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Türkei: Rechtssystem
Türkisches Recht ist kontinentaleuropäisch geprägt. (Stand: 15.10.2026)
Mit dem Beginn der Amtszeit von Kemal Atatürk im Jahr 1923 setzte er Reformen um, welche die Türkei an die europäischen Staaten heranführen sollten. So übernahm die Türkei zum Teil ganze Gesetzbücher mit nur geringfügigen Änderungen aus verschiedenen europäischen Staaten, etwa das schweizerische Zivilgesetzbuch, das deutsche Handelsgesetzbuch und das italienische Strafgesetzbuch.
In den vergangenen Jahren gab es im Wirtschaftsrecht wichtige Änderungen: Nicht nur das Obligationengesetzbuch (Gesetz Nr. 6098) sowie das Handelsgesetzbuch (Gesetz Nr. 6102) wurden reformiert. Auch trat unter anderem das Gesetz über gewerbliche Schutzrechte (Gesetz Nr. 6769) in Kraft.
Das türkische Recht kennt Parlamentsgesetze, Rechtsverordnungen mit Gesetzeskraft sowie (einfache) Rechtsverordnungen. An der Spitze der Normenhierarchie steht die Verfassung. Diese wurde 2017 geändert und läutete im Wesentlichen einen Systemwechsel von einem Parlamentssystem zu einem Präsidialsystem ein.
Nach kontinentaleuropäischem Vorbild sind Gesetze die hauptsächliche Rechtsquelle - dies im Gegensatz zum anglo-amerikanischen Common Law, wo Gerichtsurteile im Mittelpunkt stehen.
Die Türkei ist seit 1995 Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO). Seit 1963 besteht zwischen der EU (damals EWG) und der Türkei ein Assoziierungsabkommen und seit 1996 eine Zollunion.