Rechtsbericht Südkorea Internationale Verträge

Südkorea und EU: Abkommen über digitalen Handel unterzeichnet

Um den digitalen Handel zwischen der EU und Südkorea zu erleichtern, haben beide Seiten am 10. Juni 2026 ein neues Abkommen, ein sogenanntes Digital Trade Agreement, unterzeichnet.

Von Julia Merle | Bonn

Ziel des Abkommens über den digitalen Handel ist die Förderung des bilateralen digitalen Handels sowohl mit Waren als auch mit Dienstleistungen. 

Der vorläufige Entwurf des Abkommenstexts umfasst insgesamt 40 Artikel. Unter anderem sollen danach Schutz und Vertrauen der Verbraucher - insbesondere im Online-Bereich (Art. 12 des Entwurfs) - gestärkt, Rechtssicherheit geschaffen und ungerechtfertigte Barrieren für den digitalen Handel abgebaut werden.

Zudem enthält das Abkommen beispielsweise Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten (Art. 6 des Entwurfs) sowie zum grenzüberschreitenden Datenverkehr (Art. 5 des Entwurfs). Auch die Wirksamkeit elektronischer Verträge und Authentifizierungsmethoden sind erfasst (Art. 9 und 10 des Entwurfs). Eine Vorschrift wird die spezielle Rolle kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie Start-ups betonen (Art. 23 des Entwurfs). Art. 21 des Entwurfs befasst sich mit dem Thema Cybersicherheit und Cyberbedrohungen. Beide Seiten einigten sich des Weiteren in Art. 14 des Entwurfs auf eine Zusammenarbeit in regulatorischer Hinsicht.

Ende Oktober 2023 hatten die EU und Südkorea mit Verhandlungen über ein Digital Trade Agreement begonnen. Diese wurden im März 2025 abgeschlossen. Das nun unterzeichnete neue Abkommen wird das bilaterale Freihandelsabkommen EU-Südkorea aus 2010 (vgl. Präambel und Art. 37 des Entwurfs) sowie die zwischen Südkorea und der EU schon seit Ende des Jahres 2022 bestehende Digitalpartnerschaft ergänzen. Im nächsten Schritt stehen die Ratifikationsprozesse auf beiden Seiten an.

Bereits im Februar 2026 war in der Region Asien-Pazifik zum ersten Mal ein ähnliches Abkommen über den digitalen Handel zwischen der EU und Singapur in Kraft getreten. Mit Japan gibt es seit 2022 zumindest eine bilaterale Digitalpartnerschaft.

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