Rechtsbericht Ukraine Devisenrecht
Ukraine lockert die Währungsbeschränkungen: Was ist neu?
Die Nationalbank der Ukraine lockert regelmäßig die Währungsbeschränkungen. Unternehmen sollten sich mit der wechselnden Rechtslage vertraut machen. (Stand: 15.08.2025)
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Die Nationalbank der Ukraine (NBU) hebt schrittweise geltende Währungsbeschränkungen auf, die zu Beginn des Krieges durch die NBU-Verordnung Nr. 18 vom 24. Februar 2022 eingeführt wurden. Der folgende Beitrag vermittelt eine chronologische Übersicht der ausgewählten Änderungen ab Mai 2024 bis August 2025.
Beginn der ersten großen Liberalisierungswelle
Bereits im Mai 2024 führte der NBU-Beschluss Nr. 56 einen ersten großen Block an Währungserleichterungen ein. Der Schwerpunkt lag dabei auf der vollständigen Abschaffung der Liste kritischer Importgüter, sodass auch Dienstleistungen und IP-Rechte bezahlt werden konnten. Die nachfolgende Tabelle stellt die alten und neuen Regelungen gegenüber:
Übersicht | Alte Regelung | Neue Regelung | Voraussetzungen |
---|---|---|---|
Bezahlung in Fremdwährung von importieren Werk- und Dienstleistungen | Nur für kritische Importgüter | Zahlung von importieren Werken, Dienstleistungen, IP-Rechten, einschließlich Lizenzgebühren und Strafzahlungen | Stichtag: 23. Februar 2021 |
Fremdwährungskauf | Nutzung vorhandener Fremdwährung vor dem Kauf neuer Fremdwährung | Uneingeschränkter Kauf der Fremdwährung zur Bezahlung für den Import von Werk- und Dienstleistungen |
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Dividendenausschüttung | Keine Auslandsüberweisung möglich | Ukrainische Unternehmen können Dividenden an Investoren im Ausland überweisen |
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Leasingzahlungen | Nur für Fahrzeugleasing- und Fahrzeugverträge | Alle Leasingzahlungen sind erlaubt, unabhängig vom Gegenstand und Datum der Transaktion. Es ist möglich neue Leasingverträge abzuschließen | Keine |
Rückzahlung alter Fremdwährungsdarlehen und Zinsen für alte Darlehen | Zum 16. Juni 2023 erlaubte die NBU die Rückzahlung von Auslandskrediten, aber unter engen Voraussetzungen | Kauf und Transfer von Fremdwährung ins Ausland zur Zahlung von Zinsen für "historische" Darlehen, die vor dem 20. Juni 2023 aufgenommen wurden |
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NBU setzt den Lockerungskurs fort
Bereits zum zweiten Mal im Jahr 2025 lockerte die NBU die geltenden Beschränkungen und reagiert somit auf die Entwicklungen des Devisenmarkts.
Devisengeschäfte im Fokus
Zum 10. Mai 2025 hat die NBU per Beschluss Nr. 53 einen zweiten großen Block zur Lockerung der Währungsbeschränkungen verabschiedet. Der Block stellte insbesondere bestimmte Devisengeschäfte in den Fokus, um Investitionsanreize zu schaffen. Die folgende Tabelle stellt die neuen Regelungen dar:
Übersicht | Neue Regelung | Voraussetzungen |
---|---|---|
Anhebung von Ausgabenlimits für Firmenkarten im Ausland |
| Keine |
Devisengeschäfte auf "Termin"-Basis |
| Erfüllung der Verpflichtung aus dem IWF-Programm |
Überschreitung von Währungsbeschränkungen | Unternehmen dürfen Beschränkungen bis zur Höhe des neu eingebrachten Kapitals überschreiten, wenn sie es für Folgendes nutzen:
| Unternehmen müssen ausländische Investitionen in ihr Satzungskapital aufnehmen. Diese müssen vor dem 21. Februar 2021 erfolgt sein. Die zugehörigen Transaktionen sind über eine festgelegte Bank abzuwickeln – ein Wechsel ist auf Antrag möglich. |
Zahlungen aus Gerichtsverfahren | Unternehmen können Fremdwährungen kaufen und ins Ausland überweisen um Registrierungs-, Schiedsgerichts-, Gerichtsgebühren und andere Kosten aus Vollstreckungsverfahren zu begleichen. | Nichteinhaltung der Bedingungen aus Import- und Exportverträgen durch Gebietsfremde |
Erhöhung des Finanzierungslimits ausländischer Repräsentanzen ukrainischer Unternehmen | Die jährliche Obergrenze wird auf den Gegenwert von einer Million Euro festgelegt. | Das Unternehmen muss mindestens 12 Monate registriert sein. |
Schließung von Schlupflöchern
Gleichzeitig schloss die NBU Schlupflöcher, um überflüssige Währungsabflüsse zu verhindern:
So dürfen ukrainische Banken die Devisenaufsicht über eine Fremdwährungstransaktion nicht mehr schließen, wenn ein ausländischer Lieferant einem ukrainischen Importeuer die Anzahlung über Korrespondenzkonten in Hrywnja erstattet. Das soll den Missbrauch von Einfuhrdokumentensystemen verhindern.
Allerdings dürfen Banken seit dem 31. Mai 2025 per Beschluss Nr. 59 die Devisenaufsicht beenden, wenn der Zahlungseingang durch eine Garantie
- eines ausländischen Bankgaranten erfolgt, der sich zur Zahlung im Rahmen eines Exportgeschäfts verpflichtet hat.
- eines inländischen Bankgaranten erfolgt, sofern dieser zuvor Devisenmittel von einem ausländischen Kontragaranten erhalten hat.
Devisenmarkt stabilisiert sich
Der jüngste NBU-Beschluss Nr. 95 zur Lockerung der Währungsbeschränkungen vom 6. August 2025 soll Unternehmen Anreize und Möglichkeiten bieten eine spürbare zusätzliche Nachfrage auf dem ukrainischen Devisenmarkt zu erzeugen. Die aktuellen Anpassungen sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet.
Übersicht | Neue Regelung | Voraussetzungen |
---|---|---|
Dividendenrepatriierung | Erlaubnis zur Überweisung von Dividenden für 2023 | Bis zu 1 Mio. Euro pro Monat; gilt für Gewinne ab 1. Januar 2023 |
Währungsabsicherung | Erweiterung von Termin-Geschäften |
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Fehlüberweisungen | Rücküberweisung von irrtümlich empfangenen Fremdwährungsbeträgen | Antrag innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Benachrichtigung durch die ausländische Bank |
Seefahrt-Agenturen | Rücküberweisung ungenutzter Fremdwährung | Betrifft ausländische Schiffseignern oder Treugeber |
Auslandsdarlehen | Erweiterung der Rückzahlungsmöglichkeiten | Rückzahlung auch an Banken mit einem hohen Rating, nicht nur an internationale Finanzinstitutionen |
Stimulierung der Währungsfreiheit | Erweiterung der zulässigen Transaktionen über Investitionslimit hinaus |
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Schuldenkonversion | Umwandlung von Fremdkrediten in Eigenkapital | Ermöglicht Eintrag der Schuldreduktion in das NBU-System |
Praxisrelevanz der Neuerungen?
Die NBU lockert die Beschränkungen selektiv, um neues ausländisches Kapital in die ukrainische Wirtschaft zu locken und die Export-Import-Geschäfte zu steigern.
Die Abkehr von pauschalen Beschränkungen hin zu einem ausgewogenen Devisenregime ist ein Signal für die schrittweise Wiedereingliederung der Ukraine in die globalen Kapitalströme, im Einklang mit internationalen Standards. Nach der Prognose der NBU befinden sich die internationalen Währungsreserven auf einem ausreichendem Niveau, um die Nachhaltigkeit auf dem Devisenmarkt zu gewährleisten und verschiedene Maßnahmen zur Devisenliberalisierung zu veranlassen.
Dieser Rechtsbericht wurde erstmals im Mai 2024 veröffentlicht und zuletzt überprüft und überarbeitet im Augst 2025.