Zollbericht Ukraine Kennzeichnungsvorschriften
Kennzeichnung von Waren
Bei der Einfuhr einiger Waren sind bestimmte Kennzeichnungsvorschriften zu beachten.
22.05.2026
Von Karin Appel | Bonn
Kennzeichnung bestimmter Waren
Alle Erzeugnisse, die von Verbrauchern erworben werden können, müssen nach dem ukrainischen Verbraucherschutzrecht mit folgenden Informationen gekennzeichnet werden:
- Warenname bzw. Markenname
- Haupteigenschaften der Ware, Zusammensetzung, Gewicht oder Umfang
- gegebenenfalls Angaben über gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe und Warnhinweise, soweit diese durch technische Reglements vorgeschrieben sind
- Angaben über die Verwendung genetisch veränderter Organismen
- Preis sowie Verkaufsbedingungen
- Herstellungsdatum, soweit gesetzlich vorgesehen
- Aufbewahrungs‑ und Lagerungshinweise
- Garantiebedingungen des Herstellers oder seines Vertreters
- Gebrauchsanweisung oder Anwendungshinweise
- Haltbarkeitsdatum oder Lebensdauer des Erzeugnisses sowie Hinweise zur ordnungsgemäßen Entsorgung nach dem Ende der Lebensdauer und mögliche Folgen bei Nichtbeachtung dieser Angaben
- Name und Sitz des Herstellers sowie des Unternehmens, das im Garantiefall als Ansprechpartner dient.
Ist das jeweilige Erzeugnis gefährlich für Leben, Gesundheit oder Eigentum des Verbrauchers oder für die Umwelt, muss hierauf ein entsprechender Warnhinweis enthalten sein.
Die Kennzeichnung und Etikettierung von Waren für den ukrainischen Markt hat grundsätzlich in ukrainischer Sprache zu erfolgen; ergänzende Angaben in anderen Sprachen sind zulässig, dürfen jedoch die Pflichtangaben in Ukrainisch nicht ersetzen.
Lebensmittelkennzeichnung
Für Lebensmittel ist zudem die Angabe des Ursprungslandes erforderlich. Jede Angabe eines Landes auf der Ware oder der Verpackung kann dabei als Ursprungserklärung gewertet werden.
Etiketten und Verpackungen von Lebensmitteln müssen unter anderem zusätzliche Angaben zu ihren wesentlichen Eigenschaften enthalten, insbesondere zu Inhaltsstoffen, Nährwerten, Mindesthaltbarkeits‑ oder Verbrauchsdatum sowie gegebenenfalls zur Art der Herstellung.
Die staatliche Kontrolle und Haftung von Herstellern und Händlern im Lebensmittelbereich basiert auf den Bestimmungen des ukrainischen Gesetzes „über die Kennzeichnung von Lebensmitteln und den Schutz der Verbrauchersicherheit“. Dieses Gesetz wurde mit dem Ziel verabschiedet, die ukrainischen Vorschriften schrittweise an die Anforderungen der EU‑Verordnung Nr. 1169/2011 vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel anzugleichen.