Zollbericht Mexiko Sonstige Abgaben
Zollabfertigungsgebühr
Bei Wareneinfuhren erhebt die Zollbehörde im Regelfall eine Zollabfertigungsgebühr.
06.09.2023
Von Susanne Scholl | Bonn
Die Zollbehörde erhebt anlässlich der Warenabfertigung eine Zollabfertigungsgebühr (Derecho de Tramite Aduanero). Die Gebühr beträgt im Regelfall 0,8 Prozent. Bemessungsgrundlage ist der CIF-Wert (das heißt laut den Incoterms 2020 "Cost Insurance and Freight") der Waren.
Für Waren mit Ursprung in der EU gilt aufgrund der bestehenden Freihandelsabkommens ein Festbetrag von 378 mex$ (1 mex$ = rund 0,05 Euro; 7. August 2023).
Warensendungen mit Ursprung in den USMCA-Mitgliedstaaten USA und Kanada sind von der Gebühr befreit.