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Zollbericht Tansania Einfuhrabgaben

Tansania ändert Einfuhrabgaben

Das Finanzgesetz für 2025 erhöht Verbrauchsteuern, führt neue ein und belastet weitere Importwaren mit der Industrieentwicklungsabgabe. Die Änderungen im Überblick.

Von Andrea Mack | Bonn

Das tansanische Finanzgesetz für 2025/2026 bringt diverse Anpassungen bei Steuern und Abgaben wie der Industrieentwicklungsabgabe sowie der Umsatz- und Verbrauchsteuer für Importwaren. Zum 1. Juli 2025 sind unter anderem folgende steuerliche Änderungen in Kraft getreten:

Einfuhrumsatzsteuer

Die Umsatzsteuerbefreiung für importierte Anlagen und Ausrüstungen für komprimiertes Erdgas (CNG) wurde erweitert. Die Liste umfasst nun unter anderem CNG-Kompressoren, CNG-Messeinrichtungen, CNG-Speicherkaskaden und spezielle Transportfahrzeuge für CNG. 

Neu von der Umsatzsteuer befreit sind Einfuhren von:

  • Verbrennungsöfen zur ausschließlichen Herstellung von Briketts (HS-Code 8417.80.00)
  • neuen Luftreifen der Art, wie sie in land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen verwendet werden (HS-Code 4011.70.00)
  • Abdichtungsfolien für (Stau-)Dämme (HS-Position 3920)
  • Spitzhacken, Hacken aller Art (HS-Code 8201.30.00), Äxten, Beilen (HS-Code 8201.40.00) und anderen Handwerkzeugen für die Land- oder Forstwirtschaft (HS-Code 8201.90.00), sofern vom zuständigen Landwirtschaftsministerium bescheinigt. 

Verbrauchsteuern

Die bestehenden Verbrauchsteuern auf bestimmte Produkte werden erhöht, zum Beispiel auf importierte alkoholische Getränke, Möbel und Erdgas. Lediglich die Verbrauchsteuer auf importierten unvergällten Alkohol wird gesenkt.

Neue Verbrauchsteuern werden eingeführt auf importierte gebrauchte Haushaltswaren (wie Geschirr, Besteck), Feuerwerkskörper, Streichhölzer, E-Zigaretten, Seifen, Waschmittel, importierte Margarine, Eiscreme, Würstchen und weitere Fleischprodukte sowie Modeschmuck.

Abgabe für die Entwicklung der Industrie

Tansania hat die Abgabe für die Entwicklung der Industrie (Industrial Development Levy) auf zahlreiche weitere Produktkategorien ausgeweitet. Die Regierung führte die Einfuhrabgabe im Juli 2024 ein. Neu hinzugekommen sind folgende Importprodukte:

  • Teigwaren, Wasch- und Kernseife (15 Prozent)
  • ungebleichtes Papier, Geschirr aus Kunststoffen, Möbel, Fertiggebäude, Glasfaserkabel, Sattel-Straßenzugmaschinen (zehn Prozent)
  • verschiedene Produkte, darunter Stärke, flüssige Glukose, Keramikfliesen, gewalzte Erzeugnisse und bestimmte Glasarten (fünf Prozent).

Die Abgabe für Zementklinker fällt weg, für Stärke, Teigwaren und Glasfaserkabel tritt sie erst zum 1. Januar 2026 in Kraft. Eine weitere Neuerung ist, dass die Abgabe jetzt auch auf Ursprungswaren aus den Partnerstaaten der Ostafrikanischen Gemeinschaft EAC erhoben wird. Diese waren bislang ausgenommen.

Ausfuhrzoll

Die Regierung erhebt einen neuen Exportzoll bei der Ausfuhr von Furnierblättern der HS-Position 4408. Der Zollsatz beträgt 30 Prozent (auf den FOB-Wert der Ware) oder 150 Tansania-Schilling (TZS) pro Kilogramm, je nachdem, welcher Betrag höher ist. 

Die steuerlichen Änderungen sind, sofern nicht anders angegeben, seit 1. Juli 2025 in Kraft.

Weitere Informationen: Finance Act, 2025

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