Zollbericht Ukraine Produktsicherheit, Normen und Standards, Zertifizierung

Standards und Normen

Für den Vertrieb von Waren in der Ukraine sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten. Dazu zählen auch Lizenzierungen und Konformitätsverfahren.

Von Karin Appel | Bonn

Einfuhrlizenzen

Man unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von Einfuhrlizenzen. Das ukrainische Ministerkabinett legt jährlich Listen mit Waren fest, für deren Einfuhr eine Einfuhrlizenz erforderlich ist. Darunter fallen insbesondere Waren, die Einfuhrbeschränkungen oder Einfuhrquoten unterliegen. Für diese Waren wird grundsätzlich eine sogenannte automatische Einfuhrlizenz erteilt. Die Einfuhrlizenz wird nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen beim ukrainischen Wirtschaftsministerium ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer der Lizenz ist befristet und richtet sich nach den jeweiligen Vorgaben der einschlägigen Regierungsbeschlüsse; sie überschreitet in der Regel einen Zeitraum von zwölf Monaten und kann an das Kalenderjahr gebunden sein.

Zum anderen bestehen für bestimmte Waren, insbesondere für Rohrzucker, alkoholische Getränke und Tabakwaren, besondere Genehmigungsregelungen. Diese unterliegen nicht dem vereinfachten Verfahren der automatischen Einfuhrlizenz. In diesen Fällen kann die Bearbeitung der Anträge länger dauern und es fallen höhere Bearbeitungsgebühren an. Zuständig ist auch hier das ukrainische Wirtschaftsministerium. Darüber hinaus können für diese Waren zusätzliche steuer‑ oder genehmigungsrechtliche Anforderungen nach Spezialgesetzen gelten.

Aktivitätslizensierung

Für bestimmte Waren und Tätigkeiten ist neben der Einfuhrgenehmigung eine besondere geschäfts‑ oder tätigkeitsbezogene Genehmigung erforderlich. Diese wird häufig als Aktivitätslizenz bezeichnet und berechtigt den Importeur oder Händler, mit den eingeführten Waren in der Ukraine wirtschaftlich tätig zu werden.

Je nach Warengruppe kann eine solche Lizenz Voraussetzung sein, um den Handel, die Verarbeitung oder den Vertrieb der betreffenden Produkte aufnehmen zu dürfen. Die Erteilung der Aktivitätslizenz ersetzt jedoch nicht in jedem Fall eine zollrechtliche Einfuhrlizenz und stellt auch nicht generell eine Voraussetzung für deren Erteilung dar.

Für folgende Produkte müssen Händler in der Ukraine regelmäßig eine entsprechende tätigkeits‑ oder branchenspezifische Genehmigung beantragen:

  • Geräte zum Abhören von Informationen
  • Verschlüsselungstechnologien
  • gefährlicher Abfall
  • Arzneimittel (für Herstellung, Einfuhr und Vertrieb gelten besondere Genehmigungs‑ und Zulassungspflichten)
  • Betäubungsmittel
  • Erdgas
  • nichtmilitärische Waffen, Munition sowie Selbstverteidigungsartikel
  • pyrotechnische Produkte
  • Quellen ionisierender Strahlung.

Zertifizierung und Konformität

Das nationale Normungsgremium, das die staatliche Politik im Bereich der Normung umsetzt, ist das Ukrainische nationale Forschungs‑ und Ausbildungszentrum für Normungs‑, Zertifizierungs‑ und Qualitätsfragen (UkrNDNC). Es ist unter anderem für die Entwicklung und Übernahme nationaler Normen sowie für die Koordinierung der Normungsaktivitäten zuständig.

In der Ukraine erfolgt die Konformitätsbewertung heute überwiegend auf der Grundlage technischer Reglements, die schrittweise an das europäische Regelwerk angepasst wurden. Frühere verpflichtende Zertifizierungssysteme auf Grundlage sowjetischer Standards spielen in der praktischen Anwendung keine maßgebliche Rolle mehr.

Mit der Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens mit der EU verpflichtete sich die Ukraine, technische Handelshemmnisse abzubauen und ihre Normen, Standards und Konformitätsbewertungsverfahren an das EU‑Recht anzunähern. In diesem Zusammenhang arbeitet das UkrNDNC mit dem Europäischen Komitee für Normung (CEN) und dem Europäischen Komitee für elektrotechnische Normung (CENELEC) zusammen. Ziel ist der Abschluss eines Abkommens über die Konformitätsbewertung und Anerkennung von Industrieprodukten.

Vor diesem Hintergrund verabschiedete das ukrainische Ministerkabinett am 15. November 2024 einen Gesetzesentwurf, der auf eine weitere Angleichung der ukrainischen Gesetzgebung an europäische Vorgaben im Bereich Akkreditierung und technischer Regulierung abzielt. Der Entwurf basiert auf den EU‑Rechtsakten 765/2008/EG und 768/2008/EG und soll die Integration ukrainischer Waren in den europäischen Markt erleichtern. Die Umsetzung soll durch nachgelagerte Rechtsakte konkretisiert werden. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens ist vom Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens abhängig.

Die wichtigsten geplanten Änderungen betreffen unter anderem:

  • die Anerkennung von Akkreditierungs‑ und Konformitätsbewertungsverfahren,
  • die Verbesserung der Durchsetzungs‑ und Kontrollmechanismen,
  • die stärkere Verantwortung der Wirtschaftsakteure für Produktinformationen,
  • die Zusammenarbeit zwischen ukrainischen und europäischen Behörden.

Ziel der Reformen ist es, Transparenz und Vertrauen in das nationale Akkreditierungs‑ und Konformitätssystem zu stärken und die Voraussetzungen für den Abschluss des Abkommens über die Konformitätsbewertung und Anerkennung gewerblicher Produkte (ACAA, sogenanntes „Industrial Visa Free Regime“) zu schaffen.

Die Verantwortung für die Einhaltung der technischen Anforderungen liegt in der Ukraine gesetzlich beim Hersteller oder Einführer. Dieser erstellt eine Konformitätserklärung und bringt das vorgeschriebene Konformitätszeichen an.

Das Konformitätszeichen muss in der Regel eine Mindesthöhe von fünf Millimetern haben, sofern das jeweilige technische Reglement keine andere Größe vorsieht. Es ist dauerhaft auf dem Produkt oder – falls dies nicht möglich ist – auf der Verpackung sowie den Begleitunterlagen anzubringen.

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