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Rechtsbericht Ukraine Devisenrecht

Ukraine lockert die Währungsbeschränkungen: Was ist neu?

Die Nationalbank der Ukraine lockert regelmäßig die Währungsbeschränkungen. Unternehmen sollten sich mit der wechselnden Rechtslage vertraut machen. (Stand: 15.08.2025)

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Die Nationalbank der Ukraine (NBU) hebt schrittweise geltende Währungsbeschränkungen auf, die zu Beginn des Krieges durch die NBU-Verordnung Nr. 18 vom 24. Februar 2022 eingeführt wurden. Der folgende Beitrag vermittelt eine chronologische Übersicht der ausgewählten Änderungen ab Mai 2024 bis August 2025.

Beginn der ersten großen Liberalisierungswelle

Bereits im Mai 2024 führte der NBU-Beschluss Nr. 56 einen ersten großen Block an Währungserleichterungen ein. Der Schwerpunkt lag dabei auf der vollständigen Abschaffung der Liste kritischer Importgüter, sodass auch Dienstleistungen und IP-Rechte bezahlt werden konnten. Die nachfolgende Tabelle stellt die alten und neuen Regelungen gegenüber:

Überblick: Änderungen vom Mai 2024

Übersicht

Alte RegelungNeue RegelungVoraussetzungen

Bezahlung in Fremdwährung von importieren Werk- und Dienstleistungen

Nur für kritische ImportgüterZahlung von importieren Werken, Dienstleistungen, IP-Rechten, einschließlich Lizenzgebühren und Strafzahlungen  Stichtag: 23. Februar 2021 

Fremdwährungskauf

Nutzung vorhandener Fremdwährung vor dem Kauf neuer FremdwährungUneingeschränkter Kauf der Fremdwährung zur Bezahlung für den Import von Werk- und Dienstleistungen
  • Gebietsansässige müssen die Fremdwährung innerhalb von zwei Werktagen nach der Gutschrift auf das Konto verwenden;
  • 180-Tage-Frist beachten

Dividendenausschüttung

Keine Auslandsüberweisung möglichUkrainische Unternehmen können Dividenden an Investoren im Ausland überweisen
  • Dividenden aus Gewinnen ab 1. Januar 2024;
  • Der monatliche Betrag der Dividendenentnahme ist auf 1 Million Euro begrenzt;
  • Steuerung der Transkationen über das "E-Limits-System" der NBU

Leasingzahlungen

Nur für Fahrzeugleasing- und FahrzeugverträgeAlle Leasingzahlungen sind erlaubt, unabhängig vom Gegenstand und Datum der Transaktion. Es ist möglich neue Leasingverträge abzuschließen                           Keine

 Rückzahlung alter Fremdwährungsdarlehen und Zinsen für alte Darlehen

Zum 16. Juni 2023 erlaubte die NBU die Rückzahlung von Auslandskrediten, aber unter engen VoraussetzungenKauf und Transfer von Fremdwährung ins Ausland zur Zahlung von Zinsen für "historische" Darlehen, die vor dem 20. Juni 2023 aufgenommen wurden
  • Stichtag: Nach dem 24. Februar 2022;
  • Keine Rückstände zum 24. Februar 2022 (zuverlässiger Kunde);
  • Bei Zinsrückständen ist eine Zahlung bis zu 1 Million Euro pro Kalenderquartal und Darlehen möglich;
  • Künftige, überfällige Zinszahlungen können ohne eine Begrenzung überwiesen werden.
Quelle: Beschluss Nr. 56 der NBU vom 3. Mai 2024 über Änderungen des NBU-Beschlusses Nr. 18

NBU setzt den Lockerungskurs fort

Bereits zum zweiten Mal im Jahr 2025 lockerte die NBU die geltenden Beschränkungen und reagiert somit auf die Entwicklungen des Devisenmarkts. 

Devisengeschäfte im Fokus

Zum 10. Mai 2025 hat die NBU per Beschluss Nr. 53 einen zweiten großen Block zur Lockerung der Währungsbeschränkungen verabschiedet. Der Block stellte insbesondere bestimmte Devisengeschäfte in den Fokus, um Investitionsanreize zu schaffen. Die folgende Tabelle stellt die neuen Regelungen dar: 

Überblick: Änderungen aus Mai 2025
ÜbersichtNeue RegelungVoraussetzungen
Anhebung von Ausgabenlimits für Firmenkarten im Ausland
  • für Bargeldabhebungen in der Landeswährung im Gegenwert von 12.500 bis 17.500 Hrywnja (UAH);
  • für Zahlungen für Waren, Arbeiten, Dienstleistungen im Gegenwert von 100.000 bis 150.000 UAH
Keine
Devisengeschäfte auf "Termin"-Basis
  • für den Kauf und Verkauf von Fremdwährung gegen UAH zwischen Banken;
  • für den Verkauf von Fremdwährung gegen UAH (mit Lieferung von Fremdwährung) durch Kunden an Banken
Erfüllung der Verpflichtung aus dem IWF-Programm
Überschreitung von Währungsbeschränkungen 

Unternehmen dürfen Beschränkungen bis zur Höhe des neu eingebrachten Kapitals überschreiten, wenn sie es für Folgendes nutzen:

  • Abwicklung von Importverträgen;
  • Rückzahlung von Vorauszahlung an ausländische Käufer;
  • Rückzahlung alter externer Darlehen, die vor dem 20. Juni 2023 ausgegeben wurden;
  • Finanzierung ausländischer Zweigstellen, die die Standardgrenze von einer Million pro Jahr übersteigen.
Unternehmen müssen ausländische Investitionen in ihr Satzungskapital aufnehmen. Diese müssen vor dem 21. Februar 2021 erfolgt sein. Die zugehörigen Transaktionen sind über eine festgelegte Bank abzuwickeln – ein Wechsel ist auf Antrag möglich.
Zahlungen aus GerichtsverfahrenUnternehmen können Fremdwährungen kaufen und ins Ausland überweisen um Registrierungs-, Schiedsgerichts-, Gerichtsgebühren und andere Kosten aus Vollstreckungsverfahren zu begleichen.Nichteinhaltung der Bedingungen aus Import- und Exportverträgen durch Gebietsfremde
Erhöhung des Finanzierungslimits ausländischer Repräsentanzen ukrainischer UnternehmenDie jährliche Obergrenze wird auf den Gegenwert von einer Million Euro festgelegt.Das Unternehmen muss mindestens 12 Monate registriert sein.
Quelle: Beschluss Nr. 53 der NBU vom 9. Mai 2025 über Änderungen des NBU-Beschlusses Nr. 18

Schließung von Schlupflöchern

Gleichzeitig schloss die NBU Schlupflöcher, um überflüssige Währungsabflüsse zu verhindern:

So dürfen ukrainische Banken die Devisenaufsicht über eine Fremdwährungstransaktion nicht mehr schließen, wenn ein ausländischer Lieferant einem ukrainischen Importeuer die Anzahlung über Korrespondenzkonten in Hrywnja erstattet. Das soll den Missbrauch von Einfuhrdokumentensystemen verhindern. 

Allerdings dürfen Banken seit dem 31. Mai 2025 per Beschluss Nr. 59 die Devisenaufsicht beenden, wenn der Zahlungseingang durch eine Garantie

  • eines ausländischen Bankgaranten erfolgt, der sich zur Zahlung im Rahmen eines Exportgeschäfts verpflichtet hat.
  • eines inländischen Bankgaranten erfolgt, sofern dieser zuvor Devisenmittel von einem ausländischen Kontragaranten erhalten hat.

Devisenmarkt stabilisiert sich

Der jüngste NBU-Beschluss Nr. 95 zur Lockerung der Währungsbeschränkungen vom 6. August 2025 soll Unternehmen Anreize und Möglichkeiten bieten eine spürbare zusätzliche Nachfrage auf dem ukrainischen Devisenmarkt zu erzeugen. Die aktuellen Anpassungen sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet.

Überblick: Änderungen aus August 2025
ÜbersichtNeue Regelung Voraussetzungen
DividendenrepatriierungErlaubnis zur Überweisung von Dividenden für 2023Bis zu 1 Mio. Euro pro Monat; gilt für Gewinne ab 1. Januar 2023
WährungsabsicherungErweiterung von Termin-Geschäften
  • Verkauf von Fremdwährung ohne Lieferung
  • Kauf mit Lieferung zur Absicherung von Importen
  • Nur im Umfang der von Banken gekauften Fremdwährung
FehlüberweisungenRücküberweisung von irrtümlich empfangenen FremdwährungsbeträgenAntrag innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Benachrichtigung durch die ausländische Bank
Seefahrt-AgenturenRücküberweisung ungenutzter FremdwährungBetrifft ausländische Schiffseignern oder Treugeber
AuslandsdarlehenErweiterung der RückzahlungsmöglichkeitenRückzahlung auch an Banken mit einem hohen Rating, nicht nur an internationale Finanzinstitutionen
Stimulierung der WährungsfreiheitErweiterung der zulässigen Transaktionen über Investitionslimit hinaus
  • Repatriierung von Dividenden
  • Sonderregelungen für Unternehmen, die die ukrainischen Streitkräfte unterstützen
SchuldenkonversionUmwandlung von Fremdkrediten in EigenkapitalErmöglicht Eintrag der Schuldreduktion in das NBU-System
Quelle: Beschluss Nr. 95 der NBU vom 6. August 2025 über Änderungen des NBU-Beschlusses Nr. 18

Praxisrelevanz der Neuerungen?

Die NBU lockert die Beschränkungen selektiv, um neues ausländisches Kapital in die ukrainische Wirtschaft zu locken und die Export-Import-Geschäfte zu steigern. 

Die Abkehr von pauschalen Beschränkungen hin zu einem ausgewogenen Devisenregime ist ein Signal für die schrittweise Wiedereingliederung der Ukraine in die globalen Kapitalströme, im Einklang mit internationalen Standards. Nach der Prognose der NBU befinden sich die internationalen Währungsreserven auf einem ausreichendem Niveau, um die Nachhaltigkeit auf dem Devisenmarkt zu gewährleisten und verschiedene Maßnahmen zur Devisenliberalisierung zu veranlassen. 

Dieser Rechtsbericht wurde erstmals im Mai 2024 veröffentlicht und zuletzt überprüft und überarbeitet im Augst 2025.

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