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Zollbericht USA Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

Abkommen zwischen den USA und Staaten Lateinamerikas

Die USA haben Abkommen mit Argentinien, El Salvador und Guatemala unterzeichnet. Mit Ecuador besteht weiterhin nur eine gemeinsame Absichtserklärung.

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Am 13. November 2025 gaben die USA im Fact Sheet bekannt, Joint Statements mit folgenden Staaten vereinbart zu haben: Argentinien, Ecuador, El Salvador und Guatemala. Die USA sowie die vier lateinamerikanischen Staaten beabsichtigen, in den kommenden Wochen die jeweiligen Abkommen zu finalisieren, die Unterzeichnungen vorzubereiten und die erforderlichen innerstaatlichen Schritte vor deren Inkrafttreten durchzuführen. Ende Januar 2026 wurden die Abkommen mit El Salvador und Guatemala unterzeichnet. Anfang Februar folgte das Abkommen mit Argentinien.

Handelsabkommen zwischen den USA und Argentinien

Die USA und Argentinien haben ein neues Abkommen über den gegenseitigen Handel und Investitionen unterzeichnet.

Argentinien verpflichtet sich damit, US-Waren, darunter zum Beispiel bestimmten Arzneimitteln, Chemikalien, Maschinen, IT-Produkten, medizinischen Geräten, Kraftfahrzeugen und einer Vielzahl von Agrarprodukten, einen bevorzugten Marktzugang zu gewähren. Zudem wird Argentinien die Marktzugangsbedingungen für US-amerikanisches Geflügel, Rind- und Schweinefleisch sowie deren Produkte verbessern. Außerdem werden gewisse US-Waren, wie zum Beispiel Fahrzeuge und Medizinprodukte, die den geltenden US-amerikanischen oder internationalen Standards entsprechen, ohne zusätzliche Konformitätsprüfungen in Argentinien zugelassen. Überdies wird Argentinien für Wareneinfuhren aus den USA die konsularischen Formalitäten abschaffen. Details zu den konkreten Zollzugeständnissen sind im Anhang 1 hinterlegt. 

Im Gegenzug werden die USA die reziproken Zölle auf bestimmte pharmazeutische Artikel ("Pharma") und Flugzeuge ("Aircraft") abschaffen, sodass für diese lediglich der MFN-Zoll gilt (siehe Anhang 2A und 2B des Abkommens). Für alle übrigen Waren aus Argentinien, die nicht unter Absatz 2 oder 3 fallen, darf der reziproke Zusatzzollsatz höchstens 10 Prozent betragen. Ferner sind die USA bestrebt, die Verhandlungen bezüglich des Marktzugangs für Rindfleisch final abzuschließen.

Das Abkommen tritt sechzig Tage nach dem schriftlichen Austausch über den Abschluss der jeweiligen rechtlichen Verfahren oder zu einem gemeinsam festgelegten späteren Zeitpunkt in Kraft.

Handelsabkommen zwischen den USA und El Salvador

Die USA und El Salvador haben ein neues Abkommen über den gegenseitigen Handel unterzeichnet.

Zu den wichtigsten Bestimmungen des Abkommens gehört die Abschaffung einer Vielzahl nichttarifärer Handelshemmnisse El Salvadors, darunter die Beseitigung von Hemmnissen für US-Agrarprodukte sowie die Anerkennung elektronischer Zertifikate für unter anderem pharmazeutische Produkte.

Im Gegenzug werden die USA die reziproken Zölle auf bestimmte Waren aus El Salvador aufheben, die in den USA nicht angebaut, abgebaut oder natürlich in ausreichender Menge produziert werden können. Für diese Waren gelten sodann nur noch die MFN-Zölle (siehe Anhang 1A und 1B des Abkommens). Zudem werden die USA die Zusatzzölle auf beispielsweise Textil- und Bekleidungsprodukte (sofern Ursprungsware gemäß Dominican Republic-Central America FTA) abschaffen. Für alle übrigen Waren aus El Salvador, die nicht unter Absatz 2, 3 oder 4 Annex fallen, darf der reziproke Zusatzzollsatz höchstens 10 Prozent betragen.

Das Abkommen tritt fünf Tage nach dem schriftlichen Austausch über den Abschluss der jeweiligen rechtlichen Verfahren oder zu einem gemeinsam festgelegten späteren Zeitpunkt in Kraft.

Handelsabkommen zwischen den USA und Guatemala

Die USA und Guatemala haben ein neues Abkommen über den gegenseitigen Handel unterzeichnet.

Guatemala verpflichtet sich damit zur Abschaffung zahlreicher nichttarifärer Handelshemmnisse, darunter die Beseitigung von Hemmnissen für US-Agrarprodukte sowie die Anerkennung elektronischer Zertifikate für unter anderem pharmazeutische Produkte.  

Die USA verpflichten sich wiederum die reziproken Zölle auf bestimmte Produkte aus Guatemala abzuschaffen, die in den USA nicht angebaut, abgebaut oder natürlich in ausreichender Menge hergestellt werden können. Für diese Waren gelten sodann nur noch die MFN-Zölle (siehe Anhang 1A und 1B des Abkommens). Die USA werden außerdem die Zusatzzölle auf Waren wie Textilien und Bekleidungsprodukte (sofern Ursprungsware gemäß Dominican Republic-Central America FTA) beseitigen. Für alle übrigen Waren aus Guatemala, die nicht unter Absatz 2, 3 oder 4 Annex fallen, darf der reziproke Zusatzzollsatz höchstens 10 Prozent betragen.

Das Abkommen tritt dreißig Tage nach dem schriftlichen Austausch über den Abschluss der jeweiligen rechtlichen Verfahren oder zu einem gemeinsam festgelegten späteren Zeitpunkt in Kraft.

Gemeinsame Erklärung zwischen den USA und Ecuador

Mit dem Ziel, die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zu stärken, haben die USA und Ecuador ein Joint Statement geschlossen, welches den Zugang zu den jeweiligen Märkten weiter ermöglicht. 

Im Rahmen des Abkommens verpflichtet sich Ecuador, Zölle in für die USA relevanten Sektoren wie zum Beispiel Maschinen, Gesundheitsprodukte, ITK-Waren, Chemikalien, Kraftfahrzeuge und bestimmte landwirtschaftliche Produkte zu senken oder abzubauen. Außerdem beabsichtigt Ecuador Zollkontingente für eine Reihe weiterer Agrarerzeugnisse einzuführen. Im Gegenzug verpflichten sich die USA, die reziproken Zölle auf bestimmte Güter aus Ecuador aufzuheben, die in den USA nicht angebaut, abgebaut oder natürlich in ausreichender Menge hergestellt werden können.

Darüber hinaus wird Ecuador Maßnahmen zur Handelserleichterung weiterhin vorantreiben, unter anderem durch die Abschaffung der vorgeschriebenen Vorversandkontrollen und die Ausweitung des Programms der zugelassenen Wirtschaftsbeteiligte auf Expresslieferanten innerhalb von drei Monaten.

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