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Rechtsbericht | USA | Arbeitsrecht

USA: Arbeitsrecht

In den USA wird die Beschäftigung von Arbeitnehmenden durch verschiedene bundes- und einzelstaatliche Gesetze geregelt.

Von Jan Sebisch | Bonn

Arbeitsverträge

Grundsätzlich bieten die US-amerikanischen Arbeitsgesetze Arbeitgebern eine große Flexibilität in Bezug auf die Ausgestaltung von Arbeitsverträgen. In der Regel werden Arbeitsverträge allerdings nur mit leitenden Angestellten oder Mitarbeitern mit Spezialkenntnissen geschlossen. In einer Vielzahl der Fälle erhält ein neuer Mitarbeiter nur eine sogenannte Offer Letter. Diese beinhaltet nur das Anfangsdatum, die Stellenbezeichnung und die Höhe des Monatsgehalts.

Befristungen von Arbeitsverträgen sind eher ungewöhnlich. Üblicherweise wird vereinbart, dass ein Arbeitsvertrag so lange läuft, bis er (mit oder ohne Grund) gekündigt wird. Gesetzliche Regelungen zum Urlaubsanspruch existieren nicht. Daher kann der Urlaub frei vereinbart werden.

Vertragsbeendigung und Kündigungsschutz

In den USA kann ein Arbeitsverhältnis durch Aufhebungsvertrag oder einseitige Kündigung beendet werden. Arbeitsverträge sind üblicherweise at will, das bedeutet, dass sie jederzeit mit oder ohne Grund gekündigt werden können. Gesetzliche Kündigungsfristen existieren nicht. Insofern ein Arbeitsvertrag keine Kündigunsfristen enthält, kann das Arbeitsverhältnis somit vom Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zu jedem Zeitpunkt mit oder ohne Grund gekündigt werden.

In Bezug auf Aufhebungsverträge wird in der Regel eine Abfindungszahlung vereinbart.

Weitere Informationen

Informationen zum US-amerikanischen Arbeitsmarkt, zu Lohnkosten und Arbeitsrecht hält das GTAI-Produkt Arbeitsmarkt USA bereit.

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