Rechtsbericht Singapur Internationale Verträge
EU-Singapur: Abkommen über den digitalen Handel in Kraft getreten
Das sogenannte EU-Singapore Digital Trade Agreement trat am 1. Februar 2026 in Kraft. Es soll den grenzüberschreitenden digitalen Handel zwischen beiden Seiten vereinfachen.
20.02.2026
Von Julia Merle | Bonn
Das neue Abkommen zwischen Singapur und der Europäischen Union umfasst unter anderem Vorgaben zum grenzüberschreitenden Datenverkehr auf elektronischem Wege (Art. 5 und 6 des Abkommens) und zum Verbraucherschutz im Online-Handel (Art. 12 des Abkommens). Artikel 6 des Abkommens betont insbesondere die Aufrechterhaltung eines an internationalen Standards orientierten rechtlichen Rahmens für den Schutz personenbezogener Daten. Ferner wird etwa die Zusammenarbeit der jeweiligen Verbraucherschutzbehörden hervorgehoben (Art. 12 Abs. 6 des Abkommens).
Die Digitalpartnerschaft beider Seiten bildet nach Art. 14 des Abkommens den zentralen Rahmen der digitalen Kollaboration und es findet ein Austausch hinsichtlich Regulierungsfragen statt, die den digitalen Handel betreffen. Man möchte sich auch beispielsweise nach Art. 22 Abs. 2 des Abkommens um eine Zusammenarbeit bei der Bewältigung von Cybersicherheitsvorfällen bemühen.
Nach Art. 9 und 10 des Abkommens soll die rechtliche Wirksamkeit elektronischer Verträge sowie elektronischer Signaturen grundsätzlich anerkannt werden.
In Bezug auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden in Art. 24 des Abkommens deren wesentliche Rolle in den Handels- und Investitionsbeziehungen beider Seiten sowie die sich für KMU ergebenden Chancen aus dem digitalen Handel hervorgehoben.
Am 20. Juli 2023 hatten die Verhandlungen zwischen der EU und Singapur über ein "Digital Trade Agreement" begonnen. Nachdem diese im Juli 2024 abgeschlossen waren, war das Abkommen am 7. Mai 2025 unterzeichnet worden. Es trat nun nach seinem Art. 38 in Kraft und ist das erste derartige Abkommen der EU.
Durch das neue Abkommen soll etwa der digitale Dienstleistungshandel vereinfacht werden.
Bereits seit November 2019 besteht ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Singapur, auf das das neue Abkommen aufbaut (Einzelheiten siehe in Art. 41 des Abkommens).
Zum Thema:
- Text des Abkommens über den digitalen Handel zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur im Amtsblatt der Europäischen Union vom 20. Januar 2026
- Europäische Kommission: Pressemitteilung vom 2. Februar 2026 (Englisch); Pressemitteilung vom 25. Juli 2024
- Ministry of Trade and Industry Singapore: Pressemitteilung vom 1. Februar 2026 (Englisch)
- GTAI-Rechtsbericht Singapur: E-Commerce und Datenschutz
- GTAI-Webinaraufzeichnung: Singapur: Das Freihandelsabkommen EU-Singapur (März 2023)