoffabgabe sowie Umweltabgabe auf Lampen und Plastiktüten.
06.04.2022
Von Melanie Hoffmann | Bonn
Der südafrikanische Finanzminister hat am 23. Februar 2022 bei der Vorstellung des Haushalts 2022 Steuererhöhungen bekannt gegeben. Nun werden die Ankündigungen umgesetzt.
Mit Wirkung zum 6. April 2022 wird die CO2-emissionsabhängige Umweltsteuer (carbon dioxide emissions tax) für Neufahrzeuge von bisher R120 auf R132/g/km CO2-Ausstoß über 95g/km, für Kfz von bisher R160 auf R176/g/km CO2-Ausstoß über 175g/km erhöht. Betroffen sind Fahrzeuge, die in folgende Zolltarifnummern eingereiht sind: 8703.21.90, 8703.22.90, 8703.23.90, 8703.24.90, 8703.31.90, 8703.32.90, 8703.33.90, 8703.40.90, 8703.50.90, 8703.60.90, 8703.70.90, 8703.90.90, 8704.21.81, 8704.31.81, 8704.41.81, 8704.51.81 und 8704.90.81.
Mit Wirkung zum 6. April 2022 und vorerst bis zum 31. Mai 2022 werden die Treibstoffabgaben (fuel levy) wie folgt geändert:
Mit Wirkung zum 6. April 2022 wird die Umweltabgabe auf Glühlampen (environmental levy on light bulbs) von R10/Lampe auf R15/Lampe erhöht. Betroffen sind Glühlampe, die in folgende Zolltarifnummern eingereiht sind: 8539.21.45, 8539.21.90, 8539.22.45, 8539.22.90 und 8539.29.50, 8539.29.57 und 8539.29.90.
Mit Wirkung zum 6. April 2022 wird die Umweltabgabe auf Plastiktüten (environmental levy on plastic bags) von 25c/Tüte auf 28c/Tüte erhöht. Betroffen sind Tüten aus Kunststoff, die in folgende Zolltarifnummern eingereiht sind: 3923.21.07, 3923.21.17, 3923.29.40 und 3923.29.50.