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Ukraine: Direkte Steuern

Unternehmen müssen steuerliche Pflichten kennen, um Risiken zu vermeiden und Chancen gezielt zu nutzen. (Stand: 16.06.2026)

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu rechtlichen Rahmenbedingungen dar. Germany Trade & Invest bietet keine Steuerberatung an.

Zu den zentralen Rechtsquellen des ukrainischen Steuerrechts gehören das Steuergesetzbuch, der Zollkodex und die Verfassung der Ukraine. Diese werden durch zahlreiche Durchführungsverordnungen und Erläuterungen der lokalen Steuerbehörden ergänzt. Zusätzlich ergänzen kriegsbedingte Sonderregelungen den rechtlichen Rahmen. Seit 2025 kehrt die Ukraine jedoch zum normalen Steuerregime zurück, weshalb zahlreiche Sonderregelungen aufgehoben wurden.

Das ukrainische Steuerrecht sieht 19 landesweite und vier lokale Steuerarten vor. Für ausländische Unternehmen sind insbesondere die Körperschaftsteuer, die Umsatzsteuer und die Einkommensteuer relevant.

Unternehmensbesteuerung: Körperschaftsteuer

Unternehmen mit steuerlichem Sitz in der Ukraine sind körperschaftsteuerpflichtig. Ihr weltweites Einkommen wird mit 18 Prozent besteuert. Die Steuerbemessungsgrundlage richtet sich nach dem buchhalterischen Gewinn.

Das Einkommen von steuerlichen Nichtresidenten wird dann besteuert, wenn es aus einer ukrainischen Quelle stammt, insbesondere wenn sie über eine Betriebsstätte in der Ukraine tätig sind.

Zusätzlich unterliegen bestimmte Zahlungen an Nichtresidenten, wie etwa Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren sowie Miet- und Leasingzahlungen der Quellensteuer. Der Regelsteuersatz hierfür beträgt 15 Prozent. Durch die Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens kann dieser Satz reduziert werden.

Einkommensteuer und Sozialversicherung

Die Einkommensteuer wird auf die Einkünfte von natürlichen Personen erhoben und beträgt 18 Prozent. Die Arbeitgeber ziehen die Einkommensteuer vom Lohn ab und überweisen sie an den Fiskus.

Für in der Ukraine ansässige natürliche Personen, die Einkünfte aus Dividenden erzielen, gilt ein verminderter Steuersatz von 5 Prozent.

Nicht ansässige Personen, die Einkünfte in der Ukraine aus Löhnen oder etwa Dividenden beziehen, unterliegen den gleichen Bedingungen der Einkommensteuer wie ansässige Personen. Die Besteuerung richtet sich nach dem Doppelbesteuerungsabkommen.

Zudem müssen natürliche ansässige und nicht ansässige natürliche Personen eine Militärsonderabgabe in Höhe von 5 Prozent abführen. Diese Steuer bleibt bis zur Beendigung des Kriegsrechts und für drei Jahre danach in Kraft.

Sozialversicherung: Einheitliche Abgabe

Der einheitliche Sozialversicherungsbeitrag beläuft sich auf 22 Prozent der Bemessungsgrundlage. Für Arbeitnehmer mit Behinderung gilt ein ermäßigter Satz von 8,41 Prozent.

Die maximale Bemessungsgrundlage liegt bei 15 Mindestlöhnen. Unabhängig vom tatsächlichen Einkommen ist mindestens der Beitrag auf Basis des gesetzlichen Mindestlohns zu entrichten.

Doppelbesteuerungsabkommen

Zwischen der Ukraine und Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Das Ziel des Abkommens ist es, eine doppelte Besteuerung derselben Einkünfte zu vermeiden.

Grundsätzlich dürfen Unternehmensgewinne eines ausländischen Unternehmens in der Ukraine nur dann besteuert werden, wenn das Unternehmen eine Betriebsstätte in der Ukraine unterhält. Andernfalls steht das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat zu.

Die im DBA vorgesehenen reduzierten Quellensteuersätze können nur angewendet werden, wenn der ausländische Leistungsempfänger seine Ansässigkeit durch eine Bescheinigung nachweist und diese bei der ukrainischen Steuerbehörde vorlegt.

Praxishinweis


In der Praxis prüfen die ukrainischen Steuerbehörden sehr genau, ob die Voraussetzungen des Abkommens erfüllt sind. Fehler bei der Dokumentation führen häufig dazu, dass nach nationalem Recht besteuert wird.

Begründung einer Betriebsstätte

Gemäß dem DBA und dem ukrainischen Steuerrecht wird eine Betriebsstätte angenommen, wenn:

  • eine feste Geschäftseinrichtung in der Ukraine vorhanden ist, zum Beispiel in Form eines Büros, einer Niederlassung, einer Werkstatt oder einer Produktionsstätte,
  • Bau-, Montage- oder Installationsprojekte eine Dauer von zwölf Monaten überschreiten oder
  • eine Person in der Ukraine regelmäßig im Namen des ausländischen Unternehmens handelt und Verträge abschließt oder vorbereitet.

Aufgrund der verstärkten Digitalisierung, Remote-Arbeit und langfristiger Projektentsendungen hat die Relevanz der Prüfung von Betriebstätten zugenommen. Die ukrainischen Steuerbehörden berücksichtigen zunehmend die tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit vor Ort und nicht nur die formalen Strukturen.

05.12.2025 Rechtsbericht | Steuerrecht | Welt
Wann entsteht eine Betriebsstätte - was Unternehmen wissen müssen

Viele Unternehmen begründen im Ausland ungewollt eine steuerliche Betriebsstätte. Ein klarer Blick auf die Voraussetzungen hilft, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.

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