Rechtsbericht Finnland Steuerrecht

Finnische Regierung plant steuerliche Änderungen für 2027

Beabsichtigt sind Steuersenkungen betreffend die Körperschafts- sowie die Einkommensteuer. Im September 2026 wird weiter verhandelt.

Nadine Bauer

Von Nadine Bauer | Bonn

Das finnische Finanzministerium hat am 6. August 2026 den Haushaltsentwurf für das Jahr 2027 (Talousarvioesitys 2027) vorgestellt.

Danach soll der Satz der Körperschaftsteuer (Yhteisövero) von derzeit 20 Prozent auf 18 Prozent gesenkt werden.

Auch die Einkommensteuer soll angepasst werden: Zunächst ist beabsichtigt, die Steuerklassen an die Inflation anzupassen (Indexanpassung; Ansiotuloverotuksen indeksitarkistus). Außerdem sollen die Steuersätze für niedrige und mittlere Einkommen gesenkt werden.

Im Jahr 2026 gelten folgende progressive Sätze der nationalen Einkommensteuer:

Steuerpflichtiges Einkommen (in Euro)

Steuer an der unteren Grenze (in Euro)

Steuersatz (in Prozent) auf den Teil des Einkommens, der die Untergrenze übersteigt

bis 22.000

0

12,64

über 22.000 bis 32.600

2.780,80

19

über 32.600 bis 40.100

4.794,80

30,25

über 40.100 bis 52.100

7.063,55

33,25

über 52.100

11.053,55

37,5

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2027 soll Anfang September in einer Regierungssitzung beraten werden. Für den 21. September 2026 sind eine außerordentliche Sitzung des Finanzministerausschusses und eine Plenarsitzung der Regierung angesetzt. Anschließend wird der Entwurf veröffentlicht. Es ist geplant, den Haushalt 2027 im Dezember 2026 zu verabschieden. Den aktuellen Verfahrensstand stellt das Finanzministerium zur Verfügung.

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