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Zollbericht USA Zolltarif, Einfuhrzoll

USA führen Zölle auf Kupfer ein

Ab dem 1. August 2025 unterliegen Kupfereinfuhren einem Zusatzzoll in Höhe von 50 Prozent.

Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn

Mit einer Proklamation vom 30. Juli 2025 führen die USA zusätzliche Zölle von 50 Prozent auf alle Einfuhren von halbfertigen Kupfererzeugnissen und stark verarbeiteten Kupferderivatprodukten ein. Zuvor war hierzu eine behördliche Untersuchung in den USA eingeleitet worden.

Änderungen im US-Zolltarif

Um die in der Proklamation 10962 festgelegten Zollsätze umzusetzen, erfolgt eine Anpassung von Unterkapitel III in Kapitel 99 des Harmonized Tariff Schedule of the United States (HTSUS).

Der Zusatzzoll gemäß der neuen HTSUS-Positionen wird zusätzlich zu allen bestehenden (Antidumping-)Zöllen, Gebühren und Abgaben erhoben.

Liste der betroffenen Waren: List of Copper HTS subject to Section 232

Änderungen des Chapter 99 HTSUSBetreffend Kupfer
HTSUS-PositionZusätzlicher Wertzollsatz
9903.78.0150 Prozent auf den Kupferanteil von halbfertigen Kupfererzeugnissen und weiterverarbeiteten Kupferderivaten.
9903.78.02

0 Prozent auf Nicht-Kupferanteil von halbfertigen Kupfererzeugnissen und stark weiterverarbeiteten Kupferderivaten

0 Prozent auf importierte Waren gemäß den betreffenden HTSUS-Klassifizierungen, die keinen Kupferanteil enthalten.

Quelle: https://content.govdelivery.com/bulletins/gd/USDHSCBP-3ebf0e0?wgt_ref=USDHSCBP_WIDGET_2

Zeitpunkt der Einfuhr ist entscheidend

Waren gemäß des Anhanges, die am oder nach dem 1. August 2025 um 00:01 Uhr ET (Eastern Time) zum freien Verkehr abgewickelt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden, unterliegen dem zusätzlichen Einfuhrzollsatz in Höhe von 50 Prozent.

Eingeschränkte Kumulierung von Zöllen vorgesehen

Lediglich Kupferanteil unterliegt "Kupfer-Zöllen"

Die Kupferzölle gemäß Section 232 Trade Expansion Act of 1962 in Höhe von 50 Prozent gelten ausschließlich für den Kupferanteil der unter diese Proklamation fallenden Waren. 

Der Nichtkupferanteil unterliegt dagegen den reziproken Zöllen gemäß der Executive Order Nr. 14257 vom 2. April 2025 sowie allen darüberhinausgehend geltenden Zollregelungen (einschließlich IEEPA-Zusatzzölle gegenüber Kanada, Mexiko und China).

Kupfervorprodukte und Kupferschrott unterliegen weder den Sec. 232-Zöllen noch den reziproken Zöllen.

KFZ-Zölle haben Vorrang

Sofern ein Produkt sowohl unter die vorliegende Proklamation als auch unter die Proklamation Nr. 10908 zur Anpassung der Einfuhren von Automobilen und Automobilteilen fällt, sind ausschließlich die in der jeweils gültigen Fassung der Proklamation 10908 festgelegten Zölle anzuwenden. Die in dieser Proklamation vorgesehenen Zölle kommen in diesem Fall nicht zur Anwendung.

Dokumentationspflichten

Importeure der oben genannten Waren müssen der US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.

Angabe und Berechnung des Kupfergehalts

Der Wert des Kupfergehalts sollte in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Customs Valuation Agreement (19 U.S.C. 1401a) bestimmt werden. Der Wert des Kupfergehalts ist der Gesamtpreis, der für diesen Gehalt gezahlt wurde oder zu zahlen ist.

Bei Importwaren, die ausschließlich aus Kupfer bestehen, wird der gesamte deklarierte Warenwert als Zollwert des Kupferanteils betrachtet. Die Zollabgabe ist unter der HTSUS-Position 9903.78.01 zu deklarieren und muss auf Basis des vollständigen Warenwerts erfolgen.

Für Waren, die nicht ausschließlich aus Kupfer bestehen, sollten der Wert des Kupferanteils und der Wert des Nicht-Kupferanteils getrennt angegeben werden.

Falls der Wert des Kupferanteils nicht ermittelt werden kann, erfolgt die Verzollung auf Basis des vollständigen Einfuhrwerts.

Die CBP empfiehlt, Unterlagen aufzubewahren, aus denen der gemeldete Wart hervorgeht. Dies können etwa Stücklisten für die Herstellung der Waren, Rechnungen für die bei der Herstellung der Waren verwendeten Materialien und Buchhaltungsunterlagen sein. Werden keine ausreichenden Unterlagen vorgelegt, um die gemeldeten Werte zu belegen, erhebt das CBP die Zölle auf den Kupfergehalt auf der Grundlage des Gesamtwerts der Ware.

Ausführliche Informationen stellt die CBP in ihrem Leitfaden vom 31. Juli 2025 zur Verfügung.

Drawback

Das Drawback-Verfahren wird ausgeschlossen. Für die Einfuhrzölle wird keine Rückerstattung gewährt.

Freizonen (FTZ)

Produkte, die unter Klausel 1 der Proklamation fallen und somit zollpflichtig sind, müssen ab Inkrafttreten dieser Regelung mit dem Status "privileged foreign“ eingelagert werden (gemäß 19 CFR 146.41). Es sei denn, sie erfüllen die Bedingungen laut 19 CFR 146.43 für den Status "domestic“ (inländisch). Sobald sie für den US-Inlandsverbrauch freigegeben werden, unterliegen sie den geltenden ad valorem-Zollsätzen gemäß ihrer Einreihung im HTSUS-System.

Kupferimporte weiterhin unter Beobachtung

Die Einfuhren von Kupfer und seinen Derivaten werden weiterhin beobachtet und im Hinblick auf die nationale Sicherheit der USA bewertet. Eine Ausweitung der Kupferzölle ist durchaus möglich.

Bis zum 30. Juni 2026 wird der zuständige Minister einen Bericht zum US-amerikanischen Kupfermarkt vorlegen. Dieser soll unter anderem als Entscheidungsgrundlage für mögliche Einfuhrabgaben auf raffiniertes Kupfer dienen.

Quellen und weitere Informationen:

Rechtsakte:

Leitfäden (CBP):

Fact Sheets:

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