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Rechtsmeldung | Thailand | Arbeitsrecht

Neue Regelungen zum Homeoffice in Thailand

Thailand hat Änderungen in seinem Arbeitsgesetz (Labour Protection Act) in Bezug auf die Ermöglichung von "remote work" verabschiedet. Sie gelten seit dem 18. April 2023.

Von Julia Merle | Bonn

Nach der neu eingeführten Vorschrift Section 23/1 Labour Protection Act können Arbeitgeber und Arbeitnehmer nun Vereinbarungen treffen, die die Arbeit von zu Hause aus ermöglichen – insbesondere zur Förderung der Lebens- und Arbeitsqualität der Angestellten. Voraussetzung ist, dass die Arbeit außerhalb des Büros erbracht werden kann.

Eine entsprechende Vereinbarung zur "remote work" kann entweder in Schriftform oder in elektronischem Format erfolgen. Darin sind Regelungen zu treffen hinsichtlich unter anderem Beginn und Ende der Vereinbarung, Arbeits- und Ruhezeiten, Überstunden und Umfang sowie Kontrolle der Arbeit.

Ziele der Neuerung im thailändischen Arbeitsgesetz sind insbesondere die Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes und die Erhöhung der Effizienz der Arbeit. Zudem sollen der Energie- und Kraftstoffverbrauch gesenkt und es soll zur Lösung von Verkehrsproblemen beigetragen werden.

Der Labour Protection Act war zuvor zuletzt im Mai 2019 geändert worden.

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