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Rechtsmeldung Thailand Einkommensteuer

Steueränderungen bei Einkünften aus Quellen außerhalb Thailands

Einkommen aus ausländischen Quellen, das von Steueransässigen nach Thailand gebracht wird, soll ab 1. Januar 2024 stets der thailändischen Einkommensteuer unterliegen.

Von Julia Merle | Bonn

Wer sich insgesamt mindestens 180 Tage in einem Steuerjahr in Thailand aufhält, gilt nach Sec. 41 Abs. 3 Revenue Code (RC) als in Thailand ansässig (resident).

Section 41 Abs. 2 RC sieht vor, dass Ansässige, die Einkünfte aus einer Arbeits- oder Geschäftstätigkeit im Ausland oder aus dort belegenen Vermögenswerten erhalten haben, dafür beim Transfer nach Thailand die thailändische Einkommensteuer zahlen müssen.

Bislang unterliegen solche von Steueransässigen erhaltene Einkommen aus ausländischen Quellen, die nicht für ein Anstellungsverhältnis oder geschäftliche Tätigkeiten in Thailand gezahlt werden, in Thailand allerdings laut Revenue Department (RD) nur der Besteuerung, wenn diese im gleichen Steuerjahr (Kalenderjahr), in dem man sie erhalten hat, nach Thailand eingeführt werden.

Nun hat das thailändische RD neue Anweisungen zur Besteuerung von solchen Einkünften aus ausländischen Quellen, insbesondere für Tätigkeiten außerhalb Thailands, herausgegeben. Danach soll dieses Einkommen künftig unabhängig von Ort und Zeitpunkt des Erhalts bei Verbringen ins Land der thailändischen Personal Income Tax unterliegen. Also auch dann, wenn die entsprechenden Einkünfte erst in den Folgejahren nach Thailand verbracht werden.

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