Zollbericht USA Zolltarif, Einfuhrzoll
Update - USA verhängen Zölle auf Waren aus Brasilien
Bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse sind nicht länger von den Zusatzzöllen in Höhe von 40 Prozent betroffen.
20.11.2025
Von Dr. Melanie Jordan | Bonn
Seit dem 6. August 2025 werden zahlreiche brasilianische Waren bei der Einfuhr in die USA auf unbestimmte Zeit mit zusätzlichen Wertzöllen in Höhe von 40 Prozent belastet. Dies hat Präsident Donald Trump am 30. Juli 2025 unter Berufung auf den International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) mit der entsprechenden Durchführungsverordnung 14323 (Executive Order/E.O.) angeordnet.
Eine erste Einschränkung wurde am 20. November veröffentlicht: Mit Wirkung zum 13. November 2025, 00:01 Uhr EST (Eastern Standard Time) unterliegen bestimmte landwirtschaftliche Produkte nicht länger dem zusätzlichen Zollsatz gemäß Executive Order 14323 in Höhe von 40 Prozent.
Änderung des Zolltarifs
Um die in den entsprechenden Rechtsakten festgelegten Zollsätze umzusetzen, erfolgt eine Anpassung von Unterkapitel III in Kapitel 99 des Harmonized Tariff Schedule of the United States (HTSUS).
Waren, die am bzw. nach dem 6. August 2025, 00:01 Uhr ET (Eastern Daylight Time) zum freien Verkehr abgefertigt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden, unterliegen gemäß E.O. 14323 dem zusätzlichen Einfuhrzollsatz von 40 Prozent. Die Zölle gemäß E.O. 14323 werden zusätzlich zu allen bestehenden (Antidumping-)Zöllen, Gebühren und Abgaben erhoben, es sei denn, die Einfuhr unterliegt bestehenden oder künftigen Maßnahmen gemäß Section 232 des Trade Expansion Act. In diesen Fällen finden die Zölle gemäß IEEPA in Höhe von 40 Prozent keine Anwendung. Die reziproken Zölle gemäß E.O. 14257 in Höhe von 10 Prozent gelten zusätzlich.
Die neuesten Änderungen gemäß E.O. 14361 gelten ab dem 13. November 2025, 00:01 Uhr EST. Demnach gelten die Zusatzzölle in Höhe von 40 Prozent nicht mehr für bestimmte landwirtschaftliche Produkte Brasiliens, die am bzw. nach dem 13. November 2025, 00:01 Uhr ET zum freien Verkehr abgefertigt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden. Die betroffenen Waren ergeben sich aus Annex II. Annex I der E.O. 14323 wird entsprechend angepasst. Erstattungen werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den üblichen Abläufen durchgeführt.
Ausnahmen
Von den sogenannten "Notstandszöllen" gemäß IEEPA in Höhe von 40 Prozent werden einige Waren ausgenommen:
- Waren, die unter 50 U.S.C. 1702(b) fallen,
- Waren, die in Anhang I der E.O. 14323 aufgeführt sind.
Regelungen für Rückwaren und Veredelungswaren
Die Zusatzzölle finden keine Anwendung auf Waren, deren Einfuhr ordnungsgemäß gemäß einer Bestimmung des Kapitel 98 des HTSUS (Harmonized Tariff Schedule of the United States) geltend gemacht wird, sofern dies den geltenden Vorschriften der U.S. Customs and Border Protection (CBP) entspricht und von der CBP als angemessen bestätigt wurde.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Waren, die unter die Position 9802.00.80 sowie die Unterpositionen 9802.00.40, 9802.00.50 und 9802.00.60 fallen. Für die Unterpositionen 9802.00.40, 9802.00.50 und 9802.00.60 gelten die zusätzlichen Abgaben auf den Wert der in Brasilien durchgeführten Reparaturen, Änderungen oder Veredelungen, wie in den jeweiligen Tarifpositionen beschrieben. Für die Position 9802.00.80 gelten die Zusatzabgaben auf den Wert der in Brasilien zusammengesetzten Ware, abzüglich des Wertes von Bestandteilen, die aus den USA stammen.
Waren in Freihandelszonen
Waren aus Brasilien, die nicht unter den "domestic status“ gemäß 19 CFR 146.43 fallen, und am oder nach dem 6. August 2025, 00:01 Uhr ET in eine US-Freihandelszone aufgenommen werden, müssen als "privileged foreign status“ gemäß 19 CFR 146.41 zugelassen werden. Diese Artikel unterliegen bei der Einfuhr in die USA den geltenden Zollsätzen zum Zeitpunkt der Zulassung in die US-Freihandelszone.
Drawback
Eine Rückersattung kann hinsichtlich der zusätzlichen Zölle geltend gemacht werden, die gemäß der E.O. vom 30. Juli 2025 mit dem Titel "Addressing Threats to the United States by the Government of Brazil“ verhängt wurden.
Quellen und weitere Informationen:
- Executive Order 14361: Modifying the Scope of Tariffs on the Government of Brazil (20. November 2025)
- CSMS # 66871909 - UPDATE: Agricultural Products Exempted from Brazil Tariffs (20. November 2025)
- CBP-Leitfaden: CSMS # 65807735 - GUIDANCE – Additional Duties on Imports from Brazil (1. August 2025)
- Executive Order 14323, Addressing Threats to the United States by the Government of Brazil (30. Juli 2025)
- Fact Sheet: President Donald J. Trump Addresses Threats to the United States from the Government of Brazil (30. Juli 2025)