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Zollbericht Ukraine Versandverfahren

Ukraine veröffentlicht Infos zum gemeinsamen Versandverfahren

Die korrekte Angabe von Zolldienststellen ist im Versandverfahren besonders wichtig.

Von Karin Appel | Bonn

Der ukrainische Zolldienst veröffentlichte eine umfassende Übersicht für Wirtschaftsbeteiligte und Bürger, die das Versandverfahren nutzen möchten. Dabei wird betont, dass viele Zollbehörden in der Ukraine trotz der derzeitigen Kriegssituation weiterhin ihre Arbeit fortsetzen. Gegenwärtig arbeiten mehr als 200 Zollstellen als Abgangs- oder Bestimmungszollstellen und etwa 30 Straßengrenzübergangsstellen arbeiten zusätzlich als Transitstellen.

Weiterhin gibt der Zolldienst an, dass es besonders wichtig sei, bei der Durchfuhr von Waren in das Hoheitsgebiet der Ukraine, die richtige Durchgangszollstelle beziehungsweise Transitzollstelle anzugeben.
Die Liste der wichtigsten Straßengrenzübergangsstellen an der Grenze zwischen der EU und der Ukraine ist nach Nachbarländern gegliedert und in dem Informationsschreiben aufgeführt.

Außerdem erinnert der ukrainische Zolldienst, dass es nach Artikel 5 des Übereinkommens möglich ist, das gemeinsame Transitverfahren im Hoheitsgebiet eines Drittstaates auszusetzen. Für die Ukraine sind solche Länder zur Zeit Moldawien und Rumänien. Das bedeutet, dass der Transit von Waren, die aus oder durch das Gebiet Rumäniens oder Moldawiens in oder durch das Gebiet der Ukraine (und umgekehrt) transportiert werden, nicht gestoppt oder beendet werden muss. Es müssen lediglich vorher Informationen über den Grenzübertritt in das elektronische System eingegeben werden. Wirtschaftsbeteiligte müssen in diesem Fall sowohl die rumänischen, moldawischen als auch die ukrainischen Grenzübergangsstellen als Transitzollstellen deklarieren.

Weitere umfassende Informationen zu den Themen Sicherheitsgarantie, Bürgschaft, Zerstörung und Beschädigung von Waren aufgrund höherer Gewalt finden Sie in der Übersicht des ukrainischen Zolldienstes. 

Anfragen bezüglich des gemeinsamen Versandverfahrens in der Ukraine können an den UA NCTS Helpdesk per E-Mail während der normalen Arbeitszeiten (Mo - Fr 08:00 - 20:00 Uhr) gerichtet werden. Für dringende technische Fragen außerhalb der Arbeitszeiten steht eine andere E-Mail-Adresse zur Verfügung.

Zum Hintergrund

Seit dem 1. Oktober 2022 ist die Ukraine Mitglied des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren und dem Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten. Zweck des gemeinsamen Versandverfahrens ist es, dass ein einheitlicher rechtlicher Rahmen geschaffen wird, in dem die Pflichten für Wirtschaftsbeteiligte und Zollbehörden für Waren im Versandverfahren von einer zur anderen Vertragspartei dargelegt werden können. Derzeit umfasst das Übereinkommen die 27 Mitgliedstaaten der EU und acht weitere Parteien: Island, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Schweiz, Türkei, das Vereinigte Königreich und seit dem letztem Jahr auch die Ukraine.


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