Wirtschaftsrecht | Usbekistan

Recht kompakt Usbekistan

Der Länderbericht Recht kompakt Usbekistan bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.

Die Republik Usbekistan entwickelt sich zunehmend zu einem attraktiven Standort für internationale Investitionen – insbesondere durch die fortschreitende Stabilisierung seines Rechtssystems und gezielte wirtschaftliche Reformen.

Im Rule of Law Index 2024 des World Justice Project belegt Usbekistan mit einem Wert von 0,49 im weltweiten Ranking Platz 83. Das Land setzt auf umfassende Reformen zur Liberalisierung des Marktes. Bürokratiehürden verlangsamen die Umsetzung. 

Vorteile

  • Umfassende Reformen zur Liberalisierung des Wirtschafts- und Investitionsrecht
  • Einfache Gesellschaftsgründung, kein Mindeststammkapital erforderlich
  • Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland
  • Investitionsschutz durch nationale und internationale Abkommen
  • Schiedsgerichtbarkeit als Alternative

Herausforderungen

  • Komplexes Steuerrechtssystem
  • Unklare und sich änderende Vorschriften beim Zoll und Lizenzvergabe
  • Bürokratische Hürden und langsame Umsetzung von Reformen
  • Eingeschränkte Transparenz bei der Privatisierung
  • Arbeitsrechtliche Komplexität

 

  • Die Rechtsordnung in Usbekistan ist kontinentaleuropäisch geprägt - Reformen zur Modernisierung des Landes prägen das Rechtsystem. (Stand: 03.11.2025)

    Das Rechtssystem in Usbekistan basiert auf einem kontinentaleuropäischen Modell mit starkem Einfluss sowjetischer Rechtstraditionen. Seit der Unabhängigkeit 1991 und insbesondere seit der Öffnung des Landes in 2017 verfolgt das Land eine umfassende Modernisierungsreform. 

    Politisches System und Sprachen

    Usbekistan ist laut der Verfassung eine demokratische Republik. Die aus zwei Kammern besteht und jeweils für fünf Jahre gewählt wird. Das Olijy Majili (Parlament) ist dabei das oberste Gesetzgebungsorgan. Das Land wird von dem Präsidenten geführt. Derzeit ist Shavkat Mirziyoyev der amtierende Präsident. 

    Die offizielle Landessprache ist Usbekisch. In Artikel 3 des Gesetzes Nr. 167/1995 über die Staatssprache (Davlat tili haqida) ist die freie Wahl der Sprache für ihre Kommunikation verankert. Diverse Organisationen und Unternehmen nutzen sowohl Usbekisch sowie Russisch als Geschäftssprachen. Alle normative Rechtsakte müssen offiziell auf Usbekisch und Russisch veröffentlicht werden.

    Gerichtsbarkeit und wirtschaftsrelevante Rechtsquellen

    Das Gerichtssystem ist dreistufig aufgebaut und umfasst Zivil-, Straf-, Verwaltungs- und spezialisierte Wirtschaftsgerichte. Die internationale Schiedsgerichtsbarkeit ist ebenfalls anerkannt: Usbekistan ist Vertragsstaat des New Yorker Übereinkommens von 1958. 

    Die Geschäftstätigkeit von in- und ausländischen Unternehmen wird insbesondere durch:

    • das Zivilgesetzbuch,
    • das Investitionsgesetz,
    • das Steuergesetzbuch und
    • durch Präsidialerlasse und Verordnungen des Ministerkabinetts sowie internationale Abkommen 

    geregelt. Das Rechtsportal (O‘zbekiston Respublikasi Qonunchilik ma’lumotlari milliy bazasi; LexUz) des usbekischen Justizministeriums stellt Gesetzestexte in mehreren Sprachen zur Verfügung (usbekisch, englisch, russisch, eingebautes Online-Übersetzungstool für weitere Sprachen). 

    Eine Auswahl wirtschaftsrelevanter Gesetze bietet die GTAI-Übersicht Gesetze in Usbekistan

    Internationale Mitgliedschaften und regionale Kooperationen

    Usbekistan ist Mitglied zahlreicher internationaler Organisationen, darunter: 

    MitgliedschaftenFunktion
    Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS)Zwischenstaatliche Organisation, in der sich die meisten Nachfolgestaaten des Sowjetunion zur Pflege gemeinsames Wirtschafts- und Sicherheitsraumes zusammengeschlossen haben. 
    Shangai Cooperation Organisation (SCO)Die SCO beschäftigt sich mit der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit sowie Wirtschafts- und Handelsfragen der Mitgliedsstaaten (Belarus, Volksrepublik China, Indien, Iran, Kasachstan, Kirgisistan, Pakistan, Russland, Tadschikistan, Usbekistan) 
    Eurasische Entwicklungsbank (EDB)EDB fördert die Entwicklung der Volkswirtschaften, den Handel und andere Wirtschaftsbeziehungen der eurasischen Ländern.
    Economic Cooperation Organization (ECO)Intergovernementale, regionale Organisation mit folgenden Mitgliedstaaten: Iran, Pakistan, Türkei, Afghanistan, Aserbeidschan, Kasachstan, Kirgisien, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan

    Zudem bestehen bilaterale Kooperationsverträge mit allen zentralasiatischen Nachbarstaaten, insbesondere in den Bereichen: Handel, Energie, Wasserwirtschaft und Grenzmanagement. Die Zusammenarbeit zwischen den Nachbarn Kasachstan und Kirgisistan wurde durch gemeinsame Infrastrukturprojekte und Zollabkommen intensiviert. 

    WTO-Beitrittsprozess 

    Das Land befindet sich in der finalen Phase des Beitritts zur Welthandelsorganisation (WTO). Der Beitritt wird für Ende 2025 angestrebt. Im Zuge dessen wurden zahlreiche Reformen umgesetzt, darunter:

    • Liberalisierung des Außenhandels,
    • Abbau staatlicher Monopole,
    • Einführung wettbewerbsrechtlicher Regelung,
    • Stärkung des Schutzes geistigen Eigentums. 

    Der WTO-Beitritt soll die Integration in die Weltwirtschaft fördern und die Rechtssicherheit für die Geschäftstätigkeit verbessern. Insbesondere die Mitgliedschaft trägt dazu bei den internationalen Austausch von Gütern und Dienstleistungen zu erleichtern. Im Rahmen von konkreten Regeln möchte die WTO zunehmenden Handelshemmnissen entgegenwirken. Einen ersten Überblick über die WTO und weiteres Informationsangebot bietet die GTAI-Webseite zur Welthandelsorganisation.

    Abkommen mit der EU: Verstärkte Partnerschaft 

    Am 24. Oktober 2025 unterzeichneten Usbekistan und die Europäische Union in Brüssel das neue Enhanced Partnership and Cooperation Agreement (EPCA), das das bisherige Abkommen von 1996 ersetzt. Das EPCA  bildet eine umfassende rechtliche Grundlage für die Vertiefung der politischen, wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Zusammenarbeit. Es fördert unter anderem:

    • Handel,
    • Investitionen,
    • nachhaltige Entwicklung,
    • Bildung, Innovation,
    • Klimaschutz;
    • Schutz von Menschenrechten;
    • Rechtsstaatlichkeit. 

    Zudem stärkt es die Zusammenarbeit in der Außen- und Sicherheitspolitik, etwa in den Bereichen Cybersecurity und Krisenmanagement. Das Abkommen unterstützt auch die regionale Anbindung über Initiativen wie Global Gateway und den Transkaspischen Transportkorridor. 

    Parallel dazu wurden bilaterale Verhandlungen über den Marktzugang abgeschlossen – ein wichtiger Schritt für Usbekistans WTO-Beitritt.

    Abkommen mit Deutschland zur Fachkräfteanwerbung 

    Ein besonders bedeutendes Abkommen besteht zwischen Deutschland und Usbekistan zur Anwerbung usbekischer Fachkräfte. Seit 2024 ist die neu geschaffene usbekische Agentur für Migration für die Koordination der Bewerbungen und Vorbereitung der Bewerber:innen zuständig. Mehr zum Thema Fachkräfteanwerbung bietet der GTAI-Beitrag Fachkräfteanwerbung aus Usbekistan.

    Webinaraufzeichnung

    03 Dez. 2024

    Kasachstan: Wirtschaftsrecht in Kasachstan und Usbekistan (Dezember 2024)

    Das Webinar gab eine Einführung in die rechtlichen Rahmenbedingungen in Usbekistan und Kasachstan. Zudem warfen wir einen Blick auf die aktuellen Entwicklungen.

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    Yevgeniya Rozhyna

    Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

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  • Vertragsparteien können grundsätzlich frei über Inhalt und Form des Vertrages entscheiden. Es sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten. (Stand: 10.10.2025)

    Das Vertragsrecht in Usbekistan ist im Zivilgesetzbuch (Fuqarolik kodeksi; Im Folgenden: ZGB) und im Gesetz über die vertraglichen und rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit von Wirtschaftssubjekten geregelt. Es orientiert sich in weiten Teilen an kontinentaleuropäischen Rechtsmodellen, insbesondere am russischen Zivilrecht. In den letzten Jahren im Zuge wirtschaftlicher Reformen und Öffnungen des Marktes wurde das Zivilrecht modernisiert und internationalisiert. 

    Eine Besonderheit der online abrufbaren Version des ZGB ist, die Aufteilung in zwei Teile:

    • Teil 1, Art. 1 - 385, Allgemeiner Teil, Schuldrecht Allgemeiner Teil (Juristische Personen, Vertragsanbahnung etc.)
    • Teil 2, Art. 386 – 1199, Schuldrecht BT, geistiges Eigentum, Erbrecht, IPR. 

    Dies sollte nach der Suche von Vorschriften beachtet werden. 

    Allgemeine Vertragsgrundlagen 

    Wirtschaftlichen Beziehungen der Geschäftspartner untereinander werden durch Verträge geregelt. Sie unterliegen dem Grundsatz der Vertragsfreiheit. Das bedeutet: Vertragsparteien sind grundsätzlich frei über Inhalt und Form zu entscheiden, sofern keine gesetzliche Verbote oder zwingende Vorschriften entgegenstehen. So ist beispielweise die Schriftform für grenzüberschreitende Geschäfte oder Verträge mit staatlichen Stellen vorgeschrieben. Einige der Verträge müssen beurkundet und staatlich registriert werden.

    Vertragsbestandteile nach usbekischem Recht

    • Einzelheiten des Vertrages: Datum und Ort des Vertragsabschlusses, Registrierungsnummer;
    • Präambel mit Namen, der unterzeichnenden Personen, ggfs. Aufzählung der beigefügten Dokumente (Satzung, Vollmachten, Vorschriften)
    • Wesentliche Bedingungen des Geschäftes:
      • Vertragsgegenstand
      • Rechte und Pflichten der Parteien
      • Vertragssumme und Zahlungsmodalitäten
      • Haftung der Parteien 
      • Streitbeilegungsverfahren
      • Höhere Gewalt
    • Schlussbestimmungen
    • Adressen, Bankverbindungen und Unterschriften der Parteien

    Die Anzahl der Rechte und Pflichten hängt unmittelbar vom Vertragsgegenstand ab. Sie müssen klar und konkret formuliert werden. Eine weitere wichtige Rolle spielen Fristen. Fristen werden durch ein Kalenderdatum oder einen Zeitraum mit Angabe eines Ereignisses wie der Lieferung bestimmt. 

    Eine häufig gestellt Frage ist, ob es notwendig ist Strafen und Bußgelder in dem Vertrag aufzunehmen oder eine Bezugnahme auf das Gesetz über die Wirtschaftstätigkeit ausreichend ist. Aus praktischer Sicht wird jedoch empfohlen, Vertragsstrafen in den Vertrag aufzunehmen, da die gesetzlichen Gründe nicht für alle Rechtsverhältnisse gelten, wie etwa Vermietung oder Verpachtung. Zudem tendieren die Gerichte dazu bei Rechtstreitigkeiten eine höhere Geldstrafe nach dem Gesetz zu verhängen. 

    Gewährleistungsrecht 

    Das ZGB sieht sowohl bei Sach- als auch Rechtsmängeln für den Käufer Gewährleistungsrechte vor. Der Käufer kann dabei unter anderem folgende Ansprüche geltend machen:

    • Nachbesserung oder Ersatzlieferung;
    • Minderung Kaufpreises;
    • Rücktritt vom Vertrag;
    • Schadensersatz. 

    Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel sechs Monate ab Übergabe der Ware, sofern keine längere Frist vereinbart wurde. Bei versteckten Mängeln beginnt die Frist mit deren Entdeckung zu laufen. 

    Verjährung

    Die allgemeine Verjährungsfrist für vertragliche Ansprüche beträgt drei Jahre. Diese Frist läuft ab dem Tag, an dem die Kenntnis von der Verletzung des Rechts erlangt wurde oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangt werden können. Eine vertragliche Verkürzung oder Verlängerung dieser Frist ist unzulässig. 

    Verjährungsfristen im ÜberblickDauerBeginn der Frist
    Allgemeine zivilrechtliche Ansprüche3 JahreAb Kenntnis des Anspruchs
    Gewährleistungsrechte (bewegliche Sachen)6 Monatewie oben

    Rechtswahl, IPR und Anwendung des UN-Kaufrechts 

    Die Vertragsparteien können, das auf den Vertrag anzuwendende Recht frei wählen, sofern das Gesetz keine anderweitige Regelungen vorsieht. Das kann bereits beim Vertragsabschluss oder auch nachträglich erfolgen. Die Rechtswahl kann sowohl für den gesamten Vertrag als auch nur bestimmte Abschnitte gelten. Treffen die Parten keine Rechtswahl, werden die Regeln des internationalen Privatrechts angewendet. Diese sind in Art. 1168 bis 1199 ZGB geregelt und bestimmen welches nationale Recht auf grenzüberschreitende Sachverhalte anzuwenden ist. 

    Grundsätzlich gilt:

    • Vertragsparteien können das anwendbare Recht frei wählen;
    • Fehlt eine Rechtswahl, gilt das Recht des Staates mit dem der Vertrag die engste Verbindung aufweist (vgl. Art. 1190 ZGB);
    • Bei Verbrauchsverträgen ist das Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers anwendbar. 

    Zu beachten ist, dass bei Verträgen mit Auslandsbezug automatisch das UN-Kaufrecht (CISG) Anwendung findet, wenn beide Parteien ihren Sitz in CISG-Vertragsstaaten haben, es sei den sie haben es ausdrücklich ausgeschlossen. Zudem ist Usbekistan seit 1994 Vertragsstaat des UN-Kaufrechts. 

    Checkliste Vertragsabschluss 

    Die folgende Checkliste dient zur Orientierung für einen Vertragsabschluss mit usbekischen Partnern.

    Liegen diese Punkte vor?Was ist zu beachten?
    VertragsformSchriftform bevorzugen, insbesondere bei grenzüberschreitenden Geschäften
    RechtswahlklauselKlar definieren, ob usbekisches Recht oder zum Beispiel deutsches Recht gelten soll
    Gerichtsstand/SchiedsgerichtInternationale Schiedsgerichtsbarkeit etwa ICC, VIAC in Erwägung ziehen
    Sprache des VertragsVertrag in beiden Sprachen (Englisch und Russisch/Usbekisch) erstellen
    AGB einbeziehenAGB ausdrücklich beifügen und im Vertrag auf sie verweisen
    UN-KaufrechtAnwendung des CISG prüfen und bei Bedarf ausdrücklich ausschließen oder bestätigen
    GewährleistungFristen und Rechte klar regeln, da nationale Unterschiede bestehen
    VerjährungVertraglich dokumentieren, aber beachten: Gesetzliche Mindestfristen gelten zwingend
    ZahlungsmodalitätenInternationale Standards wie etwa Akkreditiv, Vorkasse bevorzugen
    Compliance & ExportkontrolleLokale Vorschriften und internationale Sanktionen beachten
    Yevgeniya Rozhyna

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  • Das Zahlungsrecht in Usbekistan weist einige Besonderheiten auf, die sowohl für inländische als auch für gebietsüberschreitende Transaktionen relevant sind. (Stand: 10.10.2025)

    Zentralbank maßgebend bei der Währungskontrolle 

    Die Zentralbank der Republik Usbekistan (O'zbekiston Respublikasi Tashqi iqtisodiy faoliyat milliy banki) ist für die Steuerung der staatlichen Währungspolitik verantwortlich. Die Haupttätigkeit liegt in der Förderung und Entwicklung der internationalen Zusammenarbeit und des Außenwirtschaftsverkehr. Auch die Kontrolle über Devisengeschäfte fällt in ihren Aufgabenbereich. 

    Das Währungskontrollsystem wird neben der Zentralbank durch die Rechnungskammer, das Ministerium der Finanzen und den staatlichen Steuer und Zollausschuss vertreten. Die Währungskontrollorgane sind berechtigt Inspektionen vor Ort durchzuführen, Unterlagen anzufordern und Weisungen zu erteilen. 

    Liberales Regelungswerk 

    Zwei zentrale Gesetze regeln den Zahlungsverkehr:

    Die derzeitigen Fassungen der Regelungen spiegeln den liberalen Ansatz der Regierung bei der Devisenmarktregulierung wieder, wobei wirksame Mechanismen zur Kontrolle und zum Schutz der wirtschaftlichen Interesses des Staates beibehalten werden. Für die Zukunft plant die Regierung die Währungsgesetzgebung an die Digitalisierung des Warenverkehrs anzupassen und in die internationalen Zahlungsverkehrssystem zu integrieren. 

    Landeswährung für Geschäfte im Inland ist Pflicht

    Für Geschäfte im Inland zwischen lokalen Unternehmen gilt: Alle Zahlungen, Abrechnungen und Preise sind in der Landeswährung Usbekistan-Sum (USZ) anzugeben.

    In der Praxis bedeute es, dass im Vertrag der Preis in keiner Fremdwährung ausgedrückt werden darf. Das betrifft sowohl Zahlungen für Waren und Dienstleistungen, auch solche die über digitale Plattformen angeboten werden. Selbst wenn Zahlungen anschließend in USZ erfolgt, ist die Angabe des Preises in Fremdwährungen oder die Umrechnung zum Wechselkurs ein Verstoß gegen Artikel 9 des Gesetzes über Zahlungen und Zahlungssysteme.

    Die Bindung an eine Fremdwährung ist nur in Ausnahmefällen zulässig:

    • (Bau-) Projekte mit ausländischer Beteiligung;
    • Investitionsabkommen mit der Regierung der Republik Usbekistan;
    • Öffentlich-private Partnerschaften.

    Kapitaltransfer unterliegt der Erlaubnis

    Die internationalen Transkationen werden in Usbekistan in zwei Gruppen unterteilt: Laufende Transaktionen und Kapitaltransfer. Die Unterscheidung ist wichtig: Denn erstere sind frei erlaubt, hingegen ist der Kapitaltransfer unter bestimmten Bedingungen genehmigungspflichtig

    Zu laufenden Transkationen zählen unter anderem:

    • alle Zahlungen im Außenhandel, einschließlich Dienstleistungen;
    • Zins- und Kreditzahlungen;
    • Leasing und andere Kapitalerträge aus Investitionen. 

    Zum Kapitaltransfer zählen unter anderem:

    • Investitionen ins Ausland;

    • Immobilienkäufe;

    • Kreditvergabe und Leasing an Gebietsfremde;

    • Erwerb von Rechten an geistigem Eigentum.

    Bestimmte Kapitaltransfertransaktionen werden nur durch Genehmigung oder auf Grund von Regierungsbeschlüssen durchgeführt:

    • Investitionstätigkeit über 10.000 US-Dollar (US$) – Überweisung von Geldern von den Konten der Gebietsansässigen bei den Banken der Republik Usbekistan zur Gründung (oder Kapitalbeteiligung) von Unternehmen im Ausland, Auffüllung ihrer Niederlassungen im Ausland mit Betriebskapital;

    • Bereitstellung von Krediten und Geld, Krediten in Form von Waren (Dienstleistungen) und Leasing an Gebietsfremde durch Gebietsansässige der Republik Usbekistan;

    • Überweisung von Geldern von Konten von Einwohnern der Republik Usbekistan bei Geschäftsbanken der Republik Usbekistan auf ausländische Konten (Einlagen) und Kauf von Immobilien.

    Diese Transaktionen müssen bei der Zentralbank registriert werden und werden von ihr überwacht. Örtliche Unternehmen und Händler sind deswegen verpflichtet, die Handelsverträge im Einheitlichen elektronischem Informationssystem für Außenhandelsgeschäfte über die Plattform my.gov.uz zu erfassen. Die Verordnung Nr. 283 vom 14 Mai. 2020 über das Verfahren zur Überwachung und Kontrolle der Durchführung von Außenhandelsgeschäften legt die Mindestanforderung an die Bestimmungen solcher Handelsverträge und die Aufzeichnungspflichten dar. Die Banken können keine Überweisung durchführen, wenn ein Vertrag nicht registriert ist. 

    Die Zentralbank kann zudem Beschränkungen für Devisengeschäfte auferlegen etwa zur Bekämpfung der Legalisierung von Erträgen aus Straftragen, der Finanzierung des Terrorismus.  

    Sanktionen für verspätete Rückführung von Vermögenswerten

    In Usbekistan gebietsansässige Unternehmen müssen sicherstellen, dass Vermögenswerte aus Exportgeschäften oder Vorauszahlungen von Gebietsfremden innerhalb von 180 Tagen zurückgeführt werden. Erfolgt dies nicht, drohen gestaffelte Geldstrafen:

    • 5  Prozent des ausstehenden Betrags bei Verzögerung bis zu 360 Tagen,
    • zusätzlich 10 Prozent bei Verzögerung von 365–545 Tagen,
    • zusätzlich 35  Prozent bei Verzögerung von mehr als 545 Tagen.

    Ausnahmen gelten für bestimmte Marktteilnehmer gemäß Artikel 11 des Währungsgesetzes vorgesehen. 

    Yevgeniya Rozhyna

    Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

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  • Erfahren Sie mehr zur Konteröffnung in Usbekistan (Stand: 10.10.2025).

    Juristische und natürliche Personen haben das Recht, eine Bank frei zu wählen. Sie können Verrechnungskonten in In- und Fremdwährung eröffnen, um Bankdienstleistungen in Anspruch zu nehmen oder Abrechnungen vorzunehmen. 

    Um ein Bankkonto zu eröffnen, muss bei der Bank ein Antrag und ein Ausweis (Original) eingereicht werden. Die Bank fertigt einen Kopie des Ausweises an und gibt es an den Eigentümer zurück. Im nächsten Schritt wird ein schriftlicher Vertrag zwischen der Bank und dem Kunden geschlossen. Eine Kopie wird dem Kunden ausgehändigt. 

    Nach dem Gesetz über Devisenregulierung ist es auch Gebietsfremden gestattet ein Bankkonto in Usbekistan zu eröffnen, ohne ein lokales Unternehmen vor Ort zu gründen. Das Unternehmen muss nur in Usbekistan geschäftlich tätig sein. In der Praxis sind staatliche Banken, jedoch äußert vorsichtig, wenn sie mit Gebietsfremden arbeiten, die nicht vor Ort aktiv sind. Privatbanken sind flexibler, aber auch sie müssen sicherstellen, dass der Kunde keinen Sanktionsrisiken trägt und eine wirtschaftliche Tätigkeit in Usbekistan tatsächlich plant. In Ausnahmefällen wie etwa kurzzeitige Geschäftstätigkeit mit geringem Umsatz, können sich einige Banken bereit erklären, ein "Transit-Konto" zu eröffnen. Dies erfordert aber eine gründliche Verhandlung mit der Bank.  

    Daher ist der zuverlässigste Weg ein Bankkonto in Usbekistan zu eröffnen ein lokale Präsenz vor Ort (Tochterunternehmen oder Repräsentanz) zu schaffen. Die Banken sind dennoch vorsichtig bei Gebietsfremden und überprüfen diese auf etwaige Sanktionsrisiken. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen: Bei staatlichen Banken circa 30 bis 40 Tage und bei Privatbanken circa 1 bis 7 Tage. 

    Checkliste: Kontoeröffnung in Usbekistan

    1. Auswahl der Bank – Privat oder öffentlich?
    2. Gründung eines Tochterunternehmens, einer Filiale oder Repräsentanz;
    3. Gründungsdokumente – Gesellschaftsvertrag, Registrierungsbescheinigung, TIN, ggfs. Tätigkeitslizenzen;
    4. Persönliche Anwesenheit einer vertretungsbefugten Person oder des Gesellschafters;
    5. Bestätigung der Geschäftstätigkeit – zum Beispiel durch Geschäftsplan, Beschreibung der geplanten Transaktionen;
    6. Grundsätzlich ist die Kontoeröffnung Gebührenfrei, es können aber Transaktionskosten anfallen. 

    Yevgeniya Rozhyna

    Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

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  • Nach usbekischem Zivilrecht können vertragliche Ansprüche durch gesetzliche oder vertragliche vorgesehene Mittel gesichert werden. (Stand: 10.10.2025)

    Das Zivilgesetzbuch (Fuqarolik kodeksi; Im Folgenden: ZGB) regelt in Kapital 22, Art. 259 bis 312 die Sicherungsmittel. Vertragliche Ansprüche können nach Art. 259 ZGB durch eine Vertragsstrafe, ein Pfandrecht, Zurückbehaltungsrecht, Bürgschaft und andere vertragliche vorgesehene Mittel gesichert werden. 

    Vertragsstrafe

    Eine Vertragsstrafe (Art. 260- 263 ZGB) ist in der Regel ein fester Geldbetrag, den der Schuldner im Falle einer Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßen Erfüllung einer Verpflichtung zu zahlen hat. Für verspätete Erfüllung ist es üblich einen Prozentsatz zu vereinbaren, der für jeden Tag der Verspätung berechnet wird. Die Gläubiger hat keinen Anspruch auf die Vertragsstrafe, wenn der Schuldner die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung nicht zu vertreten hat. Die Vertragsstrafe bedarf der Schriftform und muss notariell beglaubigt oder zusammen mit dem Vertrag registriert werden. 

    Pfandrecht 

    Ein Pfandrecht (Art. 264 - 289) wird auf Eigentum des Schuldners oder eines Dritten bestellt und kann im Falle der Nichterfüllung von vertraglichen Vereinbarungen verwertet werden. Es entsteht aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung oder aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung. Die Verpfändung kann in folgenden Formen erfolgen:

    • eines Pfandrechts am Eigentum;
    • einer Hypothek an einer Immobilie oder
    • einer Rechtsverpfändung zum Beispiel einer Forderung.

    Der Pfandvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden. Darüber hinaus muss ein Hypothekenvertrag sowie ein Vertrag über die Verpfändung von beweglichen Sachen oder Rechten an Sachen notariell beurkundet und registriert werden. Die Nichteinhaltung der Formvorschriften führt zur Ungültigkeit des Pfandvertrags. 

    Zurückbehaltungsrecht 

    Beim Zurückbehaltungsrecht (Art. 290 - 291 ZGB) ist der Gläubiger berechtigt, das Eigentum des Schuldners bis zur Erfüllung der Verpflichtung zurückzubehalten. Dies gilt auch für Ersatz von Aufwendungen und sonstigen Verlusten, die dem Gläubiger durch eine verspätete Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung entstehen. Es kann auch auf andere Ansprüche aus einem Vertrag zwischen Unternehmen erweitert werden, die nicht unmittelbar mit der Bezahlung der Sache zusammenhängen. Treffen die Parteien keine vertraglichen Vereinbarungen, dann greifen die gesetzlichen Bestimmungen im Art. 290 ZGB. 

    Bürgschaft

    Ein Bürge haftet gegenüber dem Gläubiger für die Erfüllung der Verpflichtung durch den Schuldner. Mit einem Bürgschaftsvertrag (Art. 292 ZGB) können auch zukünftige Verpflichtungen und Forderungen abgesichert werden. Die Bürgschaft endet mit der Erfüllung der gesicherten Verpflichtung. 

    Im Falle einer Nichterfüllung haften der Bürge und der Schuldner gesamtschuldnerisch. Die Haftung umfasst auch Zinsen, Rechtsverfolgungskosten und weitere Schäden.

    Anzahlung

    Die Anzahlung (Art. 311 - 312 ZGB) wird auf die zukünftige Zahlung angerechnet. Sie dient als Nachweis für Vertragsschluss sowie zur Sicherung der Vertragserfüllung. Die Vereinbarung, unabhängig von Höhe der Anzahlung, bedarf der Schriftform. 

    Wird eine durch eine Anzahlung gesicherte Verpflichtung vor Beginn ihrer Erfüllung entweder einvernehmlich durch die Vertragsparteien oder aufgrund objektiver Unmöglichkeit der Leistung (vgl. Art. 349 ZGB) beendet, so ist die Anzahlung an die leistende Partei zurückzuerstatten.

    Ist die Partei, die die Anzahlung geleistet hat, für die Nichterfüllung des Vertrages verantwortlich, verbleibt die Anzahlung bei der empfangenden Partei.
    Ist hingegen die empfangende Partei für die Nichterfüllung verantwortlich, ist sie verpflichtet, der anderen Partei den doppelten Betrag der Anzahlung zu erstatten.

    Unabhängig davon bleibt die schadensersatzrechtliche Haftung unberührt: Die für die Nichterfüllung verantwortliche Partei hat der anderen Partei den entstandenen Schaden zu ersetzen, wobei die Anzahlung auf den Schadensersatz angerechnet wird, sofern im Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist.

    Andere Sicherungsmittel

    Das ZGB erlaubt andere Sicherungsmittel als die oben beschriebenen, wenn diese:

    1. vom Gesetz vorgesehen sind oder
    2. die Vertragsparteien diese vereinbart haben. 

    Die nachfolgende Tabelle führt Beispiele von anderen Sicherungsmitteln auf: 

    SicherungsmittelBeschreibung
    HaftpflichtversicherungKann als Mittel zum Schutz der Interessen des Gläubigers verwendet werden, insbesondere geeignet im Bauwesen, Mietverträgen oder Lieferverträgen
    Abtretung von Forderung (Zession)Kann als Mechanismus zum Schutz von Gläubigerinteressen vorgesehen werden, zum Beispiel durch Factoring
    Verpflichtung eines Dritten (Aval)Geeignet für Wechselverpflichtungen
    Finanzierungsleasing mit KaufoptionKann die oben aufgeführten Sicherungselemente enthalten
    Bedingte Hinterlegung auf ein TreuhandkontoGeldmittel oder bestimmte Dokumente werden einem Dritten bis zum Eintritt bestimmter Bedinungen übergeben
    Mittelreservierung auf eine KontoHäufige Bankpraxis 
    Verpflichtung zur Vertraulichkeit (NDA - Non disclosere agreement)NDA kann Vertragsstrafen bei Verstößen enthalten 

    Praxisrelevante Hinweise

    Die vertraglich vereinbarten Sicherungsmittel dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Die rechtliche Wirksamkeit hängt von der Klarheit der Formulierungen im Vertrag ab. Zu beachten ist, dass nach Art. 259 ZGB nur die Vereinbarung unwirksam wird und nicht die Hauptverpflichtung, die ihr zugrunde liegt. Umgekehrt gilt, wenn die Hauptverpflichtung unwirksam wird, dann führt es zur Unwirksamkeit des Sicherungsmittels. 

    Im Streitfall wird das Gericht überprüfen, ob das gewählte Sicherungsmittel dem Wesen der Verpflichtung und den Grundsätzen des Zivilrechts entspricht. Über das GTAI-Angebot Rechtsberatung im Ausland kann eine Anwaltskanzlei gefunden werden, die im Streitfall beratend unterstützt. 

    Yevgeniya Rozhyna

    Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

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  • Die Produkthaftung in Usbekistan ist durch kein eigenständiges Gesetz geregelt. Sie richtet sich vielmehr nach den Vorschriften des Zivilgesetzbuches. (Stand: 10.10.2025)

    Die Haftung des Produzenten für fehlerhafte Produkte wird in Usbekistan durch das usbekische Zivilgesetzbuch (Fuqarolik kodeksi; Im Folgenden: ZGB) geregelt. Anders als in Deutschland oder in vielen EU-Staaten existiert in Usbekistan kein eigenständiges Produkthaftungsgesetz. Im Zuge der angestrebten WTO-Mitgliedschaft bis 2026 ist eine Modernisierung des Produkthaftungsrechts geplant. 

    Die Haftung ergibt sich aus den allgemeinen vertragsrechtlichen und deliktsrechtlichen Vorschriften des Zivilgesetzbuches. Ergänzend zur zivilrechtlichen Haftung bestehen Vorschriften zum Schutz der Verbraucher und Normen und Verordnungen zur Produktsicherheit und Informationspflichten der Agentur für technische Regulierung. 

    Zivil- und deliktsrechtliche Haftung 

    Die Parteien können eine vertragliche Haftung für fehlerhafte Produkte vereinbaren. In diesem Fall kommen die allgemeinen Vorschriften, gem. Art. 354 ZGB zur Anwendung. Mehr dazu im Abschnitt Gewährleistungsrechte. 

    Wenn die Vertragsparteien keine Regelung getroffen haben oder wenn der Schaden den Rahmen der vertraglichen Haftung überschreitet, zum Beispiel wenn durch ein fehlerhafte Ware Schaden bei Dritten Personen entstanden ist, dann greift zusätzlich die deliktsrechtliche Haftung. 

    Die maßgeblichen Vorschriften finden sich im Teil 2 des ZGB insbesondere in den Artikeln 985 bis 991. Diese regeln die Haftung für Schäden, die durch Waren, Arbeiten oder Dienstleistungen verursacht werden. Die Haftung ist grundsätzlich verschuldensunabhängig. Das bedeutet, dass der Geschädigte keinen Nachweis eines Fehlverhaltens des Herstellers erbringen muss. Es genügt, dass ein Produkt fehlerhaft war und dadurch ein Schaden entstanden ist. 

    Ein Produkt gilt als fehlerhaft, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände erwartet werden kann. Die Beurteilung orientiert sich an lokalen und internationalen Normen. 

    Schäden, die durch das fehlerhafte Produkt einer natürlichen oder juristischen Person entstanden sind, unterliegen einer vollständigen Entschädigung, durch die Person, die das Produkt in Verkehr gebracht hat. Der Schaden schließt auch entgangen Gewinn ein. 

    Haftungspflichtig sind Hersteller, Importeure, Vertreiber und Dienstleister. Nach Art. 991 ZGB kann der in Anspruch genommener Händler oder Importeuer Regress beim Hersteller nehmen, sofern dieser identifizierbar ist. Die Rückgriffsmöglichkeiten sind vertraglich gestaltbar. 

    Dabei sind jedoch die allgemeinen Verjährungsfristen zu beachten: Die Verjährung beträgt drei Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem der Geschädigte vom Schaden, Produktfehler und der verantwortlichen Person Kenntnis erlangt hat gemäß Art. 150 ZGB. Vertragsparteien können auch eine abweichende Frist vereinbaren, allerdings darf diese nicht kürzer als die gesetzliche sein. 

    Die Beweislast liegt grundsätzlich beim Geschädigten. Er muss nachweisen, dass: 

    • ein Produkt fehlerhaft war,
    • ein Schaden entstanden ist,
    • ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Produktfehler und Schaden besteht. 

    Produktsicherheit und Verbraucherschutz 

    Das Gesetz über den Schutz der Verbraucherrechte vom 26. April 1996 regelt die Haftung des Herstellers und Verkäufer gegenüber dem Verbraucher. Ihnen stehen folgende Rechte zu:

    Verbraucher haben das Recht auf:

    • Bereitstellung vollständiger Informationen über das Produkt oder die Dienstleistung sowie Produkthersteller oder Verkäufer.
    • freie Wahl und angemessene Qualität;
    • Sicherheit von Produkt und Dienstleistung;
    • vollständiger Ersatz von materiellen Schäden, moralischen Schäden, die durch das Produkt oder Dienstleistung mit Mängeln verursacht wurden, die für Leben, Gesundheit und Eigentum gefährlich sind, sowie für unerlaubte Handlungen oder Untätigkeit des Produktherstellers, oder Verkäufers.
    • zur Geltendmachung von eigenen Rechten die Aufrufung des Gerichts oder einer geeigneten Schiedsstelle;
    • Gründung von öffentlichen Verbraucherverbänden.

    Dabei obliegt die staatliche Kontrolle über Produktsicherheit der Agentur für technische Regulierung und die Agentur für Verbraucherschutz. Diese Behörden können bei Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften und Informationspflichten Sanktionen verhängen und Produkte vom Markt nehmen. Darüber hinaus sind für bestimmte Produkte weitere Ansprechpartner zur Verfügung:

    Yevgeniya Rozhyna

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  • Dieser Bericht bietet eine Zusammenfassung der wichtigsten Vertragsformen im Handelsvertreterrecht Usbekistans. (Stand: 10.10.2025)

    Das Vertriebsrecht in Usbekistan umfasst eine Vielzahl zivilrechtlicher Vertragsformen, die insbesondere den Waren- und Dienstleistungssektor strukturieren. Die einschlägigen Regelungen find sich im dritten Teil des Zivilgesetzbuches (ZGB), konkret in Kapiteln 46 bis 51. 

    Kommissionsgeschäft

    Das Kommissionsgeschäft ist insbesondere im Import-Exportgeschäft weit verbreitet. Es bietet Unternehmen eine kosteneffiziente Möglichkeit, Waren oder Dienstleistung auf einem neuen Markt zu vertreiben, ohne eine eigene Niederlassung oder Tochtergesellschaft gründen zu müssen. 

    Die Tabelle zeigt typische Anwendungsbereiche:

    AnwendungsfallBeschreibungBeispiele
    Verkauf von WarenDer Kommissionär verkauft im eigenen Namen, aber auf Rechnung des AuftraggebersVerkauf von Möbeln, Elektronik 
    Beschaffung von WarenDer Kommissionär erwirbt im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Auftraggebers WarenKauf von Rohstoffen, Betriebsausstattung
    Teilnahme an AuktionenKommissionär tritt als Vermittler bei Auktionen Kauf von Kunstwerken, Antiquitäten 
    ImmobilientransaktionenKommissionär kauft oder verkauft Immobilien im Namen des AuftraggebersVerkauf oder Kauf von Wohnungen, Häusern über Immobilienagenturen

    Rechtsgrundlage

    Das usbekische ZGB regelt das Kommissionsgeschäft in den Artikeln 832 bis 848:

    Beim Kommissionsgeschäft handelt der Kommissionär im eigenen Namen, jedoch auf Rechnung eines Auftraggebers (Kommittenten). Es ist verpflichtet die Weisungen des Kommittenten zu befolgen und Rechenschaft über die Geschäfte abzulegen. Nach usbekischem Recht dürfen ausschließlich juristische Personen als Kommissionäre auftreten. 

    Kommissionsvertrag

    Der Kommissionsvertrag bedarf der Schriftform (Art. 832, 107 ZGB). Der Vertrag kann sowohl befristet als auch unbefristet geschlossen und regional beschränkt werden. 

    Vergütung und Haftung

    Die Vergütung erfolgt auf Grundlage einer Provisionsvereinbarung. In der Regel regelt die Vereinbarung die Provisionshöhe und das Auszahlungsverfahren. Fehlt eine solche Vereinbarung, wird gemäß 356 ZGB die übliche Vergütung für vergleichbare Dienstleistungen geschuldet. 

    Der Kommissionär haftet für das vom ihm abgeschlossene Geschäft, auch wenn der Auftraggeber erkennbar ist.

    Geschäftsbesorgung

    Der Geschäftsbesorgungsvertrag ist ein zivilrechtlicher Vertrag, bei dem sich der Beauftragte verpflichtet, im Interesse und auf Rechnung des Auftraggebers zu handeln. In Usbekistan ist dieser Vertragstyp besonders im Dienstleistungsbereich verbreitet.

    Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in Art. 817 ff. ZGB. Die Hauptmerkmale des Auftrages sind: 

    1. Die beauftrage Person tritt im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers;
    2. Der Auftraggeber haftet für die vom Beauftragtem abgeschlossenen Geschäfte;
    3. Der Auftragsvertrag ist grundsätzlich unentgeltlich. Eine Vergütung wird nur gezahlt, wenn dies gesetzlich oder vertraglich vorgesehen ist (Art. 818 ZGB);
    4. Der Beauftrage handelt auf der Grundlage einer schriftlich erteilten Vollmacht, die die Aufträge und die Befugnisse regelt (Art. 819, 817 ZGB).

    Im Unterschied zum Kommissionsgeschäft ist der Auftrag durch die unmittelbare Vertretung und die regelmäßig fehlende Vergütungspflicht gekennzeichnet.

    Franchising 

    Franchising ist ein komplexes Lizenzmodell, bei dem ein Franchisegeber einem Franchisenehmer das Recht einräumt, unter seiner Marke zu operieren. Franchising wird in Usbekistan zunehmend als Mittel zur Förderung des Unternehmertums genutzt und soll ausländische Franchisegeber ins Land anlocken.

    Rechtsgrundlagen

    Die rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben sich aus dem ZGB (Kapital 50) sowie ergänzenden Gesetzen, etwa dem Wettbewerbsgesetz und dem Gesetz über gewerbliche Schutzrechte. Gemäß Art. 826 können nur juristische Personen oder Einzelunternehmer Franchiseverträge abschließen. Der Vertrag kann dabei befristet oder unbefristet ausgestaltet sein. 

    Registrierung des Vertrages

    In Usbekistan ist die Registrierung von Franchiseverträgen verpflichtend. Grundlage hierfür ist die Verordnung Nr. 346 vom 24. Juni 2022 für die Registrierung von Franchiseverträgen. Die Registrierung erfolgt bei der Behörde, bei der auch die juristische Person registriert wurde. Eine fehlende Registrierung führt zur Nichtigkeit des Vertrags. 

    Bei ausländischen Franchisegebern übernimmt die zuständige Regulierungsbehörde die Eintragung. Zudem müssen die relevanten gewerblichen Schutzrechte (IP-Rechte) wie Marken oder Patente bei der Büro für geistige Schutzrechte, welches beim Ministerium der Justiz ist angesiedelt ist, angemeldet werden. 

    Für ausländische IP-Recht wird empfohlen, zunächst die IP-Rechte in Usbekistan eintragen zu lassen und anschließend den Franchise- und Lizenzvertrag abzuschließen. 

    Vertragsbeendigung

    Der Franchisevertrag kann durch eine Vereinbarung der Parteien oder auf Anordnung des Gerichts erfolgen. Letzteres ist nur bei schwerwiegender Vertragsverletzung oder unvorhersehbarer wesentlicher Änderung der Umstände möglich, sofern eine einvernehmliche Anpassung oder Auflösung verweigert wird und der Vertrag unter diesen Umständen nicht geschlossen worden wäre.

    Unterstützung vor Ort

    Vor Ort unterstützt, der im Jahr 2022 gegründete Franchising-Verband Usbekistans (Uzfranchise) die Franchising-Akteure aus dem In- und Ausland bei der Anpassung des Geschäftsmodells an lokale Marktgegebenheiten. 

    Eine rechtliche Beratung durch eine Anwaltskanzlei vor Ort ist wichtig. Auf diesem Weg lässt sich das Risiko von Verletzungen von Vereinbarungen, IP-Rechten und Steuergesetzgebung vermeiden beziehungsweise minimieren.  

    Bei der Bewertung, ob eine usbekische Firma seriös ist, ist der Uzfrancise sowie die lokale Handels- und Industriekammer behilflich. Auch das Büro der Delegation der deutschen Wirtschaft für Zentralasien in Taschkent kann kontaktiert werden. 

     

    Yevgeniya Rozhyna

    Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

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  • Digitale Ausschreibungen und klare Verfahren vereinfachen Unternehmen eine Teilnahme an öffentlichen Vergaben und PPP-Projekten. (Stand: 10.10.2025)

    Öffentliche Aufträge

    Der Bereich der öffentlichen Ausschreibungen wird durch das Gesetz Nr. 684 vom 22. April 2021 über das öffentliche Auftragswesen (Davlat xaridlari) geregelt. Dieses Gesetz legt die Verfahren zur öffentlichen Beschaffung von Waren oder Dienstleistungen im Rahmen eines öffentlichen Wettbewerbs fest. Die konkreten Verfahrensdetails sowie die Organisation und Durchführung der Ausschreibungen werden durch ergänzende Ministerialbeschlüsse bestimmt, insbesondere durch die Durchführungsverordnung Nr. 276 vom 20. Mai 2022. 

    Ausschreibungsportale und Verfahren

    Informationen zu laufenden Ausschreibungen werden auf dem offiziellen Ausschreibungsportal "e-tender.uzex.uz" veröffentlicht. Für Infrastrukturprojekte steht zusätzlich das Portal "e-tender.uztrans.uz" zur Verfügung. Die Ausschreibungen erfolgen ausschließlich in elektronischer Form. 

    Vergabeunterlagen und Bewertungskriterien

    Die  Vergabeunterlagen  werden vom staatlichen Auftraggeber zeitgleich mit der  Ausschreibungsbekanntmachung veröffentlicht. Eine Kommission legt anschließend folgende Punkte fest:

    • Frist für die Einreichung von Angeboten;
    • Bewertungskriterien für die Angebote;
    • gegebenenfalls technische Bewertungskriterien;
    • Höhe und Form der geforderten Sicherheiten. 

    Teilnahmevoraussetzung

    Für die wirksame Teilnahme an Ausschreibungen müssen sich sowohl inländische auch ausländische interessierte Unternehmen auf dem Portal "E-Tender" registrieren. Eine Schritt- für-Schritt-Anleitung zur Registrierung und Teilnahme steht "How to use the portal?" in englischer Sprache zur Verfügung.

    Zu beachten ist, dass einige der Ausschreibung nur für lokale Unternehmen vorbehalten sind oder diese bevorzugen. Maßgeblich hierfür ist der Beschluss Nr. 41 vom 29. Januar 2021. 

    Verfahren zur Ermittlung des Gewinners 

    Die eingereichten Angebote werden innerhalb von 45 Werktagen nach Ablauf der Einreichungsfrist geprüft und bewertet. Die Auswahl des Gewinners erfolgt in zwei Schritten:

    1. Bewertung des technischen Teils des Angebots;
    2. Bewertung des Preisteils. 

    Als Gewinner gilt der Bieter, der auf Grundlage der in Ausschreibungsunterlagen festgelegten Kriterien des wirtschaftlichen und technisch beste Angebot unterbreitet hat. 

    Auf der Grundlage der Ausschreibung wird ein Vertrag innerhalb von zehn Tagen nach Ermittlung des Gewinners geschlossen. Dieser Vertrag wird in das Einheitliche Vertragsregister eingetragen. 

    Öffentlich-rechtliche Partnerschaften 

    Das Gesetz über die öffentlich-private Partnerschaften (Public-Private Partnership; Im Folgenden: PPP) aus dem Jahr 2019 ist das erste PPP-Gesetz des Landes.  

    Federführend für die Umsetzung von PPP-Projekten ist die im Ministerium der Finanzen angesiedelte PPP Development Agency. Die Agentur ist der zentrale Ansprechpartner für interessierte Unternehmen. 

    Ablauf eines PPP-Projekts

    Die PPP-Agentur stellt eine Schritt-für Schritt-Anleitung zur Verfügung, die Unternehmen von der Projektidee bis zur Umsetzung begleitet. Der Ablauf umfasst insgesamt sieben Schritte: 

    1. Projektstart und Registrierung im staatlichen Register;
    2. Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen;
    3. Abschluss des PPP-Vertrages und Sicherstellung der Finanzierung;
    4. Bau, Umbau oder Umwidmung von Anlagen (falls erforderlich);
    5. Anschluss an die Infrastruktur (falls erforderlich),
    6. Steuerliche Unterstützung;
    7. Unterstützung bei außenwirtschaftliche Transkationen.

    Rechtliche Rahmenbedingungen und Schutzmechanismen 

    Das PPP-Gesetz garantiert die Gleichbehandlung privater und öffentlicher Partner. Es enthält Regelungen zum Diskriminierung - und Korruptionsverbot (Art. 4 bis 9) sowie eine Stabilisierungsklausel. Letztere sichert Unternehmen zu, dass die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen für zehn Jahre unverändert bleiben. 

    Strategische Bedeutung 

    Im Rahmen der nationalen Entwicklungsstrategie "Usbekistan 2030" sollen bis 2030 rund 30 Milliarden US-Dollar über PPP mobilisiert werden. Dabei setzt die Regierung insbesondere auf Infrastrukturvorhaben über PPP-Projekte.  

    Weiterführende Informationen

    Weiterführende GTAI-Informationen zum Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) finden Sie unter: WTO und öffentliche Beschaffung

    Einen Überblick über Projekte und Ausschreibungen in Usbekistan mit Informationen über aktuelle staatliche und ausgewählte private Vorhaben, inklusive Finanzierer, Auftragsvolumen und Fristen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit stellt GTAI online bereit (auf Deutsch).

    Yevgeniya Rozhyna

    Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

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  • Das usbekische Investitionsrecht hat kaum Beschränkungen für ausländische Investoren. "One-Stop-Shops" erleichtern den Zugang zum Markt. (Stand: 10.10.2025)

    Rechtliche Grundlagen

    Usbekistan verfügt über einen umfangreichen Rechtsrahmen zur Förderung ausländischer Investitionen. So sieht die usbekische Verfassung (O'zbekiston Respublikasi Konstitutsiyasi) vor, dass der ein günstiges Investitions- und Geschäftsklima schafft (Art. 67 der Verfassung). Sie gewährt Unternehmen das Recht, jede Geschäftstätigkeit im Land nachgehen zu dürfen und garantiert freien Waren- und Dienstleistungsverkehr. 

    Das Gesetz Nr. 589 über Investitionen und Investitionstätigkeit (Qonuni investitsiyalar va investitsiya faoliyati to‘g‘risida) aus 2019 bildet die zentrale gesetzliche Grundlage und regelt die allgemeinen Grundsätze der ausländischer Investitionstätigkeit. Die Investitionen können erfolgen durch:

    • Beteiligung an Unternehmen;
    • Erwerb von Immobilien, Wertpapieren, Konzessionen;
    • Rechte an geistigem Eigentum;
    • Gründung von Unternehmen mit ausländischer Beteiligung. Voraussetzung hierfür ist ein Mindestkapital von 400 Millionen UZS und der ausländische Anteil muss mehr als 15 Prozent betragen. 

    Investitionsanreize

    Im Rahmen des Investitionsgesetzes gewährt der Staat folgende Unterstützung:

    • Übertragung von staatlichem Eigentum oder Eigentumsrechten daran zu einem günstigen oder Null-Rückkaufswert;
    • Gewährung von Steuer- und Zahlungserleichterungen;
    • Subventionierung von Darlehenszinsen;
    • Zollbefreiung.

    Die Vergünstigungen werden in Abhängigkeit von bestimmten Faktoren wie Investitionsvolumen, Wirtschaftssektoren und Standort gewährt. Gleichzeitig ist es verboten, Vergünstigungen zu gewähren, wenn diese zu einer marktbeherrschenden Stellung des Investors führen könnten.

    Rechte ausländischer Investoren 

    Rechte ausländischer Investoren werden durch nationale Gesetzgebung und internationale Abkommen, wie dem Investitionsschutzvertrag zwischen Deutschland und Usbekistan, geschützt. 

    Die usbekische Gesetzgebund sieht vor, dass der ausländischer Investor das Recht hat über den Umfang, Art und Ausrichtung seiner Investition selbst zu bestimmen. Die erwirtschafteten Gewinne können frei in das Heimatland transferiert werden. 

    Darüber hinaus besteht eine Investitionsschutzgarantie gegen zukünftige Gesetzesänderungen, für den Fall, dass neue Gesetze die Rahmenbedingungen rückwirkend verschlechtern würden. Konkret bedeutet es, dass die Bedingungen gelten, die zum Zeitpunkt der Investition vorlagen. 

    Im Streitfall kann ein nationales Gericht oder ein (internationales) Schiedsgericht eingeschaltet werden. Daneben gibt es die Möglichkeit der Streitbeilegung durch Güteverhandlungen, Mediationsverfahren und die Inanspruchnahme eines Handelsgerichts, wenn die vorgenannten Maßnahmen erfolglos geblieben sind.

    Investitionsklima 

    Der aktuelle GTAI Wirtschaftsausblick Usbekistan bietet einen Überblick über das Investitionsklima und die anhaltende Wirtschaftsentwicklungen im Land. Die Regierung treibt diese Entwicklung mit Reformen voran unter anderem mit dem Abbau staatlicher Monopole, weiteren Marktöffnungen im Energiesektor und der Privatisierung staatlicher Unternehmen sowie der Unternehmensförderung. 

    Denn insbesondere die Dominanz staatlicher Unternehmen und bürokratische Hürden, beispielsweise bei Baugenehmigungen, werden oft als Herausforderungen benannt. 

    Ansprechpartner vor Ort

    Als Ansprechpartner vor Ort stehen die usbekische Investitionsagentur sowie die Delegation der deutschen Wirtschaft in Usbekistan (AHK Usbekistan) zur Verfügung. 

    Wichtige bürokratische Schritte können online über das e-Gov-Portal (my.gov.uz) durchgeführt werden

    Eine auf Investitionsvorhaben spezialisierte Anwaltskanzlei kann bei der Kommunikation mit Behörden und bei minimieren von Risiken in einem fremden Rechtssystem behilflich sein. Eine Übersicht vor Ort tätiger, deutschsprachiger Anwaltskanzleien stellt die Deutsche Botschaft in Taschkent zur Verfügung.

    Yevgeniya Rozhyna

    Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

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  • Das usbekische Gesellschaftsrecht hat kaum Beschränkungen für ausländische Unternehmen. Der Marktzugang wird durch das Prinzip des "One-Stop-Shop" erleichtert. (Stand: 10.10.2025)

    Rechtliche Grundlagen 

    Der Rechtsrahmen für das usbekische Gesellschaftsrecht entspricht internationalen Standards. 

    Neben spezifischen Gesellschaftsgesetzen, gilt ergänzend das Zivilgesetzbuch (Fuqarolik kodeksi). Es enthält allgemeine Bestimmungen zum Vertrags-, Schuld-,  Sachen- und Gesellschaftsrecht. Insbesondere im Kapitel 4, Art. 39 bis 78, werden die Rechtsbeziehungen juristischer Personen geregelt. Obwohl das Gesetz aus dem Jahr 2017 stamm, enthält es noch viel "sowjetisches Erbe" und ist oft widersprüchlich zu den übrigen Gesellschaftsgesetzen. 

    In 2024 wurde über ein neues Unternehmergesetzbuch beraten. Die Novelle sollte die Unklarheiten beseitigen und den Rechtsrahmen an den modernen Markt anpassen. Das Gesetz wurde dem Präsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und sollte zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Allerdings existiert derzeit keine weitere Information über den Stand der Novelle. 

    Übersicht wichtiger Gesetze im Gesellschaftsrecht
    GesetzRegelungsbereich
    Zivilgesetzbuch (Fuqarolik kodeksi)Allgemeine Bestimmungen, Schuldrecht, Sachen- und Gesellschaftsrecht

    Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung

    (Qonuni mas’uliyati cheklangan hamda qo‘shimcha mas’uliyatli jamiyatlar to‘g‘risida)

    Gründung, Struktur, Rechte und Pflichten von Gesellschaften und Geschäftsführern einer GmbH

    Gesetz über Aktiengesellschaften

    (Aksiyadorlik jamiyatlari va aksiyadorlarning huquqlarini himoya qilish to‘g‘risida)

    Regelt die Gründung und Verwaltung von Aktiengesellschaften sowie den Schutz der Aktionärsrechte

    Verordnung über die staatliche Registrierung von Unternehmen 

    (Tadbirkorlik subyektlarini davlat ro‘yxatidan o‘tkazish tartibi to‘g‘risida)

    Legt das Verfahren zur Online-Registrierung von Unternehmen fest

    Gesetz über Geschäftsgeheiminisse 

    (Qonuni tijorat siri to‘g‘risida)

    Schütz vertrauliche Unternehemnsinformationen und legt Sanktionen bei Verstößen fest

    Gesetz über Insolvenz und Zahlungsunfähigkeit
     

    (Qonuni to‘lovga qobiliyatsizlik to‘g‘risida)

    Regelt das Insolvenzverfahren und den Gläubigerschutz, sowie die Ausschüttung der Insolvenzmasse
    Quelle: GTAI, eigene Recherche auf https://www.lex.uz/

    Gesellschaftsformen

    In Usbekistan gibt es verschiedene Unternehmensformen, wobei die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Usbekisch: Mas'uliyati cheklangan jamiyat (MChJ) oder auf Russisch: Общество с ограниченной ответственностью (OOO)) die beliebteste Gesellschaftsform ist. Andere Formen sind die Aktiengesellschaft, die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft. Zusätzlich existieren Sonderformen für Gesellschaften mit ausländischen Investitionen. Darüber hinaus können auch Repräsentanzen und Filialen sowie Tochterunternehmen gegründet werden. 

    Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

    Die GmbH bietet verschiedene Vorteile wie beispielsweise geringe Anforderungen an die Einreichung der Dokumente und das Fehlen eines obligatorischen gesetzlichen Stammkapitals. Für die Tätigkeit in bestimmten Branchen ist allerdings eine Lizenz notwendig, unter anderem für das Gesundheits- und Transportwesen, Energielieferung - und Erzeugung.

    Gesellschaft mit ausländischer Beteiligung 

    Es gibt zwei Hauptformen: Ausländisches Unternehmen in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Russisch: ИП OOO) und eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit ausländischer und usbekischer Beteiligung (СП ООО). 

    Beides sind juristische Personen. Der Unterschied besteht in der Beteiligung ausländischer Investoren: Die IP OOO besteht zu 100 Prozent aus ausländischen Gründern und die SP OOO ist ein Zusammenschluss von sowohl ausländischen als auch usbekischen Gründern (Joint Venture). Das Stammkapital für beide Gesellschaften beträgt mehr als 400 Millionen Usbekistan-Sum. Der Unterschied liegt in dem Anteil der ausländischen Beteiligung:

    • SP OOO: Mindestens 15 Prozent;
    • IP OOO: 100 Prozent. 

    Repräsentanz und Filiale 

    Ausländische Unternehmen haben die Möglichkeit eine Repräsentanz oder eine Filiale zu eröffnen. Welche Form für die Tätigkeit auf usbekischem Markt die bessere ist, hängt von den Unternehmenszielen ab: 

    Eine Repräsentanz ist insbesondere für die Geschäftsanbahnung geeignet, da sie keine geschäftliche Tätigkeit ausüben darf. Diese Form eignet sich für die ersten Kontakte in dem Land, Vertragsvorbereitung und Marketing. Sie agiert auf der Grundlage der Repräsentanzordnung, die von der Muttergesellschaft festgelegt wird.

    Die Muttergesellschaft haftet für die Verbindlichkeiten der Repräsentanz. 

    Eine Filiale kann hingegen die gesamte oder einen Teil der Tätigkeit der Muttergesellschaft ausüben. Auch Tätigkeiten, die auf Gewinnerzielung gerichtet sind und an Ausschreibungen teilnehmen. 

    Beide Formen sind keine juristischen Personen. Der wichtigste Unterschied ist steuerrechtlicher und buchhalterischer Natur: Repräsentanzen zahlen keine Körperschaftsteuer, dafür aber andere Steuern und Sozialabgaben. 

    Gründung einer Gesellschaft 

    Die Registrierung einer Gesellschaft, einer Filiale oder Repräsentanz kann über das e-Gov-Portal oder bei dem Ministerium für Innovation und Außenhandel (O'zbekiston Investitsiyalar va tashqi savdo vazirligi) vorgenommen werden. Gründer brauchen eine persönliche Steueridentifikationsnummer. Zudem ist für eine Online-Registrierung eine qualifizierte elektronische Unterschrift erforderlich. Diese können ausländische Staatsbürger bei dem Zentrum für öffentliche Dienstleistungen (Davlat xizmatlari markazlar) erhalten. 

    Abwicklung einer Gesellschaft 

    Die Liquidation einer Gesellschaft erfolgt auf zwei Arten:

    • Freiwillige Liquidation – wird durch die Entscheidung der Gründer (oder des einzelnen Gründers) eingeleitet.
    • Zwangsliquidation – erfolgt durch Gerichtsbeschluss, basierend auf Anträgen von Steuerbehörden, Gläubigern usw.

    Die Durchführung richtet sich nach den Vorschriften gemäß Anhang Nr. 1 zur Verordnung Nr. 74. 

    Die Liquidation ist ein komplexer Prozess, der zwischen drei und neun Monaten einnimmt und sich nach der Art der Liquidation (Freiwillig oder Zwangsliquidation) unterscheidet. In diesem Fall empfiehlt es sich rechtliche Unterstützung bei einer deutschsprachigen Rechtsanwaltskanzlei oder der Delegation der deutschen Wirtschaft in Zentralasien

    Unternehmensinformationen finden

    Informationen über Unternehmen können aus dem Einheitlichen Staatlichen Register der Unternehmen und Organisationen gezogen werden. Hierzu muss ein Antrag über my.gov.uz gestellt werden. Hierzu muss man sich my.gov.uz registrieren. Alternativ können Informationen über das Statistische Amt abgerufen werden oder über das einheitliche Portal für Unternehmensinformationen (openinfo.uz). Darüber hinaus kann man über den Dienst zur Überprüfung von Geschäftspartnern, Daten über die Registrierung und die finanzielle Lage eines Unternehmens erhalten.

    Yevgeniya Rozhyna

    Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

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  • Das Insolvenzverfahren in Usbekistan regelt die geordnete Abwicklung oder Sanierung zahlungsunfähiger Unternehmen nach klar definierten gesetzlichen Vorgaben. (Stand: 10.10.2025)

    In Usbekistan wird das Insolvenzverfahren durch das Gesetz über die Zahlungsunfähigkeit (Qonuni To'lovga qobiliyatsizlik to'g'risida) vom 12. April 2022 geregelt. Es unterscheidet zwischen der vorübergehenden und dauerhaften Insolvenz unterschieden:

    • Vorübergehende Insolvenz liegt vor, wenn ein Unternehmen drei bis sechs Monate zahlungsunfähig ist und die Schulden gesetzliche Schwellenwerte überschreiten.
    • Dauerhafte Insolvenz besteht, wenn die Verbindlichkeiten die Vermögenswerte übersteigen und keine Rückzahlung möglich ist. 

    Einleitung und Ablauf des Insolvenzverfahrens 

    Das Verfahren kann durch den Schuldner, Gläubiger oder das Gericht oder anderen staatlichen Stellen eingeleitet werden. Der Antrag bei dem zuständigen Wirtschaftsgericht am registriertem Sitz des Unternehmens eingereicht werden und folgende Angaben enthalten: 

    • Gründe für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens;
    • Liste der Gläubiger;
    • Daten zur Verschuldung (Vermögenswerte, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen etc.) 

    Das Gericht muss den Insolvenzfall innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Antrags prüfen. Eine Verlängerung um einen Monat ist möglich. 

    Ablauf des Insolvenzverfahrens 

    Mit der Anmeldung beginnt das Liquidationsverfahren, das in der Regel zwölf Monate dauert. Das Gericht bestellt einen Insolvenzverwalter, der das Verfahren überwacht. Dieser kann ein zugelassener Anwalt oder ein gerichtlich bestellter Treuhänder sein. 

    Der Insolvenzverwalter veräußert das Vermögen und der Schuldner ist verpflichtet, bei der Erstellung eines Vermögensverzeichnisses und der Rückgabe von Eigentum behilflich zu sein. Nach Abzug aller notwendigen Kosten des Insolvenzverfahrens wird der Gewinn aus der veräußerten Insolvenzmasse unter den Gläubigern aufgeteilt. Wenn Vermögen nach der Befriedung der Gläubiger übrig bleibt, dann wird dieses an die Eigentümer des Unternehmens übertragen. 

    Das Insolvenzverfahren schließt mit einer Liquidation des Unternehmens ab. Alternativ mit einer Unternehmenssanierung und einer Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit. Zur Rettung des Unternehmens  kann das Gericht eine Sanierung anordnen. Diese dauert bis zu 24 Monate. Die Gesamtdauer der Sanierung und der externen Verwaltung beträgt maximal 30 Monate.

    Aufgaben und Pflichten des Insolvenzverwalters

    Der Insolvenzverwalter darf: 

    • auf Schuldnerinformationen zugreifen;
    • Vollstreckungsmaßnahen aussetzen;
    • Umschuldungspläne vorschlagen;
    • das Unternehmen liquidieren, wenn eine Sanierung nicht möglich ist. 

    Die Vergütung erfolgt aus der Veräußerung der Insolvenzmasse, die zur Befriedigung der Gläubiger verwendet wird.  Eine zusätzliche Belohnung ist möglich, wenn nach der Befriedigung der Gläubiger Vermögen übrig bleibt.

    Ansprüche der Gläubiger 

    Die Gläubiger können ihre Ansprüche bis zu drei Jahren nach der Feststellung der Insolvenzgründe oder spätestens drei Jahre nach dem Abschluss der Liquidation geltend machen. Sie haben folgende Rechte:

    • Teilnahme an der Gläubigerversammlung mit Stimmrecht;
    • Genehmigung von Vergleichsvereinbarungen und Sanierungsplänen sowie der externen Verwaltung;
    • Berufung gegen die Handlungen oder die Untätigkeit des Insolvenzverwalters;
    • Antrag auf Löschung verdächtiger Transkationen des Schuldners;
    • Forderungsübergang von offenen Forderung des Schuldners;
    • Gleiches Stimmrecht innerhalb von Gläubigergruppen;
    • Anfechtung von Forderungshöhe und der Zusammensetzung anderer Gläubiger.

    Darüber hinaus muss die Gläubigerversammlung einige Fristen beachten: Sie muss nach Bekanntwerden der Insolvenzeröffnung innerhalb von zwei Wochen auf postalischem Weg oder fünf Tagen auf einem anderem Weg einberufen werden. Die erste Gläubigerversammlung muss vor der Gerichtsverhandlung abgehalten werden. So dann prüft das Gericht innerhalb von 15 Tagen die Gläubigeranträge. Gegen das Urteil des Gerichts können Gläubiger eine Berufung einlegen. Diese muss innerhalb von zehn Tagen ab der Verkündung des Urteils erfolgen. Nach dem das Urteil in Kraft getreten ist, ist die Erhebung einer Kassationsbeschwerde möglich. Sie kann innerhalb von einem Monat ab dem Tag des Inkrafttretens der Entscheidung eingereicht werden. 

    Steuerliche Aspekte und Haftung 

    Während des laufendes Insolvenzverfahrens können Steuerzahlungen ausgesetzt werden. Die Rückstände müssen in gleichen Raten innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Verfahren in Raten gezahlt werden. 

    Zudem können Geschäftsführer können subsidiär haften, wenn das Gericht feststellt, dass ihr Verhalten zur Insolvenz geführt hat, zum Beispiel, wenn Geschäftsführer ihre Stellung missbrauchen oder Handlungen vorgenommen haben um Aktiva aus dem Unternehmen herauszuführen.

    Kontakte vor Ort 

    Das Oberste Gericht der Republik Usbekistan stellt eine Übersicht der Gerichte aufgeteilt nach Regionen bereit. Registrierte Nutzer oder deren bevollmächtigte Personen können ein kostenfreien Antrag bei dem einheitlichen Portal der staatlichen Dienstleistungen my.gov.uz auf Erteilung von Informationen über eine bestimmte Person oder ein Unternehmen stellen. Als bevollmächtige Person kann eine deutschsprachige Anwaltskanzlei sein auftreten oder es können die Dienstleistungen der Delegation der Deutschen Wirtschaft für Zentralasien in Anspruch genommen werden. 

    Yevgeniya Rozhyna

    Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

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  • Gewerblicher Rechtschutz in Usbekistan orientiert sich an den internationalen Standards. (Stand: 10.10.2025)

    Usbekistan hat in den letzten Jahren sein System zum Schutz geistiger Eigentumsrechte umfassend reformiert und an internationale Standards angepasst. 

    Modernisierung des Systems

    Das Land beteiligt sich aktiv an 16 internationalen Abkommen teil, darunter der Berner und der Pariser Konvention, die von der Welthandelsorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) verwaltet werden. Der nationale Entwicklungsplan für 2022 bis 2026 für gewerbliche Rechtschutz wurde in Zusammenarbeit mit der WIPO erstellt. Dies zeigt klare Absichten des Landes, seine rechtlichen Grundlagen an internationale Normen anzupassen. 

    Gesetzliche Grundlagen

    Die gesetzlichen Regelungen zum gewerblichen Rechtschutz basieren auf dem Zivilgesetzbuch sowie spezifischen Gesetzten für einzelne Schutzrechte. 

    Das Zivilgesetzbuch enthält im Kapital IV die allgemeinen Regelungen und besondere Regelungen, die teilweise deckungsgleich mit den Einzelgesetzen sind. Dies führt gelegentlich zu Auslegungsproblemen und Widersprüchen.  

    Wichtigste Gesetze zum gewerblichen Rechtschutz sind:

    Allgemeines

    • Verordnung Nr. 211 über die zusätzlichen Maßnahmen zur Entwicklung des geistigen Eigentums (Intellektual mulk sohasini yanada rivojlantirishga oid qo‘shimcha chora-tadbirlar to‘g‘risida) vom 26. April 2024, usbekische Originalfassung

    Patentrecht

    • Gesetz über Erfindungen, Gebrauchsmuster und gewerbliche Muster (Qonuni Ixtirolar, foydali modellar va sanoat namunalari to'g'risida) vom 12. Oktober 2002, usbekische Originalfassung

    Markenrecht

    • Gesetz über Marken, Warenzeichen und Ursprungsbezeichnung von Waren (Qonuni tovar belgisini ro‘yxatdan o‘tkazish qoidalari o‘zgardi) vom 20. Septmber 2001, usbekische Originalfassung

    Urheberrecht 

    • Gesetz über Urheberrechtу und verwandte Schutzrecht (Qonuni mualliflik huquqi va turdosh huquqlar to‘g‘risida) vom 21. Juli 2006, usbekische Originalfassung

    Warenzeichenrecht

    • Gesetz über Marken, Warenzeichen und Ursprungsbezeichnung von Waren (Qonuni tovar belgisini ro‘yxatdan o‘tkazish qoidalari o‘zgardi) vom 20. September 2001, usbekische Originalfassung

    Wettbewerbsrecht, unlauterer Wettbewerb, Kartellrecht

    • Gesetz über den Wettbewerb (Qonuni raqobat to‘g‘risida) vom 4. Oktober 2023, usbekische Originalfassung

    Arten von Schutzrechten

    Usbekistan orientiert sich bei der Ausgestaltung seiner Schutzrechte an internationalen Standards. Zu den anerkannten IP-Rechten zählen:

    Art des SchutzrechtsGültigkeitsdauer
    Patent5–20 Jahre, verlängerbar um 5 Jahre
    Marke10 Jahre, verlängerbar um jeweils 10 Jahre
    Urheberrecht70 Jahre ab Erstveröffentlichung

    Darüber hinaus existieren weitere Rechte wie:

    • Geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen;
    • Urheberrechte, Designrechte, Halbleiter-Topografien, Pflanzensorten;
    • Schutzzertifikate, Geschäftsgeheimnisse, vertrauliche Informationen, Know-how. 

    Die Rechte können innerhalb der gesetzlichen Fristen vererbt werden. 

    Registrierung von Schutzrechten 

    Die Registrierung erfolgt beim staatlichen Zentrum für geistiges Eigentum. Das Zentrum ist für die Überwachung und den Schutz von IP-Rechten zuständig. Es unterstütz bei der Recherche und berät bei der Antragsstellung.

    Der Antrag auf die Erteilung eines Patents oder auf die Eintragung einer Marke kann auf dem elektronischen Weg gestellt werden.  

    Die Prüfung umfasst eine formale und eine inhaltliche Phase. Basierend auf den Prüfungsergebnissen wird dem Antrag stattgegeben oder abgelehnt. Die Prüfung von Patenten kann bis zu achtzehn Monaten und für Marken bis zu sieben Monaten beantragen. 

    Bei Ablehnung des Antrags kann bei dem IP-Zentrum innerhalb von drei Monaten eine Beschwerde eingelegt werden. 

    Die Länderseite Usbekistan der WIPO stellt weitere Informationen zur Anmeldung von IP-Rechten zur Verfügung. 

    Hinweis: Der Webauftritt des staatlichen IP-Zentrums befindet sich gerade noch im Testmodus und es stehen nur eingeschränkte Dienstleistungen zur Verfügung.

    Yevgeniya Rozhyna

    Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

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  • Das Steuerrecht in Usbekistan befindet sich in einem dynamischen Wandel, insbesondere seit der Gesetzesnovelle zur Steuer- und Haushaltspolitik. (Stand: 10.10.2025)

    Die maßgeblichen Rechtsakte im Bereich der Besteuerung in Usbekistan sind die Verfassung der Republik Usbekistan (O'zbekiston Respublikasi Konstitutsiyasi) sowie das Steuergesetzbuch. Eine Besonderheit des usbekischen Steuersystems besteht darin, dass die konkreten Steuersätze nicht im Steuergesetzbuch (Soliq kodeksi) geregelt sind, sondern durch Präsidialerlasse jährlich neu festgelegt werden. Ergänzend erlässt die Steuerverwaltung regelmäßig Verzeichnisse und Listen, die für die Berechnung der Steuern erforderlich sind. 

    Steuerarten und Steuersätze 

    Gemäß Artikel 17 des Steuergesetzbuches sind unter anderem folgende Steuern zu entrichten: 

    Steuersätze in Usbekistan
    SteuerartSteuersatz (in Prozent)
    Umsatzsteuer4 (Allgemein)
    1 bis 25 (variiert nach Art und Branche des Unternehmens)
    Mehrwertsteuer12
    Quellensteuerzwischen 5 und 12 (abhängig von der steuerlichen Ansässigkeit)
    Körperschaftsteuer15 (Allgemein)
    20 (bestimmte Branchen)
    Einkommensteuer12
    Sozialversicherung12
    Quelle: Steuergesetzbuch der Republik Usbekistan, Verordnung Nr. 891 vom 28. Dezember 2023

    Steuerpflicht und Registrierung

    Unternehmen mit Sitz in Usbekistan unterliegen der Besteuerung auf ihr weltweites Einkommen. Einkünfte von nichtansässigen Unternehmen werden aus ihrer Tätigkeit oder aus Quellen wie Dividenden, Lizenzgebühren, Zinsen, die innerhalb Usbekistan erzielt werden, besteuert. Dies gilt insbesondere für Tätigkeiten einer ständigen Geschäftseinrichtung (Betriebsstätte; siehe Artikel 5 des deutsch-usbekischen Doppelbesteuerungsabkommens). Dazu zählen nach Artikel 36 des Steuergesetzbuches insbesondere:

    • Zweigniederlassungen und Büros ausländischer Unternehmen,
    • Werkstätten, Fabriken, Lagerhallen,
    • Baustellen und Montageobjekte mit einer Dauer von über zwölf Monaten.

    Der Antrag auf Registrierung ist innerhalb von 30 Kalendertagen bei der zuständigen Steuerbehörde einzureichen. Wenn das Unternehmen über mehrere Unternehmenseinheiten im Land verfügt, dann ist jede Einheit bei der zuständigen Behörde vor Ort zu registrieren. Dem Antrag sind folgende Unterlagen in usbekischer Sprache im Original oder als beglaubigte Kopie beizufügen, darunter:

    • Gründungsdokumente,
    • Genehmigungen oder Lizenzen (falls vorhanden),
    • Vollmachten,
    • Vertrag zur Gründung der Betriebsstätte.

    Die Registrierung erfolgt innerhalb von drei Arbeitstagen nach vollständiger Antragstellung. Eine Umsatzsteuerregistrierung ist verpflichtend, wenn der Jahresumsatz 1 Milliarde Usbekistan-Sum (USZ; circa 70.750 Euro) übersteigt. Die Registrierung von ausländischen Unternehmen und deren Untereinheiten erfolgt bei dem Ministerium für Investition und Außenhandel der Republik Usbekistan (Tashqi iqtisodiy aloqalar, investitsiyalar va savdo vazirligi)

    Eine steuerliche Registrierungspflicht besteht für ausländische natürlichen Personen spätestens nach 183 Kalendertagen ab Aufnahme einer Tätigkeit in Usbekistan. Hier gilt in Artikel 15 des deutsch-usbekischen Doppelbesteuerungsabkommens die Regel, dass bis zum 182. Tag die Einkommensbesteuerung in Deutschland liegt, wenn die Person nicht bei einer usbekischen Betriebsstätte angestellt und der Lohn wirtschaftlich in Deutschland getragen wird.

    Vorsteuerabzug bei der Mehrwertsteuer 

    Unternehmen können die auf Eingangsleistung gezahlte Mehrwertsteuer als Vorsteuer abziehen, sofern diese Leistung im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Verkauf steuerpflichtiger Waren oder Dienstleistungen steht. Seit 2025 ist das Verfahren zur Dokumentation des Nullsatzes bei Exporten vereinfacht: Die Vorlage einer Zollbefreiungsbescheinigung ist nicht mehr erforderlich, da die Steuerbehörden die Exportdaten elektronisch von der Zollverwaltung erhalten. 

    Einen Kurzüberblick für Exporteure über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente und zu zahlenden Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen bietet Zoll und Einfuhr kompakt – Usbekistan

    Deutsch-Usbekisches Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

    Zwischen Deutschland und Usbekistan besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Einkommens- und Vermögensteuern (Art. 2 DBA). Damit die DBA-Regeln greifen, muss eine ausländische juristische Person durch geeignete Nachweise ihr steuerliche Ansässigkeit nachweisen – etwa durch einen Registerauszug oder eine Wohnsitzbescheinigung.

    Nach Art. 7 des DBAs werden Unternehmensgewinne nur dort besteuert, wo das Unternehmen registriert ist oder seinen Hauptsitz hat. Wenn das Unternehmen in beiden Staaten ansässig ist, zählt der Staat, zu dem es wirtschaftlich enger verbunden ist. In diesem Sinne gilt eine Betriebsstätte in Usbekistan este Geschäftseinheit, über die ein Unternehmen ganz oder teilweise tätig ist. Der Begriff in Artikel 5 des DBA entspricht der nationalen Definition.

    Nicht als Betriebsstätten gelten:

    • Lagerhallen, die ausschließlich der Auslieferung von Gütern oder Waren dienen;
    • Bestände in diesen Lagerhallen;
    • Geschäftseinrichtungen, die nur dem Zweck unterhalten werden, die ausschließlich für den Einkauf von Gütern dienen oder Informationen beschaffen. 

    Das DBA hat Vorrang vor nationalem Recht, sofern es abweichende Regelungen enthält.

    Zuständige Behörden und Verfahren 

    Für die Fragen rund um steuerliche Belange sind Steuerbehörden und Zollorgane verantwortlich. Das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen ist (Oʻzbekiston Respublikasi Moliya vazirligi) ist das zentrale Exekutivorgan der Republik Usbekistan. 

    Für die Kommunikation mit den Steuerbehörden im Zusammenhang mit Steuerfragen für juristische und natürliche Personen steht die Online-Plattform my.soliq.uz zur Verfügung. Unternehmen sind verpflichtet, Buchhaltungsunterlagen sowohl in Papierform als auch elektronisch zu führen und drei Jahre lang aufzubewahren. Der Steuerzeitraum beträgt einen Monat. Umsatzsteuererklärungen und Zahlungen sind bis zum 20. Tag des Folgemonats einzureichen. Seit 2024 ist die elektronische Einreichung von Steuererklärungen verpflichtend. Die Steuerprüfung erfolgt grundsätzlich auf Basis der vorhandenen Unterlagen. 

    Hinweis: Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und der Rechtspraxis dar. Germany Trade & Invest bietet keine weiterführende Rechtsberatung hinsichtlich der Rechtsverfolgung an.

    Yevgeniya Rozhyna

    Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

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  • Usbekistan hat 2023 das Arbeitsrecht modernisiert und das Arbeitsverhältnis flexibilisiert. (Stand: 10.10.2025)

    Die Beschäftigung von usbekischen und ausländischen Staatsangehörigen wird durch das Arbeitsgesetzbuch (Mehnat kodeksi) vom 30. April 2023 geregelt. In 2023 erfuhr das Gesetzbuch eine große Reform. Die zahlreichen Änderungen und Neuerungen passen das nationale Recht an international übliche Standards und modernisieren und flexibilisieren das Arbeitsverhältnis. Usbekistan hat bisher 25  Übereinkommen zu Arbeits- und Sozialstandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ratifiziert. 

    Nationale Gesetze "Über die Beschäftigung der Bevölkerung" und "Über Gewerkschaften, Rechte und Garantien ihrer Tätigkeit" sowie die das Arbeitsschutzgesetz ergänzen die arbeitsrechtlichen Vorschriften. Arbeitsverhältnisse, die nicht durch die Gesetzgebung oder andere Verordnungen geregelt werden, werden durch Tarifverträge oder Individualverträge geregelt. 

    Die Einhaltung der Vorschriften überprüft das Ministerium für Beschäftigung und Armutsbekämpfung den Bereich sowie die staatliche Arbeitsinspektion. 

    Arbeitsvertrag: Rechte und Pflichten

    Die Arbeitsverträge müssen den in der Gesetzgebung der Republik Usbekistan festgelegten Standards entsprechen. Die Modalitäten zur Ausgestaltung von Arbeitsverträgen sind im Kapitel 12 (Art. 103 ff.) geregelt. Der Vertrag ist schriftlich in mindestens zwei Exemplaren abzuschließen und sofern vorhanden mit einem Firmenstempel zu versehen. 

    Obwohl befristete Verträge vom Gesetz vorgesehen werden, stellen unbefristete Verträge in Usbekistan den Regelfall dar. 

    Die Arbeitgeber sind berechtigtet die gewissenhafte Erfüllung der Arbeit und die Einhaltung interner Vorschriften verlangen. Arbeitnehmer haben Anspruch auf faire Behandlung, fristgerechte Zahlung des Arbeitsentgelts, auf bezahlten Urlaub sowie auf Maßnahmen zum Arbeitsschutz am Arbeitsplatz. Darüber hinaus sieht das Gesetz die Möglichkeit zu Fernarbeit beziehungsweise Homeoffice möglich. 

    Die reguläre Arbeitswoche umfasst bis zu 40 Stunden. Die Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf einen Mindesturlaub von 15 Arbeitstagen pro Kalenderjahr. Die Vereinbarung zur Probezeit ist zulässig; die Dauer beträgt in der Regel bis zu drei Monate, bei leitenden Angestellten bis zu sechs Monate. 

    Hinweis: Weitere Informationen zum Arbeitsrecht in Usbekistan – unter anderem zu Rechten und Pflichten der Vertragsparteien, Vertragsbeendigung sowie zur Rechtspraxis – sind im GTAI-Bericht Arbeitsmarkt Usbekistan abrufbar.

    Zahlung des Mindestlohns ist verpflichtend 

    Die Arbeitgeber in Usbekistan sind verpflichtet den Mindestlohn zu zahlen. Die Pflicht gilt unabhängig der Rechtsform und der Art des Arbeitsverhältnisses. Der Mindestlohn bildet die untere Grenze der Entlohnung im Privatsektor. Er wird regelmäßig, zumeist ein- bis zweimal im Jahr angepasst. Seit dem 1. August 2025 beträgt der Mindestlohn 1.271.000 Usbekistan-Sum. 

    In der Praxis wird der Mindestlohn als Berechnungsgröße zur Berechnung des zu zahlenden Tariflohns nach Branche und Arbeitsfunktion genutzt. Außerdem dient der Mindestlohn als Berechnungsgrundlage für:

    • Höhe der Beamtengehältern;
    • Einkommensteuervergünstigungen;
    • bestimmte festgelegte Abzüge.

    Anhand des Mindestlohns wird auch die soziale Unterstützung für Familien und die Höhe des Arbeitslosengeldes ermittelt. 

    Wichtiger Hinweis

    Eine Indexierung des Arbeitsentgelts in Fremdwährung ist zwar üblich. Seine Auszahlung muss jedoch zwingend in nationaler Währung erfolgen.

    Beschäftigung von Ausländern 

    Ausländische Staatsangehörige brauchen eine Arbeitserlaubnis, die entweder über eine Genehmigung der Agentur für Migration vergeben wird oder aufgrund eines unbefristeten Aufenthaltstitels existiert. Dies gilt nicht für hochqualifizierte Fachkräfte mit einem Einkommen ab 30.000 US-Dollar (US$) oder bei bestimmten Investitionssummen. Um die Beantragung der Arbeitserlaubnis kümmert sich der Arbeitgeber:

    1. Antrag über mygov.uz oder persönliche Vorsprache bei der Agentur für Migration;
    2. Entrichtung von Bearbeitungsgebühren;
    3. Die Agentur leitet den Antrag an weitere zuständige Behörden;
    4. Bei positivem Bescheid, zahlt der Arbeitgeber eine Verwaltungsgebühr;
    5. Anmeldung des Arbeitnehmers und Bestätigung bei mygov.uz. 

    Auf my.gov.uz ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und die Kontaktdaten der zuständigen Ansprechpartner hinterlegt. 

    Beschäftigung usbekischer Arbeitnehmer bei einer ausländischen Zweigniederlassung 

    Wenn eine ausländische Zweigniederlassung oder eine Filiale usbekische Arbeitnehmer beschäftigt dann ist eine Reihe an Anforderungen zu beachten. Bei der Einstellung ist die Muttergesellschaft verpflichtet folgendes durchzuführen: 

    • Überprüfung der Dokumente;
    • Abschluss eines Arbeitsvertrages und Aufbewahrung in der Zweigniederlassung;
    • Vorlage des Arbeitsbuches oder Bescheinigungen vom vorherigen Arbeitgebers. Wenn ein usbekischer Mitarbeiter Berufsanfänger ist, muss die Repräsentanz ein neues Arbeitsbuch für ihn ausstellen;
    • Anordnung über die Beschäftigung;
    • Information über die Arbeitsbedingungen, Risken von Berufskrankheiten etc., Leistungen etc.
    • Information über die internen Arbeitsvorschriften und Bestätigung der Einweisung

     Liste der erforderlichen Beschäftigungsunterlagen 

    1. Reisepass oder ein Ausweis;

    2. Beschäftigungsbuch (außer für Personen, die zum ersten Mal eingestellt wurden);

    3. Militärausweis oder Registrierungsbescheinigung (für wehrpflichtige Personen);

    4. Abschlusszeugnis einer höheren oder sekundären spezialisierten Berufsbildungseinrichtung;

    5. TIN (Steueridentifikationsnummer);

    6. INPS (Individuelles kumulatives Rentenkonto).

    Zum Thema:

    Yevgeniya Rozhyna

    Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

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  • Auch für kurzfristige Montageentsendungen nach Usbekistan ist ein Visum erforderlich. (Stand: 10.10.2025)

    Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu den rechtlichen Rahmenbedingungen dar. Germany Trade & Invest bietet keine weiterführende Rechtsberatung hinsichtlich Entsendungen an.

    Für die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer:innen oder auch die Entsendung nach Usbekistan ist eine Genehmigung der örtlichen Migrationsbehörde erforderlich. Der Arbeitgeber muss persönlich oder über das e-Gov-Portal bei der Behörde vorstellig werden. Die Genehmigung wird für ein Jahr erteilt. Es gibt Ausnahmen von der Genehmigungspflicht unter anderem für:

    • ausländische Staatsangehörige, die Investitionen in einer bestimmten Höhe tätigen sowie
    • Unternehmensgründer oder Geschäftsführer die an Joint Ventures beteiligt sind.

    Einreise und Montagevisum 

    Die Verordnung Nr. 408 vom 21. November 1996 über das Verfahren für die Einreise, die Ausreise und den Aufenthalt sowie die Durchreise von Ausländern und Staatenlosen in de Republik Usbekistan regelt die Fragen rund um den Aufenthalt von Ausländern in Usbekistan. 

     

    Vor der Einreise

    Deutsche Staatsangehörige dürfen sich bis zu 30 Tage visumsfrei in Usbekistan aufhalten. Bei einem längeren Aufenthalt muss ein Geschäftsvisum beantragt werden. 

    Für kurzfristige Montagetätigkeiten müssen ebenfalls Visa beantragt werden. Das Visum wird durch die Auslandvertretungen von Usbekistan in Deutschland ausgestellt. Für die Beantragung ist die Einladung des usbekischen Unternehmens notwendig und die Erlaubnis des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Usbekistan. Der einladende Arbeitgeber muss nachweisen, dass es keine geeigneten lokalen Bewerber auf dem Inlandsmarkt gibt. 

    Weitere Informationen zu aktuellen Einreisebestimmungen bietet die usbekische Botschaft in Berlin an.

    Nach der Einreise

    Nach der Einreise besteht für die einladende Partei die Pflicht den entsandten Mitarbeiter innerhalb von drei Arbeitstagen bei der lokalen Migrationsbehörde oder über das Web-Portal "E-mehmon" zu melden. 

    Bei Verstößen gegen das Migrationsrecht, zum Beispiel, wenn Usbekistan nicht innerhalb der festgesetzten Fristen verlässt, dann hat es rechtliche Konsequenzen von Geldstrafen bis zum einer administrativen Ausweisung aus dem Land. Bei einer Ausweisung ist die Einreise für drei Jahre verboten. 

    Entsendevertrag

    Der Entsendevertrag regelt die Bedingungen der vorübergehenden Tätigkeit eines Beschäftigten im Ausland. Es gelten dieselben Grundsätze wie bei anderen Drittstaaten:

    • Der Vertrag sollte die genaue Tätigkeit, Verantwortlichkeiten und Berichtslinien im Einsatzland definieren;
    • Die Entsendung muss zeitlich begrenzt sein, optional mit Punkten zu Verlängerung und Rückkehr;
    • Regelung und Vergütung von Nebenleistungen wie zum Beispiel Auslandszulagen, Unterkunftskosten, Rückflüge;
    • Rückkehrregelungen bei langen Aufenthalten;
    • Sozialversicherungen und Steuern: Es muss festgelegt werden, ob der Arbeitnehmer weiterhin dem deutschen Sozialversicherungssystem unterliegt oder die Besteuerung nach lokalen Regeln erfolgt. 

    Sozialversicherungsabkommen

    Zwischen Deutschland und Usbekistan besteht kein bilaterales Sozialversicherungsabkommen. Damit gilt für die Entsendung das Ausstrahlungsprinzip, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Vorassetzung für die Annahme einer Ausstrahlung sind:

    • Zeitliche Befristung der Entsendung;
    • Der  deutschte Arbeitsvertrag bleibt gültig, der Beschäftigte darf nicht in das usbekische Sozialversicherungssystem integriert werden. 

    Da zwischen den beiden Ländern kein Abkommen besteht, kann eine private Zusatzversicherungen, insbesondere für Kranken- und Rentenversicherungschutz, sinnvoll sein. 

    Doppelbesteuerungsabkommen und 183-Tage-Regelung

    Deutschland und Usbekistan haben ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen, das die Besteuerung von Einkünften aus unselbständiger Arbeit in Artikel 15 regelt. Demnach wird eine Ausnahme vom Grundsatz gemacht, dass die Einkünfte grundsätzlich im Tätigkeitsstaat (hier Usbekistan) besteuert werden, wenn die Arbeit dort verrichtet wird. 

    Nach Artikel 15 des DBA wird der Arbeitslohn nur im Wohnsitzstaat beziehungsweise dem Ansässigkeitsstaat besteuert, wenn:

    • wenn sich der Arbeitnehmer nicht länger als 183 Tage innerhalb eines zwölf Monatszeitraums in Usbekistan aufhält;
    • der Arbeitgeber nicht in Usbekistan ansässig ist;
    • die Vergütung nicht von einer Betriebsstätte in Usbekistan gezahlt wird. 

    Praxisrelevanz 

    Bei längeren Entsendungen über 183 Tagen oder bei lokalen Verträgen mit usbekischen Unternehmen ist Usbekistan berechtigt, den Arbeitslohn zu besteuern. In solchen Fällen muss der Arbeitnehmer eine Steuererklärung in Usbekistan abgegeben und die Doppelbesteuerung durch Anrechnung oder Freistellung in Deutschland vermeiden.  

    Bei Fällen der gemischten Entlohnung (zum Beispiel teilweise durch ein deutsches, teilweise durch ein usbekisches Unternehmen) kommt es auf die Frage an, wer der wirtschaftliche Arbeitgeber ist. Hier ist zu beachten, dass lokale Steuerbehörden eigene Auslegungsspielräume haben und zu einem abweichenden Ergebnis als das DBA kommen können. 

    Daher empfiehlt sich vor jeder Entsendung eine individuelle steuerliche Prüfung. Einen deutschsprachige Steuerberatungs- oder Rechtskanzlei kann man hier finden.

    Die nachfolgende Grafik vermittelt einen ersten Überblick über Entsendung in Drittstaaten. 

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    Yevgeniya Rozhyna

    Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

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  • Usbekistan treibt die Digitalisierung voran – und stellt sich zugleich den rechtlichen Herausforderungen von Datenschutz und Künstlicher Intelligenz (KI). (Stand: 10.10.2025)

     

    Datenschutzrechtliche Grundlagen 

    Das usbekische Datenschutzrecht aus 2019 basiert auf dem Gesetz über personenbezogene Daten. Es regelt die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten und orientiert sich in Teilen an internationalen Standards, insbesondere an der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). 

    Zuständig für die Kontrolle ist das Ministerkabinett der Republik Usbekistan sowie das Staatliche Personalisierungszentrum. Letzteres führt ein zentrales Datenbankregister, stellt Zertifikate aus und überwachst die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

    Datenverarbeitung

    Das Gesetz erfasst sämtliche Formen der Datenverarbeitung, einschließlich der automatisierter Verarbeitung. Als personenbezogene Daten gelten alle Informationen, die eine Identifizierung einer natürlichen Person ermöglichen. 

    Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage folgender Prinzipien: 

    • Gesetzmäßigkeit;

    • Zweckmäßigkeit;

    • Authentizität;

    • Vertraulichkeit;

    • Gleichbehandlung der Parteien;

    • Schutz von Individuum, der Gesellschaft und des Staates.

    Zulässig ist die Datenverarbeitung bei Einwilligung oder berechtigten Interesse etwa der Vertragserfüllung.

    Unternehmen müssen Datenbanken mit personenbezogenen Daten bei dem Staatlichen Personalisierungszentrum registriert werden. 

    Zudem sind die Datenverarbeiter verpflichtet technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten zu ergreifen. 

    Die Verordnung Nr. 570 vom 5. Oktober 2022 zur Bestimmung des Schutzniveaus personenbezogener Daten definiert vier Schutzstufen für Datenbanken (erste bis vierte Kategorie) und unterscheidet folgende Datenarten:

    • Besondere Daten – Informationen über Rasse, Glauben, Gesundheit, Vorstrafen usw.;

    • Biometrische Daten – anatomische und physiologische Merkmale der Person;

    • Genetische Daten sind Informationen, die aus biologischen Proben gewonnen werden;

    • Öffentlich zugängliche Daten sind Daten, die mit Zustimmung der betroffenen Person verbreitet werden.

    Besonders ist hervorzuheben, dass personenbezogene Daten von usbekischen Staatsangehörigen grundsätzlich auf Servern innerhalb des Landes zu speichern sind.

    Zudem unterliegen Unternehmen erweiterten Dokumentationspflichten. Sie müssen detailliert nachweisen, wie sie personenbezogene Daten verarbeiten und sichern. Die Behörden kontrollieren regelmäßig die Einhaltung dieser Vorschrift, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung ausländischer Datenbanken. 

    Datenübertragung ins Ausland

    Eine grenzüberschreitende Datenübermittlung ist nur in Länder mit einem Angemessenheitsbeschluss oder einem anderen internationalen Übereinkommen möglich. Zusätzlich können Daten in folgenden Fällen übertragen werden:

    • Zustimmung der betroffenen Person;

    • Es besteht die Notwendigkeit der Datenübermittlung im Hinblick auf den Schutz der Verfassungsordnung der Republik Usbekistan, der öffentlichen Ordnung, der Rechte und Freiheiten der Bürger, der Gesundheit und der Moral der Bevölkerung. 

    Sanktionen bei Datenschutzverstößen

    Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen können empfindliche Sanktionen nach sich ziehen:

    Der Verlust von personenbezogenen Daten kann zu Geldbußen und Verwaltungssanktionen bis hin zum Lizenzentzug führen. Dabei hängt die Härte der Sanktion von der Art des Datenschutzverstoßes ab. 

    Zu beachten ist, dass Arbeitgeber unmittelbar für den Schutz der personenbezogenen Daten von Beschäftigten und Kunden verantwortlich sind. 

    Bei einem festgestellten Datenverlust durch eine Datenpanne oder einen Hackerangriff oder durch Fehler von Beschäftigten sind folgende Schritte erforderlich:

    • Unverzügliche Benachrichtigung aller betroffenen Parteien und Personen: Beschäftigte, Kunden sowie die staatliche Inspektion für die Kontrolle im Bereich der Information und Telekommunikation "O'zkomnazorat". In der Meldung sollte die Art des Datenlecks, mögliche Risken und zu ergreifende Maßnahmen angegeben werden;
    • Einschränkung der Datenwiedergabe: Sperren des Datenlecks im Systems und beheben der Schwachstellen;
    • Durchführung einer internen Untersuchung und Stärkung der internen Schutzmaßnahmen.

    Alle Streitigkeiten werden nach dem nationalen Verfahrensrecht vor usbekischen Gerichten ausgetragen. 

    KI-Regulierung: Erste gesetzgeberische Schritte 

    Im November 2024 veröffentlichte Usbekistan die Nationale Strategie zur Entwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI) bis 2030. Sie definiert neben dem zeitlichen Rahmen auch den Investitionsrahmen sowie die Kernbegriffe und die ethische Leitlinien der KI-Nutzung. Für die Umsetzung ist das Ministerium für technologische Entwicklung zuständig. 

    Im April 2025 wurde ein Gesetzesentwurf zur Regelung von KI-bezogenen Rechtsverhältnissen verabschiedet und liegt seit dem zu Diskussion vor. Es verankert die das Konzept der "künstlichen Intelligenz". Darüber hinaus ist die Einrichtung einer zuständigen Behörde vorgesehen. Ferner enthält es:

    •  allgemeine Regeln für den Einsatz von KI bei der Erstellung und Nutzung von Inhalten;
    • Es legt auch das Verfahren für die Kennzeichnung von KI-generierten Informationsressourcen;
    • Verbot der rechtswidrigen Verarbeitung und Verbreitung personenbezogener Daten durch KI

    Zudem sollen im usbekischen Verwaltungskodex Sanktionen für KI-bezogene Datenschutzverstöße verankert werden. 

    Einen vertiefenden Überblick zu den rechtlichen Entwicklungen zum Thema KI bietet die GTAI-Publikation Rechtsatlas KI:

    Virtual Screen with Artificial intelligence AI, Justice Scales, and Judge's Gavel. Screen with Artificial intelligence AI, Justice Scales, and Judge's Gavel | © Alexander Sikov - gettyimages.com

    04.12.2025 Ausländisches Wirtschaftsrecht | Künstliche Intelligenz
    Rechtsatlas KI

    Ein weltweiter Überblick über die Entwicklung der Gesetzeslage zum Thema künstliche Intelligenz - KI (Artificial intelligence - AI).

    Yevgeniya Rozhyna

    Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

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  • Umweltrecht und Nachhaltigkeit in Usbekistan – Rechtsrahmen, Genehmigungen und Berichtpflichten. (Stand: 10.10.2025)

    Das Umweltrecht in Usbekistan ist in der Verfassung verankert und wird durch zahlreiche weitere Gesetze und Verordnungen konkretisiert. Die Regierung verfolgt eine ambitionierte Transformationsstrategie zur grünen Wirtschaft bis 2030. Das Ziel ist die Reduktion von Treibhausgasemissionen, die Förderung erneuerbarer Energien und die Einführung eines Systems zur Emissionsüberwachung. 

    Grüne Zertifikate und Berichtpflichten

    Ab dem 1. Juni 2023 werden an Unternehmen vergeben, die eine nachhaltige Produktion betreiben. Das ist dann der Fall, wenn die ökologischen Auswirkungen durch die Produktion begrenzt werden. 

    Zudem gelten seit dem 1. Januar 2024 neue Berichts- und Überwachungspflichten hinsichtlich der Treibhauserfassung. Dies hat auch Auswirkungen auf Investitionsprojekte. Denn die Projekte werden bereits in der Planungsphase und unmittelbar vor dem Beginn des Projekts auf Potenzial zur Verringerung von Treibhausemissionen geprüft. 

    Umweltrechtliche Grundlagen

    Die Umweltvorschriften in Usbekistan werden unter anderem durch das Umweltschutzgesetz (Tabiatni muhofaza qilish to‘g‘risida Nr. 754-XII) und die Bestimmungen über die Grenzwerte für Emissionen und Schadstoffe geregelt. Diese Gesetze legen die Grenzwerte für die Umweltverschmutzung für Unternehmen und Verbraucher fest und regeln die Umweltnutzung. 

    Umweltgenehmigungen

    Ob für ein Vorhaben eine Genehmigung einzuholen ist hängt von der Art der Objektnutzung und der Tätigkeit ab. Das Gesetz unterscheidet zwischen der allgemeinen (kostenfrei, für die Allgemeinheit) und der besonderen Nutzung (kostenpflichtig, auf Grundlage der unternehmerischen Lizenz). Die Umweltauflagen gelten in der Regel für fünf Jahre. Die Anforderungen können aber bei Änderungen der Produktion oder per behördlichem Beschluss geändert werden. 

     Sie werden in vier Kategorien auf Grundlage eines staatlichen Umweltgutachtens eingeteilt. Für die Einteilung spielt das Grad es Risikos der Auswirkungen auf die Umwelt eine Rolle, darunter:

    1. Kategorie I (A) – hohes Risiko (Autobahnen, U-Bahnen, Flughäfen, Kernkraftwerke, Ölfelder etc.);
    2. Kategorie II (B) – durchschnittliches Risiko (Flugplätze, Mülldeponien, Grundwasserentnahmestellen, Dämme etc.);
    3. Kategorie III (C) – geringes Risiko (lokale Straßen, Tankstellen, Märkte usw.);
    4. Kategorie IV (C+) – allgemeines Risiko (Autoservice, Autowaschanalage, Teppichgeschäft, Steinverarbeitung usw.) 

    Ohne ein gültige Umweltgenehmigung (grünes Zertifikat) können Unternehmen, die Produkte herstellen oder Dienstleistungen aus der Kategorie I und II erbringen, ab dem 1. Oktober 2025 keine Konformitätsbescheinigung für ihre Produkte erhalten. 

    Das Verfahren zur Erteilung wird durch die Sonderverordnung Nr. 230 vom 15. April 2025 geregelt. 

    Unternehmen müssen je nach Branche und Projektart mehrere Genehmigungen einholen, insbesondere bei Bauvorhaben oder industrieller Produktion. 

    Für Umweltgenehmigungen sind mehrere Behörden zuständig:

    Berichtpflichten

    Unternehmen sind zudem verpflichtet Umweltberichte an das Staatskomitee für Ökologie und Umweltschutz vorzulegen, wenn sie Emissionen und Schadstoffe in die Umwelt durchführen und Abfälle entsorgen. Anhand des abgegeben Berichts wird die Steuer für die Umweltverschmutzung und Abfallbeseitigung berechnet. 

    Die Umweltberichte müssen jeweils viertel oder jährlich an das staatliche Komitee für  Ökologie und Umweltschutz übermittelt:

    • Kategorien I und II vierteljährlich;
    • Kategorien III und IV jährlich. 

    Die Übermittlung erfolgt über ein spezielles Portal. Über das Portal kann auch die Höhe der Umweltabgabe und der Schulden überprüft sowie Berichte für vergangenen Zeiträume aufgerufen werden. Der Umweltbericht kann auch in Papierform bei den Gebietsabteilungen des Staatlichen Komitees abgegeben werden. 

    Bauwirtschaft: Umweltrechtliche Anforderungen

    Die Bautätigkeit unterliegt dem Städtebaugesetzbuch sowie der Verordnung Nr. 200 des Ministerkabinetts vom 20. April 2022 über einheitliche administrative Bauvorschriften. Für Bauprojekte sind folgende Dokumente erforderlich:

    • Technisch-wirtschaftliche Begründung: Nachweis der besten technologischen Lösung
    • Projekt- und Kostendokumentation: Detaillierte Planung und Finanzierungsvolumen
    • Arbeitsunterlagen: Technische Details für die Bauausführung

    Die Genehmigung erfolgt durch den Rat für Architektur und Städtebau sowie durch sektorale Behörden und kann unter andrem über my.soliq.uz beantragt werden. Umweltaspekte sind integraler Bestandteil der Projektprüfung, darunter:

    • Umweltverträglichkeitsprüfung – Muss vor Baubeginn durchgeführt werden, um mögliche negative Auswirkungen auf die Umwelt zu überprüfen;
    • Emissionsprüfung – Prüfung der Grenzwerte von Emissionen von Schadstoffen, die in die Atmosphäre, Wasser oder den Boden ausgeschieden werden;
    • Einhaltung des Programms "Yašil Makon" (Green Space) – Das Programm dient der Erhaltung von Grünflächen; Vermeidung von Schäden an Flora und Fauna;
    • Einhaltung des Prinzipien der "Grünen Wirtschaft"

    Verstöße gegen Umweltauflagen können zur Entziehung der Baugenehmigung und zu Sanktionen führen.

    Yevgeniya Rozhyna

    Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

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  • Bei Streitigkeiten mit Auslandbezug kann eine Schiedsklausel vereinbart werden. (Stand: 10.10.2025)

    Hinweis: Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und der Rechtspraxis dar. Germany Trade & Invest bietet keine weiterführende Rechtsberatung hinsichtlich der Rechtsverfolgung an.

    Gerichtsorganisation

    Die Gerichtsorganisation wird in Usbekistan durch das Gesetz Nr. 703 über Gerichte vom 15. Juni 2021 geregelt. Es legt die Gerichtsorganisation und die Aufgaben fest. 

    Dabei besteht die oberste Ebene des Gerichtssystems aus dem Verfassungsgericht und dem Obersten Gericht. Die untere Ebene umfasst die regionalen Gerichte, Gerichte für Zivil- und Strafsachen, Wirtschafts- und Verwaltungsgerichte sowie Militärgerichte. Das Oberste Gericht bietet über die Online-Portale wie my.sud.uz und sud.uz grundlegende Informationen über Gerichtsverfahren, Anhörungspläne und veröffentlichte Urteile. 

    Streitigkeiten vor Ort

    Bei lokalen Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit einer Geschäftstätigkeit entstehen, haben die Parteien die Wahl zwischen folgenden Streitbeilegungsmechanismen: 

    • Mediation,
    • Streitbeilegung durch ein Wirtschaftsgericht,
    • allgemeine Zivilgerichte. 

    In Wirtschaftsstreitigkeiten sind die Wirtschaftsgerichte zuständig. Das Verfahren wird gemäß der Wirtschaftsprozessordnung (O'zbekiston Respublikasining Iqtisodiy protsessual kodeksi) vom  22. Januar 2018 abgewickelt.  

    Für allgemeine zivilrechtlichen Streitigkeiten sind die Zivilgerichte zuständig. Das Verfahren wird durch die Zivilprozessordnung (O‘zbekiston Respublikasining Fuqarolik protsessual kodeksi) vom 1. April 2018 geregelt.

    Das Schiedsverfahren vor lokalen Gerichten wird durch das Gesetz Nr. ZRU-64 über die Schiedsgerichte geregelt. Die Entscheidungen des Schiedsgerichtes können vor dem jeweilig zuständigen Gericht angefochten werden, wenn prozessrechtliche Vorschriften verletzt worden sind. 

    Internationale Streitigkeiten 

    In Bezug auf internationale Streitigkeiten wird die Wahl eines ausländischen Gerichtstandes (Schiedsverfahrens) nach usbekischem Recht anerkannt, es sei denn die strittige Frage fällt in die ausschließliche Zuständigkeit eines nationales Gerichts und kann nicht durch Vereinbarung der Parteien geändert werden. 

    Zu beachten ist, dass zwischen Deutschland und Usbekistan kein bilaterales Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Gerichtsurteilen in Zivil- und Handelssachen. Das bedeutet, dass die Vollstreckung deutscher Urteile in Usbekistan nicht automatisch erfolgt, sondern individuell geprüft werden muss. 

    Nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit kann ein deutsches Urteil in Usbekistan nur dann vollstreckt werden, wenn usbekische Gerichte grundsätzlich bereit sind, deutsche Urteile anzuerkennen – und umgekehrt. In der Praxis kann das zu Verzögerungen und Unsicherheiten führen. 

    Schiedsgerichtsbarkeit

    Usbekistan ist Vertragspartei des New Yorker Übereinkommen von 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche. Dementsprechend sind ausländische Schiedssprüche (zum Beispiel von ICC, DIS oder anderen Institutionen) können in Usbekistan deutlich einfacher vollstreckt werden als staatliche Urteile. 

    Das Internationale Schiedszentrum Taschkent (Tashkent International Arbitration Centre; TIAC) der usbekischen Handles- und Industriekammer reguliert die Streitigkeiten zwischen Unternehmen mit Sitz in verschiedenen Staaten. Neben handelsrechtlichen Streitigkeiten, können hier auch Investitionsstreitigkeiten geregelt werden. 

    Vollstreckung von Forderungen 

    Die Forderungseintreibung beginnt in der Regel mit außergerichtlichen Maßnahmen verbunden mit einer fristgebunden Zahlungsaufforderung, wie Mahnschreiben und Gespräche mit dem Schuldner. Der Empfang des Mahnschreibens muss innerhalb von einer Woche bestätigt werden. 

    Begleicht der Schuldner nach dem Ablauf der Fristsetzung die Zahlungen nicht oder unternimmt keine weitere Maßnahmen zur Tilgung der Schulden wie etwa Umschuldung oder Anpassung der Rate, ist der gerichtliche Weg zu bestreiten.

    Die usbekische Gesetzgebung sieht drei mögliche Wege der gerichtlichen Forderungseinziehung vor:

    1. Erlass eines Gerichtsbeschlusses;
    2. Durchführung eines ordentlichen Verfahrens;
    3. Durchführung eines vereinfachten Verfahrens. 

    Wenn der Schuldner sich trotz eines rechtskräftigen Urteils weigert zu zahlen, dann kann über das Büro für die Zwangsvollstreckung der Generalstaatsanwaltschaft die Zwangsvollstreckung betrieben werden. 

    Anwälte vor Ort 

    Eine Rechtsanwaltsliste mit deutschsprachigen Anwälten vor Ort stellt die Deutsche Botschaft in Taschkent zum Abruf bereit. Die Delegation der deutschen Wirtschaft in Zentralasien (AHK) kann bei der Anwaltssuche vor Ort und bei Rechtsauskünften sowie bei außergerichtlichen Streitbeilegung (Mediation) beratend unterstützen. 

    Yevgeniya Rozhyna

    Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

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  • Hier erfahren Sie mehr zu Kontakten vor Ort und weiteren relevanten Informationen zu dem Standort. 

    Im Folgenden finden Sie Kontakte und weitere Informationen zu rechtlichen Fragestellungen in Usbekistan.

    Weitere Länderberichte aus der Reihe Recht kompakt sind online abrufbar

    Yevgeniya Rozhyna

    Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

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