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Zollbericht Mexiko Sonstige Abgaben

Zollabfertigungsgebühr

Bei Wareneinfuhren erhebt die Zollbehörde im Regelfall eine Zollabfertigungsgebühr. 

Von Susanne Scholl | Bonn

Die Zollbehörde erhebt anlässlich der Warenabfertigung eine Zollabfertigungsgebühr (Derecho de Tramite Aduanero). Die Gebühr beträgt im Regelfall 0,8 Prozent. Bemessungsgrundlage ist der CIF-Wert (das heißt laut den Incoterms 2020 "Cost Insurance and Freight") der Waren. 

Für Waren mit Ursprung in der EU gilt aufgrund der bestehenden Freihandelsabkommens ein Festbetrag von 378 mex$ (1 mex$ = rund 0,05 Euro; 7. August 2023).

Warensendungen mit Ursprung in den USMCA-Mitgliedstaaten USA und Kanada sind von der Gebühr befreit. 

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