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Rechtsbericht | Ukraine | Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Hinweis: Der Geschäftsverkehr mit der Ukraine ist wegen des Krieges eingeschränkt. Bitte beachten Sie, dass sich die Rechtslage jederzeit kurzfristig ändern kann.

Die relevanten Rechtsgrundlagen in der Ukraine für Arbeitsverhältnisse bilden das Arbeitsgesetzbuch sowie der individuell vereinbarte Arbeitsverträge.

Von Yevgeniya Rozhyna, Dmitry Marenkov | Bonn

Arbeitsrecht 

Die relevanten Rechtsgrundlagen für Arbeitsverhältnisse bilden das Arbeitsgesetzbuch ("Kodeks zakoniv pro pratsyu Ukrayiny") sowie die individuell vereinbarten Arbeitsverträge. Nach dem Gesetz können Arbeitsverträge schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden sowie befristet oder auch unbefristet sein. Es ist eine Vereinbarung der Probezeit für maximal drei Monate möglich. Ordentliche Kündigungsgründe sind in einem Katalog geregelt. Bei ordentlicher Kündigung ist in der Regel eine Abfindung zu zahlen. Vom Gesetz abweichende Regeln können durch einen Arbeitskontrakt festgehalten werden. Allerdings kann ein Arbeitskontrakt nur in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen abgeschlossen werden.

Mit dem Änderungsgesetz Nr. 378-IX wurden mehrere Änderungen im Arbeitsgesetzbuch vorgenommen und die Verantwortlichkeit gegenüber Arbeitsverstößen erhöht, wenn  zum Beispiel die Arbeit ohne einen Arbeitsvertrag aufgenommen wird oder bei Nicht-Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen. Die Verstöße werden in Höhe des zehnfachen des Mindestarbeitslohns für jeden Mitarbeiter, für den der Verstoß begangen wurde, geahndet. Bei einem wiederholten Verstoß innerhalb von zwei Jahren drohen Ordnungsgelder in Höhe des 30-fachen Mindestarbeitslohns für jeden einzelnen Verstoß.

Arbeitsgenehmigungsrecht 

Die relevante Rechtsgrundlage im Arbeitsgenehmigungsrecht bildet die Verordnung des Ministerkabinetts Nr. 322 über die Festlegung des Verfahrens der Erteilung, der Verlängerung und des Widerrufs von Erlaubnissen zur Beschäftigung ausländischer und staatenloser Mitarbeiter vom 8. September 2009 in der Fassung vom 14. August 2021. Arbeitgeber müssen eine Erlaubnis zur Heranziehung von ausländischen Mitarbeitern ("dozvil na vykorystanjja praci inozemcja“) beantragen. Hierfür müssen sie die Zweckmäßigkeit der Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter im Einzelfall begründen und dabei unter anderem Kopien von Diplomen bzw. Ausbildungszeugnissen (ggfs. Führungszeugnis) des Bewerbers sowie Bescheinigungen des ukrainischen Sozialversicherungsfonds darüber einzureichen, dass keine Zahlungsrückstände bestehen. Ausländische Mitarbeiter benötigen eine Arbeitserlaubnis ("dozvil na pracevlaštuvannja“), die in der Regel für die Dauer von einem Jahr erteilt wird und anschließend verlängert werden kann. Für bestimmte Berufsgruppen (leitende Angestellte, Manager und hochqualifizierte Fachleute) kann auch eine Arbeitserlaubnis für die Dauer von drei Jahren erteilt werden, die um zwei Jahre verlängert werden kann. Zuständige Behörde im Bereich des Arbeitsgenehmigungsrechts ist das regionale Zentrum für Beschäftigung („Regionalnyj zentr zajnjatosti“). 

Die Delegation der Deutschen Wirtschaft in der Ukraine bietet Unterstützung bei Erlangung und Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung in der Ukraine an. 

Hinweis: Aufgrund des in der Ukraine geltenden Kriegsrechts kann sich die Rechtslage vor Ort jederzeit kurzfristig ändern (das kann z.B. bestehende Erleichterungen oder Steuersätze betreffen). Aktuelle Informationen können auf der Website der GTAI unter  "Aktuelle Rechtsmeldungen" abgerufen werden. 

Mehr zum Thema: Ukraine: Neues Gesetz ermöglicht Aussetzung des Arbeitsverhältnisses


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