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Mindestlohnbestimmungen in Georgien, Moldau und der Ukraine
Wie sieht es mit dem Mindestlohn in den drei EU-Beitrittsländern aus? Der folgende Beitrag gibt einen ersten Überblick über die nationalen Mindestlohnregelungen.
24.06.2026
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Die Länder Georgien, Moldau und die Ukraine sind EU-Beitrittskandidaten. Im Jahr 2022 haben sie einen Antrag auf EU-Mitgliedschaft gestellt. In 2023 empfahl die EU-Kommission die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine und Moldau sowie die Verleihung des Kandidatenstatus an Georgien im Dezember desselben Jahres. Im Juni 2026 starteten die EU-Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine und Moldau.
Hinweis: Der EU-Beitrittsprozess Georgiens ist aufgrund von aktuellen Maßnahmen der georgischen Regierung, wie der Änderung des Wahlgesetzes im Frühjahr 2024 faktisch zum Stillstand gekommen. Die EU und Georgien arbeiten jedoch im Rahmen der Östlichen Partnerschaft weiterhin zusammen.
Vor diesem Hintergrund stellt sich für Unternehmen vermehrt die Frage, wie eine Geschäftstätigkeit in diesen Ländern am besten begonnen werden kann. Dazu zählt auch die Frage, wie hoch der Mindestlohn im Vergleich ausfällt. Die Antwort ist nicht nur für die Berechnung der abzuführenden Steuern wichtig, sondern auch für die Bemessung anderer staatlicher Abgaben, beispielsweise Bußgelder, Lizenzen und Zöllen.
Ukraine: Der Mindestlohn wird zur Berechnung von staatlichen Leistungen herangezogen
Das Gesetz über die Arbeitsvergütung (Закон про оплату праці) legt fest, dass der Lohn für eine vollständig erfüllte monatliche Arbeitsnorm nicht unter dem Mindestlohn liegen darf. Falls der beschäftigten Person ein niedrigerer monatlicher Lohn gezahlt wird, ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine zusätzliche Zahlung bis zur Höhe des Mindestlohnes zu leisten, die zusammen mit dem Lohn ausgezahlt wird. Diese Regelung findet jedoch keine Anwendung auf Teilzeit-Arbeitsverhältnisse. Die Festlegung des Mindestlohns erfolgt jährlich durch die ukrainische Regierung im Rahmen des Haushaltsbudgets.
In 2026 greift der seit dem 1. Januar 2026 geltende Brutto-Mindestlohn in Höhe von 8.647 Hrywnja (ca. 168 Euro). Für die Folgejahre ist eine weitere Anhebung wahrscheinlich. Die Haushaltsberatungen für 2027 bis 2029 gehen von einer wirtschaftlichen Erholung und steigenden Löhnen aus. Die Haushaltsplanung ist wegen des Kriegs weiterhin mit Unsicherheiten behaftet. Sie wird vom Ministerium der Finanzen daher mit unterschiedlichen Szenarien ausgearbeitet.
Zudem stellt der Mindestlohn für Unternehmen einen Indikator für die Höhe der abzuführenden Steuern dar. Dazu zählen die Einkommensteuer (18 Prozent), die Militärabgabe (5 Prozent) sowie die Sozialversicherungsbeiträge (22 Prozent).
Des Weiteren findet der Mindestlohn Anwendung bei der Berechnung staatlicher Dienstleistungen und Bußgelder, beispielsweise bei der Ausstellung von Lizenzen, Gerichtskosten, Bußgeldern bei Verstößen gegen das Arbeitsrecht oder bei der Nichtzahlung von Steuern oder der Bemessung von Grundsteuern.
Moldau: Der Mindestlohn wird jährlich neu festgelegt
Für das Jahr 206 wurde ein Monatsmindestlohn in Höhe von 6.300 Moldau-Leu (ca. 315 Euro) bei einem Arbeitsdurchschnitt von 169 Stunden im Monat durch die Regierung gebilligt. Damit wurde der Mindestlohn gegenüber 2025 um 800 Leu beziehungsweise 15 Prozent angehoben.
Die Regierung plant eine schrittweise Anhebung des Mindestlohns über mehrere Jahre. Als Zielgröße wird ein Mindestlohn von 10.000 Leu genannt. Ein konkreter Zeitpunkt für das Erreichen dieser Zielgröße ist jedoch nicht benannt.
Die Anpassung des Mindestlohns in Moldau erfolgt gemäß dem Gesetz Nr. 1432 über das Verfahren zur Festlegung und Überprüfung des Mindestlohns. Die Festsetzung erfolgt jährlich durch das Ministerium für Arbeit und Soziales nach Konsultationen mit den Sozialpartnern, insbesondere den Gewerkschaften. Der festgelegte Mindestlohn wird der Regierung zur Annahme vorgelegt.
Dabei darf der gesetzliche Monatslohn eines Beschäftigten, der seine Arbeitsleistung vollständig erbracht hat, nicht unterschritten werden. Eine Kürzung des Mindestlohns durch Tarifvertrag oder individuellen Arbeitsvertrag ist nicht zulässig. Zudem wird der Mindestlohn auf einfache, nicht qualifizierte Tätigkeiten angewendet.
Hinweis: Der Mindestlohn bezieht sich lediglich auf arbeitsbezogene Leistungen und findet keine Berücksichtigung bei der Bemessung von staatlichen Abgaben wie Steuern, Zöllen, Bußgeldern und anderen Zahlungen.
Georgien: Kein gesetzlicher Mindestlohn in der Privatwirtschaft
In der georgischen Privatwirtschaft gibt es faktisch derzeit noch keinen gesetzlichen Mindestlohn für Beschäftigte. Das wichtigste normative Gesetz, das die Arbeitsbeziehungen in Georgien regelt, ist das Arbeitsgesetzbuch. Das Arbeitsrecht definiert und regelt den Mindestlohn für Beschäftigte derzeit noch nicht. Die einzige Regelung, die sich auf den Mindestlohn für Beschäftigte in der Privatwirtschaft bezieht, ist das Präsidialdekret Nr. 251 vom 4. Juni 1999: Darin wird der Brutto-Monatsmindestlohn auf 20 Lari (ca. 7 Euro) festgesetzt. Im selben Dekret wird auch das Verfahren zur Indexierung des Mindestlohns festgelegt. In den vergangenen 20 Jahren wurde der Mindestlohn lediglich einmal auf 40 Lari (ca. 14 Euro) erhöht, um Bußgelder und andere Zahlungen für Verstöße zu berechnen.
Die georgische Regierung hat sich bislang gegen die Einführung eines Mindestlohnes ausgesprochen, da sie darin eine Einmischung in die freie Marktwirtschaft sieht. Bei der Berechnung von Löhnen wird daher von einem monatlichen Durchschnittslohn ausgegangen.
Nach den Angaben des georgischen Statistikamts "Geostat" lag der durchschnittliche nominale Monatslohn im ersten Quartal 2026 bei 2.363,8 Lari (ca. 776 Euro). Es sei darauf hingewiesen, dass die Höhe des Durchschnittslohns in hohem Maße von der jeweiligen Branche abhängt.
Zum Thema:
- GTAI-Publikation Recht kompakt Ukraine
- GTAI-Publikation Recht kompakt Moldau
- GTAI-Rechtsbericht Wirtschaftsrecht in Georgien