Zollbericht Türkei Nahrungsmittel, Getränke
Türkei prüft Halal-Angaben künftig über Tareks
Gekennzeichnete Waren werden künftig über das Einfuhrkontrollsystem Tareks erfasst. Die Regelung betrifft vor allem bestimmte Lebensmittel.
06.07.2026
Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn
Die Halal-Zertifizierung für Exporte in die Türkei ist grundsätzlich freiwillig. Im Rahmen von Zoll- oder Einfuhrverfahren besteht keine verpflichtende Halal-Dokumentation. Die Nachfrage nach halal-zertifizierten Waren ist weitgehend marktbasiert.
Anders verhält es sich bei Waren mit Halal-Kennzeichnung oder Halal-Claim: Für deren Einfuhr in die Türkei muss seit Anfang 2024 ein Halal-Zertifikat vorgelegt werden. Dieses muss von einer durch die türkische Halal-Akkreditierungsbehörde HAK (Helal Akreditasyon Kurumu) akkreditierten Stelle stammen. In Deutschland sind derzeit drei Zertifizierungsunternehmen akkreditiert.
Was ist neu?
Die Kontrolle der Zertifikate soll künftig elektronisch über das türkische Einfuhrgenehmigungsportal Tareks erfolgen. Dies geht aus einer laut einer Mitteilung des Handelsministeriums hervor. Ziel ist es, unlautere Handelspraktiken zu verhindern und die Produktzuverlässigkeit zu sichern.
Von den Tareks-Kontrollen betroffen sind laut Anhang der Bekanntmachung insbesondere ausgewählte Lebensmittel und Lebensmittelzutaten. Dazu zählen bestimmte Pflanzenextrakte, Rohglycerin und weiße Schokolade. Ebenso erfasst sind Fruchtgummis und Geleeerzeugnisse. Hinzu kommen verschiedene Schokoladewaren, Säuglingsnahrung und milchhaltige Lebensmittelzubereitungen. Auch Kekse, Waffeln und Fruchtzubereitungen fallen darunter.
Importeure betroffener Waren müssen sich in Tareks registrieren. Sie müssen Anträge auf Einfuhrkontrolle elektronisch einreichen und Nachweise hochladen. Die Behörden können auf Basis einer Risikoanalyse Dokumentenprüfungen und physische Warenkontrollen durchführen.
Die Mitteilung wurde am 25. Juni 2026 veröffentlicht und tritt drei Monate später in Kraft.
Was deutsche Exporteure beachten müssen
Exporteure sollten prüfen, ob ihre Produkte unter die im Anhang genannten Zolltarifnummern fallen. Werden Halal-Angaben auf Produkt oder Verpackung verwendet, sollte eine Zertifizierung vorliegen. Diese muss von einer durch die HAK akkreditierten oder anerkannten Stelle stammen. Türkische Importeure müssen die erforderlichen Unterlagen künftig über Tareks einreichen. Exporteure sollten die entsprechenden Dokumente daher rechtzeitig bereitstellen.
Quelle: Handelsministerium der Türkei, Mitteilung Nr. 2026/35 vom 25. Juni 2026