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Ukraine: Nachhaltiger Wiederaufbau geht vor
Die Ukraine verfolgt den Aufbau einer modernen, energieeffizienten Wirtschaft, die Umweltstandards erfüllt und langfristig resilient bleibt. (Stand: 16.06.2026)
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Die Verfassung der Ukraine garantiert den Schutz der Umwelt, die Erhaltung des ökologischen Gleichgewichts auf ihrem Territorium sowie die Bewältigung der Katastrophe von Tschernobyl. Darüber hinaus garantiert sie der Bevölkerung das Recht auf eine für Leben und Gesundheit sichere Umwelt und auf Ersatz des durch die Verletzung dieses Rechts entstandenen Schadens.
Diese verfassungsrechtlichen Gewährleistungen bilden die Grundlage des ukrainischen Umweltrechts und verpflichten den Staat zu umfassenden Schutzmaßnahmen.
Gesetzliche Grundlagen
Das zentrale Rahmengesetz ist das Gesetz Nr. 1264-XII über den Umweltschutz. Es regelt die wichtigsten Prinzipien, darunter die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen, die staatliche Planung sowie Genehmigungs- und Lizenzpflichten für umweltrelevante Tätigkeiten.
Ergänzt wird dieses Gesetz durch zahlreiche Spezialgesetze, unter anderem zur Umweltverträglichkeitsprüfung, zur strategischen Umweltprüfung sowie zum Schutz von Luft, Wasser und Boden.
Die Ukraine ist außerdem Vertragspartei mehrerer völkerrechtlicher Umweltabkommen, darunter das Kyoto-Protokoll und das Pariser Übereinkommen.
Das Assoziierungsabkommen mit der Europäischen Union verpflichtet die Ukraine zudem zur schrittweisen Anpassung ihres nationalen Rechts an europäische Standards. Diese Entwicklung hat sich in den letzten Jahren deutlich beschleunigt. So wurde im Jahr 2024 ein Gesetz zur staatlichen Klimapolitik (Закон про основні засади державної кліматичної політики) verabschiedet, das langfristig auf Klimaneutralität ausgerichtet ist.
Nachhaltiger Wiederaufbau
Im Rahmen des Wiederaufbaus der Ukraine ist auch die Verankerung und Berücksichtigung des Umweltschutzes im Wiederaufbauprozess von Bedeutung. Dazu gehört die Schaffung geeigneter rechtlicher und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen für den Aufbau einer Umweltinfrastruktur. Im Fokus stehen dabei insbesondere der Ausbau einer klimafreundlichen Energieversorgung und die Einführung energieeffizienter Bau- und Produktionsmethoden.
Dazu zählt auch die Bereitstellung der "besten verfügbaren Technologien", um die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen. Denn im Rahmen des Assoziierungsabkommens müssen die besten verfügbaren Techniken (BVT) vor allem in Industrieanlagen verstärkt eingesetzt werden. Das nationale Regelwerk zur Umsetzung der europäischen Industrieemissionsrichtlinie (EU-Richtlinie 2010/75) ist jedoch noch unzureichend. Die Initiative Internationale Klimaschutzziele der Bundesregierung unterstützt die Ukraine dabei.
Unternehmen, die bei Aktivitäten im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme oder Umrüstung von Bauwerken und anderen Objekten negative Umweltauswirkungen befürchten, müssen einen speziellen Antrag bei der Umweltschutzbehörde stellen. Es ist verboten, Bauwerke und andere Objekte in Betrieb zu nehmen, die nicht alle Umweltanforderungen vollständig erfüllen. Diese Anforderungen sind in Artikel 51 des Umweltschutzgesetzes festgelegt.
Genehmigungen und Verfahren
Für zahlreiche Tätigkeiten bestehen Genehmigungs- und Lizenzpflichten, die bei dem Ministerium für Umweltschutz (Міністерство захисту довкілля та природних ресурсів) einzuholen sind. Dies gilt insbesondere in den Bereichen Emissionen, Abfallwirtschaft und Ressourcennutzung. Entsprechende Anlagen dürfen nur in Betrieb genommen werden, wenn alle umweltrechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Für große Vorhaben ist zudem eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Zusätzlich muss vorab eine strategische Umweltprüfung durchgeführt werden.
Zentrale Ansprechpartner sind unter anderem das Ministerium für Umweltschutz und natürliche Ressourcen (Міністерство захисту довкілля та природних ресурсів) und die staatliche Umweltinspektion (Державна екологічна інспекція України).
| Genehmigung/Verfahren | Rechtsgrundlage | Inhalt/Zweck | Wann erforderlich? | Zuständige Behörde |
|---|---|---|---|---|
| Umweltverträglichkeitsprüfung | Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung | Bewertung der Umweltauswirkungen geplanter Projekte vor deren Umsetzung | Bei Projekten mit erheblichen Umweltauswirkungen (Industrie, Infrastruktur, Energie) | Umweltministerium oder regionale Umweltbehörden |
| Strategische Umweltprüfung | Gesetz über die strategische Umweltprüfung | Prüfung von Plänen und Programmen (z.B. Raumplanung, Energiepolitik) | Bei staatlichen oder kommunalen Planungen | Umweltministerium oder regionale Umweltbehörden |
| Integrierte Umweltgenehmigung | Gesetz über die ganzheitliche Vorbeugung und Kontrolle industrieller Umweltverschmutzung | Einheitliche Genehmigung für Emissionen und Umweltauflagen nach EU-Modell | Für große Industrieanlagen, Energie, Chemie, Metal | Zentrale Umweltbehörde |
| Emissionsgenehmigung (Luft) | Luftschutzgesetz, Umweltschutzgesetz | Begrenzung von Schadstoffemissionen in die Luft | Für Anlagen mit Emissionen aus stationären Quellen | Regionale Umweltbehörden |
| Wassernutzungsgenehmigung | Wasserkodex | Entnahme von Wasser und Einleitung von Abwasser | Bei Nutzung von Oberflächen- oder Grundwasser | Wasser- und Umweltbehörden |
| Abfallgenehmigung / Lizenz für gefährliche Abfälle | Abfallrecht, Lizenzierungsgesetz | Sammlung, Transport, Behandlung und Entsorgung von Abfällen | Bei Umgang mit gefährlichen Abfällen | Umweltministerium |
| Bodennutzung / Rohstoffgewinnung | Bodenschatz- und Bergbaurecht, Bodengesetzbuch | Nutzung von Bodenschätzen und Flächen | Bei Bergbau und Rohstoffprojekten | Staatliche Behörden für Ressourcen |
| Baugenehmigung mit Umweltauflagen | Bau- und Umweltrecht | Genehmigung von Bauvorhaben unter Berücksichtigung von Umweltauflagen | Für Bauprojekte | Bau- und Umweltbehörden |
| Genehmigung zur Nutzung natürlicher Ressourcen | Umweltschutzgesetz | Nutzung von natürlichen Ressourcen (z. B. Wälder, Wasser) | Bei wirtschaftlicher Nutzung | Verschiedene Fachbehörden |
| Monitoring- und Berichtspflichten | Umweltrecht allgemein | Überwachung der Umweltauswirkungen nach Projektumsetzung | Nach Genehmigung großer Projekte | Umweltbehörden |
Digitale Verwaltung: EkoSystema
Das Ministerium bietet mit EkoSystema (ЕкоСистема) einen umfassenden elektronischen Service an. Über diese Plattform können Unterlagen für Genehmigungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfungen und strategische Umweltprüfungen eingereicht werden. Darüber hinaus können über die Plattform Verstöße gegen Umweltauflagen gemeldet werden. Das System ermöglicht zudem den Zugriff auf das Umweltregister und die Veröffentlichung von Projektinformationen. Die Plattform ist nur in ukrainischer Sprache verfügbar.
Für den Zugriff auf die meisten digitalen Verwaltungsdienste, Lizenzen, Berichte und Dienstleistungen ist eine ukrainische digitale Signatur erforderlich. Diese kann über das System ID.GOV.UA beantragt werden. Ausländische Unternehmen können über einen ukrainischen Partner mit entsprechender Vollmacht, der über eine ukrainische digitale Signatur verfügt, auf das System zugreifen.
Haftung
Verstöße gegen die Gesetzgebung ziehen disziplinarische, verwaltungsrechtliche, zivil- und strafrechtliche Verantwortung nach sich. Dementsprechend sind das ukrainische Gesetzbuch über Ordnungswidrigkeiten (Кодекс про адміністративні правопорушення) und das Strafgesetzbuch (Кримінальний кодекс) einschlägig. So werden beispielsweise Verstöße im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung mit einer Geldstrafe in Höhe des 50- bis 200-fachen des steuerfreien Mindestlohns oder sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet, wenn der Verstoß zum Tod von Menschen, zur Verschmutzung großer Gebiete oder zu anderen schwerwiegenden Folgen führt.