Ukraine | Rechtsbericht | Factoring
Ukraine schafft neue Grundlage für Factoring
Für deutsche Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an ukrainische Geschäftspartner liefern, könnte Factoring die Finanzierung bestehender Außenstände erleichtern.
26.10.2026
Das ukrainische Gesetz Nr. 4466-IX über Factoring schafft einen neuen und umfassenden Rechtsrahmen für Factoringgeschäfte in der Ukraine. Das Gesetz ist seit dem 30. Juli 2026 in Kraft.
Die Reform verfolgt das Ziel, Unternehmen einen leichteren Zugang zu Liquidität zu ermöglichen. Die Novelle erhöht die Rechtssicherheit bei der Abtretung von Forderungen, fördert die Digitalisierung von Factoringprozessen und sorgt für mehr Transparenz auf dem Factoringmarkt.
Factoring: Ausgangslage und Gründe für die Reform
Vor der Reform richtete sich Factoring (Rechnungsverkauf oder Forderungsvorfinanzierung) in der Ukraine nach dem Kapitel 73 des ukrainischen Zivilgesetzbuchs sowie nach den allgemeinen Vorschriften über die Forderungsabtretung und dem Recht der Finanzdienstleistungen. Die bestehenden Regelungen galten als unzureichend. In der Praxis bestanden zahlreiche Unsicherheiten hinsichtlich der rechtlichen Ausgestaltung und Durchführung von Factoringgeschäften.
Was Factoring bedeutet
Factoring ist eine gute Alternative zur Vorkasse und dient der Finanzierung offener Forderungen. In der Praxis kommt es häufig vor, dass Geschäftspartner keine Vorauszahlung vereinbaren wollen. Das Factoring kann in solchen Fällen helfen, das Risiko von Zahlungsausfällen zu reduzieren und gleichzeitig die Liquidität zu verbessern.
Wie Factoring funktioniert
Ein Unternehmen, das Waren liefert oder Dienstleistungen erbringt, tritt eine bestehende oder künftige Geldforderung gegen eine Vergütung an einen zugelassenen Factor ab. Im Gegenzug erhält das Unternehmen kurzfristig Liquidität, ohne die tatsächliche Zahlung durch den Schuldner abwarten zu müssen. Der Factor übernimmt anschließend die Einziehung der Forderung gegenüber dem Schuldner. Dabei ist die Vergütung ein wesentliches Abgrenzungsmerkmal gegenüber einer gewöhnlichen Forderungsabtretung, da diese auch unentgeltlich erfolgen kann.
Wer an einem Factoringgeschäft beteiligt ist
An einem Factoringgeschäft sind regelmäßig folgende Akteure beteiligt:
- Factor: Ein Finanzdienstleister, der zur Erbringung von Factoringdienstleistungen berechtigt ist;
- Kunde: Eine juristische Person oder ein Einzelunternehmer, der eine Geldforderung an den Factor abtritt;
- Schuldner: Die Person oder das Unternehmen, das aufgrund des zugrundliegenden Vertrags zur Zahlung verpflichtet ist.
Das Gesetz eröffnet ausländischen Finanzdienstleistern grundsätzlich die Möglichkeit, am ukrainischen Factoringmarkt teilzunehmen. Ein vollständig ausgestaltetes Zulassungsverfahren enthält das Gesetz allerdings noch nicht.
Welche Forderungen abgetreten werden können
Gegenstand eines Factoringvertrags können bestehende oder künftige Geldforderungen sein, sofern diese wirksam begründet wurden. Die Forderungen können insbesondere aus Kauf-, Liefer-, Werk-, Bau- und Dienstleistungsverträgen entstehen.
Das Gesetz schließt bestimmte Forderungen ausdrücklich vom Anwendungsbereich aus. Hierzu gehören insbesondere Forderungen, die bereits bei Abschluss des Factoringvertrags überfällig sind. Ebenso können Nebenforderungen aus Vertragsstrafen, Geldbußen und vergleichbaren Sanktionen nicht Gegenstand eines Factoringgeschäfts sein.
Vertragliche Abtretungsverbote verlieren ihre Wirkung
Eine Bestimmung im Grundvertrag, nach der eine Forderung im Rahmen eines Factoringgeschäfts nicht abgetreten werden darf oder die Abtretung von der Zustimmung des Schuldners abhängig gemacht wird, ist grundsätzlich unwirksam.
Welche Factoringarten das neue Gesetz vorsieht
Der Gesetzgeber unterscheidet ausdrücklich zwischen verschiedenen Formen des Factorings. Im Vertrag muss eindeutig geregelt werden, welche Art des Factorings vorliegt. Dadurch lassen sich spätere Konflikte und Missverständnisse vermeiden.
| Arten von Factoring | Rechtsfolgen und Risikoverteilung |
|---|---|
| Factoring ohne Regress | Beim Factoring ohne Regress trägt der Factor das Ausfallrisiko des Schuldners vollständig. Wird die Forderung vom Schuldner nicht beglichen, kann der Factor grundsätzlich keine Rückzahlung vom Kunden verlangen. |
| Factoring mit Regress | Beim Factoring mit Regress hat der Factor das Recht, sich an den Kunden zu wenden und einen Ausgleich zu verlangen, wenn der Schuldner seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt. Die Forderung wird in der Regel an den Kunden zurückübertragen. Das wirtschaftliche Risiko verbleibt somit beim Kunden. |
| Vertrauliches Factoring | Beim vertraulichen Factoring wird der Schuldner nicht über die Abtretung der Forderung informiert. Die Zahlungen erfolgen weiterhin an den ursprünglichen Gläubiger. |
Factoringregister schafft Transparenz
Das Gesetz sieht die Einführung eines elektronischen Factoringregisters vor. In das Register werden wesentliche Angaben über die abgetretenen Forderungen sowie über die jeweilige Abtretungen eingetragen.
Wann eine Registrierung erforderlich ist
Das Register soll die Transparenz des Factoringsmarktes erhöhen, Informationen über bereits erfolgte Forderungsabtretungen bereitstellen und elektronische Abwicklungen von Factoringgeschäften unterstützen.
Die Registrierung wird vom Factor beantragt. Sie ist verpflichtend und muss innerhalb von drei Tagen nach Abschluss des Factoringvertrags erfolgen. Die Eintragung, Änderungen und Ausstellungen sind für den Factor gebührenpflichtig. Schuldner hingegen können Registerauszüge kostenfrei erhalten.
Rangfolge mehrerer Abtretungen
Die Registrierung hat eine zentrale Bedeutung für die Wirkung der Forderungsabtretung gegenüber Dritten und für die Rangfolge konkurrierender Rechte. Werden dieselben Forderungen mehrfach übertragen, entscheidet grundsätzlich der Zeitpunkt der Registrierung im Factoringregister über die Rangfolge der Berechtigten. Der zuerst registrierte Factor hat Vorrang vor später registrierten Erwerbern derselben Forderung.
Digitale Factoringplattform
Neben dem Factoringregister sieht das Gesetz die Einführung einer nationalen digitalen Factoringplattform vor. Die Plattform soll Kunden, Schuldnern und Factoren wettbewerbliche Verfahren und elektronische Auktionen ermöglichen. Unternehmen können ihre Forderungen mehreren Factoren gleichzeitig anbieten und die Angebote vergleichen.
Rechte und Pflichten der Beteiligten
Der Kunde haftet gegenüber dem Factor grundsätzlich für die Gültigkeit der abgetretenen Geldforderung. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, den Factor vor Abschluss des Factoringvertrags über bestehende Beschränkungen der Forderungsabtretung sowie Rechte Dritter an der Forderung zu informieren. Verletzt der Kunde diese Pflichten, ist er verpflichtet, dem Factor den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Die Hauptpflicht des Schuldners besteht in der ordnungsgemäßen Erfüllung der Geldforderung.
Der Factor ist grundsätzlich verpflichtet, den Schuldner über die Forderungsabtretung zu informieren. Die Benachrichtigung stellt sicher, dass der Schuldner erkennen kann, an wen die Forderung mit schuldbefreiender Wirkung zu erfüllen ist. Abweichende Regelungen gelten beim vertraulichen Factoring, bei dem der Schuldner zunächst nicht über die Forderungsabtretung informiert wird.
Experteneinschätzung: Folgen für grenzüberschreitende Geschäfte
Im Interview erläutert der Experte Igor Dykunskyy was sich beim Factoring seit Juli geändert hat und welche Risiken deutsche Lieferanten und Finanzinstitute berücksichtigen müssen. Erfahren Sie außerdem in unserem Webinar Ukraine up-to-date: Neue Regeln, neue Realitäten? wie sich Factoring zu Exportkreditgarantien verhält.
"Das neue Factoringgesetz schafft mehr Rechtssicherheit"
Igor Dykunskyy, LL.M., Rechtsanwalt und Partner bei DLF attorneys-at-law, berät ausländische Unternehmen, vorwiegend aus deutschsprachigen Ländern.
Welche Risiken waren früher mit Factoring in der Ukraine verbunden?
Nach dem ukrainischen Zivilgesetzbuch war eine Forderungsabtretung trotz eines vertraglichen Abtretungsverbots wirksam; der Lieferant konnte gegenüber dem Käufer jedoch für einen Verstoß gegen dieses Verbot haften. Der Factor musste nicht nur Belastungen prüfen, sondern auch, ob dieselbe Forderung bereits an einen anderen Factor abgetreten worden war. Hier könnte künftig das Register helfen; derzeit liegt es jedoch lediglich als Prototyp vor.
Was ändert das neue Gesetz daran?
Seit dem 30. Juli 2026 sind nach ukrainischem Recht Klauseln, die eine Abtretung verbieten, sowie Vertragsstrafen für eine solche Abtretung nichtig. Die Rangfolge mehrerer Factoren richtet sich künftig nach dem Zeitpunkt der Registrierung. Dadurch erhöht sich die Rechtssicherheit für die Beteiligten. Auch ausländische Finanzdienstleister können als Factor tätig werden, sofern sie hierzu nach dem Recht ihres Sitzstaates berechtigt sind.
Was muss der Factor also vor der Finanzierung einer Forderung prüfen?
Der Factor sollte den Grundvertrag, die Unterlagen zum Nachweis der Forderung sowie mögliche frühere Abtretungen und Belastungen prüfen. Für den Schutz seiner Rechte sind zudem die Registrierung der Abtretung und die ordnungsgemäße Benachrichtigung des Schuldners von großer Bedeutung.
Wie sollten Lieferant und Factor die Risiken im Vertrag verteilen?
Die Risikoverteilung hängt von der Art des Factorings ab, die im schriftlichen Vertrag festgelegt werden muss. Beim Factoring mit Rückgriff trägt der Lieferant das Risiko der Nichtzahlung durch den Schuldner. Beim Factoring ohne Rückgriff übernimmt dieses Risiko der Factor. Für den rechtlichen Bestand der Forderung haftet der Lieferant, soweit die Parteien nichts anderes vereinbaren.
Dabei spielt das Register eine wichtige Rolle.
Potenziell ja. Beim stillen Factoring ist die Registrierung allerdings nicht verpflichtend. Der Schuldner wird dabei nicht benachrichtigt, und der Lieferant rechnet mit dem Factor ab. Ein fehlender Registereintrag macht den Factoringvertrag nicht unwirksam. Allerdings wurde das Register bislang nur als Prototyp vorgestellt, sodass praktische Erfahrungen noch fehlen.
Gelten diese Regeln auch für deutsche Unternehmen bei Geschäften mit der Ukraine?
Nicht automatisch. Ob ein vertragliches Abtretungsverbot wirksam ist, bestimmt sich nach dem auf den Grundvertrag anwendbaren Recht. Findet das UNIDROIT-Übereinkommen über das internationale Factoring Anwendung, bleibt die Abtretung trotz eines Abtretungsverbots wirksam. Die Haftung des Lieferanten wegen eines Verstoßes gegen dieses Verbot kann jedoch bestehen bleiben. Bei grenzüberschreitenden Geschäften ist daher stets zu prüfen, welches Recht auf den jeweiligen Vertrag anwendbar ist.
Besonderheiten des internationalen Zahlungsverkehrs sind zu berücksichtigen.
In der Ukraine gelten vergleichsweise komplexe devisenrechtliche Vorschriften. Darüber hinaus bestehen während des Krieges erhebliche Beschränkungen für Zahlungen ins Ausland. Unternehmen sollten diese Vorgaben bei der Planung grenzüberschreitender Factoringgeschäfte frühzeitig berücksichtigen.