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Rechtsbericht Ukraine Devisenrecht

Ukraine lockert die Währungsbeschränkungen: Was ist neu?

Das Maßnahmenpaket zur Lockerung der Währungsbeschränkungen ermöglicht ukrainischen Unternehmen, uneingeschränkt importierte Dienstleistungen zu bezahlen. (Stand: 12.05.2025)

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Die Nationalbank der Ukraine (NBU) setzt ihren Kurs fort und hebt schrittweise die geltenden Währungsbeschränkungen auf, die zu Beginn des Krieges durch die NBU-Verordnung Nr. 18 vom 24. Februar 2022 eingeführt wurden. Zum 10. Mai 2025 hat die NBU einen zweiten Block zur Lockerung der Währungsbeschränkungen verabschiedet. Bereits im Mai 2024 trat ein erster großer Block an Währungserleichterungen ein. Der folgende Beitrag vermittelt eine chronologische Übersicht der Änderungen.

Erste Welle der Währungsliberalisierung

Zum 4. Mai 2024 traten die meisten Bestimmungen in Kraft. Die wichtigsten Änderungen betreffen: 

  1.  Aufhebung aller Währungsbeschränkungen für die Einfuhr von Werk- und Dienstleistungen; 
  2.  Erleichterungen bei Einkauf von Fremdwährung;
  3.  Möglichkeit, Dividenden an ausländische Investoren zu zahlen;
  4.  Zahlungen im Rahmen von Leasing ins Ausland; 
  5.  Vorschriften für die Rückzahlung von Darlehen und Zinsen in Fremdwährungen werden vereinfacht.

Überblick über die Lockerungen im Mai 2024

Für Unternehmen ist es wichtig, sich einen Überblick über die Änderungen zwischen alten und neuen Regelungen zu verschaffen und sich mit den Voraussetzungen vertraut zu machen. Die nachfolgende Tabelle stellt ausgewählte Änderungen dar: 

Übersicht

Alte RegelungNeue RegelungVoraussetzungen

Bezahlung in Fremdwährung von importieren Werk- und Dienstleistungen

Nur Zahlungen für Güter und Dienstleistungen, die auf der Liste der kritischen Importgüter standen, waren erlaubt.Zahlung von importieren Werken, Dienstleistungen, IP-Rechten, einschließlich Zahlungen von Vergütungen und Lizenzgebühren sowie Strafzahlungen.Die Einfuhr fand nach dem 23. Februar 2021 statt.

Kauf von Fremdwährung

Bevor neue Fremdwährung gekauft werden konnte, musste die bereits vorhandene Währung auf dem Fremdwährungskonto aufgebraucht werden.Fremdwährung kann nun zur Bezahlung für den Import von Werk- und Dienstleistungen gekauft werden.
  • Gebietsansässige müssen die Fremdwährung innerhalb von zwei Werktagen nach der Gutschrift auf das Konto verwenden;
  • Die 180-Tage-Frist ist zu beachten.

Auszahlung von Dividenden

Bisher war es nicht möglich Dividenden ins Ausland zu überweisen.Ukrainische Unternehmen können Dividenden an Investoren im Ausland überweisen.
  • Dividenden aus Gewinnen vom 1. Januar 2024;
  • Der monatliche Betrag der Dividendenentnahme ist auf 1 Million Euro begrenzt;
  • Steuerung der Transkationen über das "E-Limits-System" der NBU

Überweisung von Leasingzahlungen

Bisher konnten nur Zahlungen für Fahrzeugleasing- und Fahrzeugverträge geleistet werden.Alle Leasingzahlungen sind nun erlaubt, unabhängig vom Gegenstand und Datum der Transaktion. Es ist möglich neue Leasingverträge abzuschließen.Keine

Einfachere Rückzahlung von Fremdwährungsdarlehen und Zinsen für alte Darlehen

Zum 16. Juni 2023 erlaubte die NBU die Rückzahlung von Auslandskrediten, aber unter engen Voraussetzungen.Kauf und Transfer von Fremdwährung ins Ausland zur Zahlung von Zinsen für "historische" Darlehen, die vor dem 20. Juni 2023 aufgenommen wurden.
  • Fälligkeit der Zinszahlung nach dem 24. Februar 2022;
  • Keine überfällige Schuld zum 24. Februar 2022 (zuverlässiger Kunde);
  • Bei Zinsrückständen ist eine Zahlung bis zu 1 Million Euro pro Kalenderquartal und Darlehen möglich; 
  • Künftige, überfällige Zinszahlungen können ohne eine Begrenzung überwiesen werden.

Diese und einige andere Änderung stellte die NBU im Beschluss Nr. 56 über Änderungen des NBU-Beschlusses Nr. 18 vom 24. Februar 2022 am 3. Mai 2024 vor.

Überblick über die Änderungen im Mai 2025

Durch Beschluss Nr. 53 über Änderungen des NBU-Beschlusses Nr. 18 vom 24. Februar 2022 vom 9. Mai 2025 führte die NBU, die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten, wichtige Änderungen herbei:

ÜbersichtNeue RegelungVoraussetzungen
Anhebung von Ausgabenlimits für Firmenkarten im Ausland
  • für Bargeldabhebungen in der Landeswährung im Gegenwert von 12.500 bis 17.500 Hrywnja (UAH);
  • für Zahlungen für Waren, Arbeiten, Dienstleistungen im Gegenwert von 100.000 bis 150.000 UAH
                                                                                        Keine
Devisengeschäfte auf "Termin"-Basis
  • für den Kauf und Verkauf von Fremdwährung gegen UAH (mit oder ohne Lieferung von Fremdwährung) zwischen Banken;
  • für den Verkauf von Fremdwährung gegen UAH (mit Lieferung von Fremdwährung) durch Kunden an Banken
Erfüllung der Verpflichtung aus dem IWF-Programm
Überschreitung von Währungsbeschränkungen 

Unternehmen dürfen Beschränkungen bis zur Höhe des neu eingebrachten Kapitals überschreiten, wenn sie es für Folgendes nutzen:

  • Abwicklung von Importverträgen;
  • Rückzahlung von Vorauszahlung an ausländische Käufer;
  • Rückzahlung alter externer Darlehen, die vor dem 20. Juni 2023 ausgegeben wurden;
  • Finanzierung ausländischer Zweigstellen, die die Standardgrenze von einer Million pro Jahr übersteigen.
Unternehmen müssen ausländische Investitionen in ihr Satzungskapital aufnehmen. Diese müssen vor dem 21. Februar 2021 erfolgt sein. Transaktionen, die im Zusammenhang mit diesen Investitionen stehen, müssen über eine ausgewählte Bank abgewickelt werden. Die Bank darf auf Anfrage gewechselt werden.
Zahlungen aus GerichtsverfahrenUnternehmen können Fremdwährungen kaufen und ins Ausland überweisen um Registrierungs-, Schiedsgerichts-, Gerichtsgebühren und andere Kosten aus Vollstreckungsverfahren zu begleichen.Nichteinhaltung der Bedingungen aus Import- und Exportverträgen durch Gebietsfremde
Erhöhung des Finanzierungslimits ausländischer Repräsentanzen ukrainischer UnternehmenDie jährliche Obergrenze wird auf den Gegenwert von einer Million Euro festgelegt.Das Unternehmen muss mindestens 12 Monate registriert sein.

Welche Auswirkungen haben die Änderungen für die Praxis?

Die NBU lockert die Beschränkungen selektiv, um neues ausländisches Kapital in die ukrainische Wirtschaft zu locken. Gleichzeitig schließt sie Schlupflöcher, um überflüssige Währungsabflüsse zu verhindern. So dürfen ukrainische Banken die Devisenaufsicht über eine Fremdwährungstransaktion nicht mehr schließen, wenn ein ausländischer Lieferant einem ukrainischen Importeuer die Anzahlung über Korrespondenzkonten in Hrywnja erstattet. Das soll einen möglichen Missbrauch von Einfuhrdokumentensystem verhindern.

Die Abkehr von pauschalen Beschränkungen hin zu einem ausgewogenen Devisenregime ist ein Signal für die schrittweise Wiedereingliederung der Ukraine in die globalen Kapitalströme, im Einklang mit internationalen Standards.

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