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Zollbericht USA Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

Abkommen zwischen den USA und Staaten Lateinamerikas

Zwischen den USA und den Staaten Argentinien, Ecuador, El Salvador sowie Guatemala wurden vier Rahmenvereinbarungen getroffen. Keines der Abkommen ist bisher in Kraft.

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Am 13. November 2025 gaben die USA im Fact Sheet bekannt, Joint Statements mit folgenden Staaten vereinbart zu haben: Argentinien, Ecuador, El Salvador und Guatemala. Die USA sowie die vier lateinamerikanischen Staaten beabsichtigen, in den kommenden Wochen die jeweiligen Abkommen zu finalisieren, die Unterzeichnungen vorzubereiten und die erforderlichen innerstaatlichen Schritte vor deren Inkrafttreten durchzuführen.

Gemeinsame Erklärung zwischen den USA und Argentinien

Mit dem Joint Statement streben die USA und Argentinien nach einer stärkeren Wirtschaftspartnerschaft und einem regelbasierten Umfeld für den bilateralen Handel.

Die Länder haben sich darauf verständigt, ihre Märkte für wichtige Produkte gegenseitig zu öffnen. Argentinien wird US-Waren, darunter zum Beispiel bestimmten Arzneimitteln, Chemikalien, Maschinen, IT-Produkten, medizinischen Geräten, Kraftfahrzeugen und einer Vielzahl von Agrarprodukten, einen bevorzugten Marktzugang gewähren. Die USA werden die reziproken Zölle auf bestimmte nicht verfügbare natürliche Ressourcen und nicht patentierte Artikel für pharmazeutische Anwendungen abschaffen, sodass lediglich der MFN-Zoll gilt. Zudem haben sich die Länder darauf geeinigt, die Marktzugangsbedingungen für den bilateralen Handel mit Fleisch zu verbessern.

Argentinien wird US-Waren, die den geltenden US-amerikanischen oder internationalen Standards, US-technischen Vorschriften oder US-amerikanischen oder internationalen Konformitätsbewertungsverfahren entsprechen, ohne zusätzliche Konformitätsprüfungen in Argentinien zulassen. Das Land ist bestrebt, auch weitere nichttarifäre Handelshemmnisse zu beseitigen. Außerdem wird Argentinien die Einfuhr von US-Fahrzeugen, die gemäß den Federal Motor Vehicle Safety Standards und Emissionsstandards hergestellt wurden, zulassen, die Zertifikate der Food and Drug Administration sowie vorherige Marktzulassungen für Medizinprodukte und Arzneimittel anerkennen.

Überdies wird Argentinien für Wareneinfuhren aus den USA keine konsularischen Formalitäten verlangen und die Statistikabgabe schrittweise abschaffen.

Gemeinsame Erklärung zwischen den USA und Ecuador

Mit dem Ziel, die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zu stärken, haben die USA und Ecuador ein Joint Statement geschlossen, welches den Zugang zu den jeweiligen Märkten weiter ermöglicht. 

Im Rahmen des Abkommens verpflichtet sich Ecuador, Zölle in für die USA relevanten Sektoren wie zum Beispiel Maschinen, Gesundheitsprodukte, ITK-Waren, Chemikalien, Kraftfahrzeuge und bestimmte landwirtschaftliche Produkte zu senken oder abzubauen. Außerdem beabsichtigt Ecuador Zollkontingente für eine Reihe weiterer Agrarerzeugnisse einzuführen. Im Gegenzug verpflichten sich die USA, die reziproken Zölle auf bestimmte Güter aus Ecuador aufzuheben, die in den USA nicht angebaut, abgebaut oder natürlich in ausreichender Menge hergestellt werden können.

Darüber hinaus wird Ecuador Maßnahmen zur Handelserleichterung weiterhin vorantreiben, unter anderem durch die Abschaffung der vorgeschriebenen Vorversandkontrollen und die Ausweitung des Programms der zugelassenen Wirtschaftsbeteiligte auf Expresslieferanten innerhalb von drei Monaten.

Gemeinsame Erklärung zwischen den USA und El Salvador

Die USA und El Salvador haben sich auf ein Joint Statement geeinigt, das die bestehende Wirtschaftspartnerschaft weiter stärkt. Zu den wichtigsten Bestimmungen des Abkommens gehört die Abschaffung einer Vielzahl nichttarifärer Handelshemmnisse El Salvadors, darunter:

  • Vereinfachung regulatorischer Anforderungen und Genehmigungen für US-Ausfuhren von zum Beispiel pharmazeutischen Produkten und medizinischen Geräten
  • Abschaffung von Einfuhrbeschränkungen für wiederaufbereitete Waren
  • Anerkennung von US-Automobilstandards
  • Vereinfachung der Anforderungen für Freiverkaufszertifikate
  • Anerkennung elektronischer Zertifikate
  • Aufhebung der Apostille-Anforderungen
  • Beseitigung von Hemmnissen für US-Agrarprodukte

Im Gegenzug werden die USA die reziproken Zölle auf bestimmte Waren aus El Salvador aufheben, die in den USA nicht angebaut, abgebaut oder natürlich in ausreichender Menge produziert werden können. Für diese Waren gelten sodann nur noch die MFN-Zölle. Zudem werden die USA die Zölle auf beispielsweise Textil- und Bekleidungsprodukte abschaffen.

Gemeinsame Erklärung zwischen den USA und Guatemala

Mit dem Abschluss des Joint Statement vertiefen die USA und Guatemala die bereits bestehende Handelsbeziehung. Die Vertragspartner haben sich unter anderem darauf verständigt, dass Guatemala eine Vielzahl nichttarifärer Handelshemmnisse beseitigt. Dazu zählen:

  • Vereinfachung regulatorischer Anforderungen und Genehmigungen für US-Ausfuhren, von beispielsweise Pharmazeutika und medizinischen Geräten
  • Aufhebung von Einfuhrbeschränkungen für wiederaufbereitete Waren
  • Anerkennung von US-Automobilstandards
  • Vereinfachung der Anforderungen für Freiverkaufszertifikate
  • Anerkennung elektronischer Zertifikate
  • Aufhebung der Apostille-Anforderungen
  • Beseitigung von Hemmnissen für US-Agrarprodukte

Ferner hat Guatemala im Abkommen festgelegt, wissenschafts- und risikobasierte Rahmenbedingungen beizubehalten und effiziente Genehmigungsverfahren für landwirtschaftliche Produkte zu gewährleisten.

Die USA verpflichten sich wiederum die reziproken Zölle auf bestimmte Produkte aus Guatemala abzuschaffen, die in den USA nicht angebaut, abgebaut oder natürlich in ausreichender Menge hergestellt werden können. Für diese Waren gelten sodann nur noch die MFN-Zölle. Die USA werden außerdem die Zölle auf Waren wie Textilien und Bekleidungsprodukte beseitigen.  

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