Zollbericht Usbekistan Tier- und pflanzengesundheitliche Bestimmungen
Sanitär-epidemiologische-, Veterinär- und Phytosanitärkontrolle
Einige Waren dürfen nur mit einem Hygienezertifikat oder auch Sanitärzertifikat eingeführt werden.
30.09.2022
Von Karin Appel
Sanitär-epidemiologische Kontrolle
Neben der Pflichtzertifizierung unterliegt auch eine Vielzahl von Waren der Hygienezertifizierung. Diese betrifft nicht nur Nahrungsmittel, sondern auch unter anderem pharmazeutische Erzeugnisse, Parfümeriewaren, Hygieneprodukte, Bekleidung, verschiedene Verpackungsmaterialien, Haushaltselektrogeräte und Möbel. Die Hygienezertifizierung erfolgt ebenfalls auf Antrag. Zuständig ist das Zentrum für staatliche sanitär-epidemiologische Aufsicht.
Veterinäre Kontrolle
Bei der Einfuhr von Tieren, tierischen Erzeugnissen wie Lebensmitteln tierischen Ursprungs, Tierfutter, Tierfutterzusatzstoffen aber auch Präparaten der Tiermedizin, in der Tiermedizin eingesetzten Medizinprodukten sowie einigen Arten von Dünger, Insektiziden und einigen anderen chemischen Erzeugnissen bedarf es zusätzlicher Einfuhrdokumente.
Neben einem Veterinärzertifikat, das beim jeweiligen Veterinäramt des Ausfuhrlandes erhältlich ist, werden noch eine Veterinärbescheinigung und eine Einfuhrerlaubnis (beim Versandverfahren einer Durchfuhrerlaubnis) benötigt. Die Veterinärbescheinigung erteilt der Veterinärkontrollpunkt an der Grenze. Die Einfuhrerlaubnis muss durch den Importeur bzw. den Empfänger der Ware vorab beim örtlichen Staatlichen Veterinärdienst beantragt werden. Erst wenn eine solche Einfuhrerlaubnis vorliegt, kann eine Einfuhr erfolgen.
Phytosanitäre Kontrolle
Zur Einfuhr von pflanzlichen Erzeugnissen wie Saatgut und Pflanzen bedarf es eines Pflanzengesundheitszeugnisses, das bei den Pflanzenschutzdiensten der Bundesländer (http://www.pgz-online.de) erhältlich ist sowie einer Quarantäneerlaubnis, die bei der staatlichen Hauptinspektion Usbekistans für Pflanzenquarantäne beantragt werden kann.
Trotz Vorlage dieser beiden Dokumente werden pflanzliche Erzeugnisse genau wie tierischer Erzeugnisse beim Grenzübertritt kontrolliert. Für die Kontrolle sind die Inspekteure der Hauptinspektion für Pflanzenquarantäne zuständig.