Zollbericht Ukraine Kennzeichnungsvorschriften
Kennzeichnung von Waren
Bei der Einfuhr einiger Waren sind bestimmte Kennzeichnungsvorschriften zu beachten.
23.06.2023
Von Karin Appel | Bonn
Kennzeichnung bestimmter Waren
Alle Erzeugnisse, die von Verbrauchern erworben werden können, müssen nach dem ukrainischen Verbraucherschutzgesetz von folgenden Informationen begleitet werden:
- Warenname/Markenname
- Haupteigenschaften der Ware, Zusammensetzung, Gewicht oder Umfang
- evtl. Angaben über gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe und Warnhinweise, soweit diese durch technische Reglements vorgesehen sind
- Angaben über die Verwendung von genetisch modifizierten Organismen
- Preis sowie Verkaufsbedingungen
- Herstellungsdatum
- Aufbewahrungs- und Lagerungshinweise
- Garantiebedingungen des Herstellers oder seines Vertreters
- Gebrauchsanweisung oder Anwendungshinweise
- Haltbarkeitsdatum oder Lebensdauer des Erzeugnisses sowie Angaben zur richtigen Entsorgung der Ware nach dem Ende der Lebensdauer und die möglichen Folgen bei Nichtbefolgen der Angaben
- Name und Sitz des Herstellers und des Unternehmens, das im Garantiefall als Ansprechpartner dient.
Wenn das jeweilige Erzeugnis gefährlich für Leben, Gesundheit oder Eigentum des Verbrauchers oder für die Umwelt ist, muss auch hierüber ein entsprechender Hinweis enthalten sein. Die Markierung und Etikettierung der Ware erfolgt in Ukrainisch.
Lebensmittelkennzeichnung
Für Lebensmittel ist außerdem eine Kennzeichnung des Ursprungslandes erforderlich. Jede Angabe eines Landes auf der Ware selbst kann auch als Ursprungserklärung gewertet werden.
Etiketten und Verpackungen von Lebensmitteln müssen unter anderem zusätzliche Hinweise zu ihren mikrobiologischen Eigenschaften, eine Nährwerttabelle, ein Mindesthaltbarkeitsdatum und die Art der Herstellung enthalten. Die staatliche Kontrolle und Haftung der Hersteller und Händler des gesamten Lebensmittelmarktes basiert auf den Bestimmungen des neuen Gesetzes "über die Kennzeichnung von Lebensmitteln und den Schutz der Verbrauchersicherheit". Das Gesetz wurde mit dem Ziel beschlossen, die ukrainische Gesetzgebung mit den Bestimmungen der EU-Verordnung Nr. 1169/2011 vom 25. Oktober 2011 in Einklang zu bringen.