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Klimaschutz-AtlasKlimagesetze: Klimaneutralität bis 2050 im Gesetz verankert
Südkorea hat Klimaziele auch in einem speziellen Gesetz festgeschrieben. Wichtig ist daneben vor allem der national festgelegte Beitrag zum Klimaschutz bei den Vereinten Nationen.
04.09.2023
Von Frank Robaschik | Seoul
Im August 2021 nahm Südkoreas Parlament das Rahmengesetz für klimaneutrales, grünes Wachstum zur Reaktion auf die Klimakrise an. Gemäß dem Gesetz strebt Südkorea bis zum Jahr 2050 Klimaneutralität und bis 2030 eine Senkung der Treibhausgasemissionen um mindestens 35 Prozent gegenüber dem Ausstoß von 727,6 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten im Jahr 2018 an.
Ende 2021 verschärfte das Land das Ziel bis 2030 auf 40 Prozent gegenüber 2018 und meldete dies als national festgelegten Beitrag im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens (NDC). Da es dabei Nettoemissionen von 2030 mit Bruttoemissionen von 2018 vergleicht, liegt die Nettovorgabe bei einer tatsächlichen Reduzierung um 36,4 Prozent. Am 22. März 2022 nahm das Parlament die Durchführungsverordnung zum Gesetz für klimaneutrales Wachstum an. Das Gesetz selbst trat am 25. März 2022 in Kraft.
Die Strafen bei Nichteinhaltung der Ziele im Rahmen des Handelssystems mit Treibhausgasemissionen liegen seit Ende 2022 zwischen etwa 3.800 US-Dollar (US$) beim ersten Verstoß und rund 7.700 US$ ab dem dritten Verstoß. Für Unternehmen sind das keine hohen Beträge. Allerdings gibt es andere Anreize wie die Reputation bei Kunden und Financiers sowie Vorgaben im Rahmen internationaler Lieferketten, die Firmen ebenfalls zu mehr Klimafreundlichkeit drängen.
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