Rechtsbericht Ukraine Devisenrecht
Ukraine lockert die Währungsbeschränkungen: Was ist neu?
Das Maßnahmenpaket zur Lockerung der Währungsbeschränkungen ermöglicht ukrainischen Unternehmen, uneingeschränkt importierte Dienstleistungen zu bezahlen. (Stand: 12.05.2025)
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Die Nationalbank der Ukraine (NBU) setzt ihren Kurs fort und hebt schrittweise die geltenden Währungsbeschränkungen auf, die zu Beginn des Krieges durch die NBU-Verordnung Nr. 18 vom 24. Februar 2022 eingeführt wurden. Zum 10. Mai 2025 hat die NBU einen zweiten Block zur Lockerung der Währungsbeschränkungen verabschiedet. Bereits im Mai 2024 trat ein erster großer Block an Währungserleichterungen ein. Der folgende Beitrag vermittelt eine chronologische Übersicht der Änderungen.
Erste Welle der Währungsliberalisierung
Zum 4. Mai 2024 traten die meisten Bestimmungen in Kraft. Die wichtigsten Änderungen betreffen:
- Aufhebung aller Währungsbeschränkungen für die Einfuhr von Werk- und Dienstleistungen;
- Erleichterungen bei Einkauf von Fremdwährung;
- Möglichkeit, Dividenden an ausländische Investoren zu zahlen;
- Zahlungen im Rahmen von Leasing ins Ausland;
- Vorschriften für die Rückzahlung von Darlehen und Zinsen in Fremdwährungen werden vereinfacht.
Überblick über die Lockerungen im Mai 2024
Für Unternehmen ist es wichtig, sich einen Überblick über die Änderungen zwischen alten und neuen Regelungen zu verschaffen und sich mit den Voraussetzungen vertraut zu machen. Die nachfolgende Tabelle stellt ausgewählte Änderungen dar:
Übersicht | Alte Regelung | Neue Regelung | Voraussetzungen |
---|---|---|---|
Bezahlung in Fremdwährung von importieren Werk- und Dienstleistungen | Nur Zahlungen für Güter und Dienstleistungen, die auf der Liste der kritischen Importgüter standen, waren erlaubt. | Zahlung von importieren Werken, Dienstleistungen, IP-Rechten, einschließlich Zahlungen von Vergütungen und Lizenzgebühren sowie Strafzahlungen. | Die Einfuhr fand nach dem 23. Februar 2021 statt. |
Kauf von Fremdwährung | Bevor neue Fremdwährung gekauft werden konnte, musste die bereits vorhandene Währung auf dem Fremdwährungskonto aufgebraucht werden. | Fremdwährung kann nun zur Bezahlung für den Import von Werk- und Dienstleistungen gekauft werden. |
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Auszahlung von Dividenden | Bisher war es nicht möglich Dividenden ins Ausland zu überweisen. | Ukrainische Unternehmen können Dividenden an Investoren im Ausland überweisen. |
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Überweisung von Leasingzahlungen | Bisher konnten nur Zahlungen für Fahrzeugleasing- und Fahrzeugverträge geleistet werden. | Alle Leasingzahlungen sind nun erlaubt, unabhängig vom Gegenstand und Datum der Transaktion. Es ist möglich neue Leasingverträge abzuschließen. | Keine |
Einfachere Rückzahlung von Fremdwährungsdarlehen und Zinsen für alte Darlehen | Zum 16. Juni 2023 erlaubte die NBU die Rückzahlung von Auslandskrediten, aber unter engen Voraussetzungen. | Kauf und Transfer von Fremdwährung ins Ausland zur Zahlung von Zinsen für "historische" Darlehen, die vor dem 20. Juni 2023 aufgenommen wurden. |
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Diese und einige andere Änderung stellte die NBU im Beschluss Nr. 56 über Änderungen des NBU-Beschlusses Nr. 18 vom 24. Februar 2022 am 3. Mai 2024 vor.
Überblick über die Änderungen im Mai 2025
Durch Beschluss Nr. 53 über Änderungen des NBU-Beschlusses Nr. 18 vom 24. Februar 2022 vom 9. Mai 2025 führte die NBU, die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten, wichtige Änderungen herbei:
Übersicht | Neue Regelung | Voraussetzungen |
---|---|---|
Anhebung von Ausgabenlimits für Firmenkarten im Ausland |
| Keine |
Devisengeschäfte auf "Termin"-Basis |
| Erfüllung der Verpflichtung aus dem IWF-Programm |
Überschreitung von Währungsbeschränkungen | Unternehmen dürfen Beschränkungen bis zur Höhe des neu eingebrachten Kapitals überschreiten, wenn sie es für Folgendes nutzen:
| Unternehmen müssen ausländische Investitionen in ihr Satzungskapital aufnehmen. Diese müssen vor dem 21. Februar 2021 erfolgt sein. Transaktionen, die im Zusammenhang mit diesen Investitionen stehen, müssen über eine ausgewählte Bank abgewickelt werden. Die Bank darf auf Anfrage gewechselt werden. |
Zahlungen aus Gerichtsverfahren | Unternehmen können Fremdwährungen kaufen und ins Ausland überweisen um Registrierungs-, Schiedsgerichts-, Gerichtsgebühren und andere Kosten aus Vollstreckungsverfahren zu begleichen. | Nichteinhaltung der Bedingungen aus Import- und Exportverträgen durch Gebietsfremde |
Erhöhung des Finanzierungslimits ausländischer Repräsentanzen ukrainischer Unternehmen | Die jährliche Obergrenze wird auf den Gegenwert von einer Million Euro festgelegt. | Das Unternehmen muss mindestens 12 Monate registriert sein. |
Welche Auswirkungen haben die Änderungen für die Praxis?
Die NBU lockert die Beschränkungen selektiv, um neues ausländisches Kapital in die ukrainische Wirtschaft zu locken. Gleichzeitig schließt sie Schlupflöcher, um überflüssige Währungsabflüsse zu verhindern. So dürfen ukrainische Banken die Devisenaufsicht über eine Fremdwährungstransaktion nicht mehr schließen, wenn ein ausländischer Lieferant einem ukrainischen Importeuer die Anzahlung über Korrespondenzkonten in Hrywnja erstattet. Das soll einen möglichen Missbrauch von Einfuhrdokumentensystem verhindern.
Die Abkehr von pauschalen Beschränkungen hin zu einem ausgewogenen Devisenregime ist ein Signal für die schrittweise Wiedereingliederung der Ukraine in die globalen Kapitalströme, im Einklang mit internationalen Standards.
Zum Thema:
- GTAI-Textsammlung Überblick über die rechtlichen Beschränkungen in der Ukraine
- GTAI-Publikation Recht kompakt Ukraine