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Rechtsbericht | Venezuela | Umweltschutzrecht

Venezuela: Umweltschutzrecht

Das Recht auf Umweltschutz ist in Venezuela in der Verfassung verankert. Im Umweltschutzgesetz sind zudem die Leitprinzipien der „nachhaltigen Entwicklung“ verankert. 

Von Dr. Julio Pereira | Bonn

Verfassungsrechtliche Grundlagen

Seit der Verabschiedung der Verfassung von 1999 (Constitución de la República Bolivariana de Venezuela de 1999 - CRBV/99) ist das Recht auf eine angemessene Umwelt als individuelles und kollektives Recht in der Verfassung verankert. Es handelt sich um ein generationenübergreifendes Recht, das sich auf die Privatsphäre der Bürger auswirkt und mit dem Recht auf Gesundheit und Lebensqualität verbunden ist.

Nach der Verfassung hat jede Generation das Recht und die Pflicht, die Umwelt zu ihrem eigenen Wohl und dem der zukünftigen Generationen zu schützen und zu erhalten (Art. 127 CRBV/99). Diese Norm legt fest, dass der Staat die Umwelt einschließlich der biologischen Vielfalt, der genetischen Ressourcen, der ökologischen Prozesse sowie der Nationalparks, Naturdenkmäler und anderer Gebiete von besonderer ökologischer Bedeutung schützen muss. Außerdem ist vorgesehen, dass der Staat dafür verantwortlich ist, eine Politik der territorialen Organisation zu entwickeln, die den verschiedenen ökologischen Gegebenheiten Rechnung trägt, gemäß den Prämissen der „nachhaltigen Entwicklung“ (Art. 128 CRBV/99). Darüber hinaus müssen Tätigkeiten, die Ökosysteme schädigen können, z. B. durch giftige Abfälle, auf der Grundlage von Umwelt- und soziokulturellen Folgenabschätzungen durchgeführt werden (Art. 129 CRBV/99).

Öffentlich-private Verträge

Von besonderem Bedeutung für den Außenhandel ist Artikel 129 der Verfassung von Venezuela. Diese Verfassungsbestimmung sieht vor, dass in Verträgen, die zwischen Venezuela und juristischen oder natürlichen Personen aus dem In- oder Ausland geschlossen werden, die Verpflichtung zum Umweltschutz vorausgesetzt wird. Das bedeutet, dass bei den vom Staat erteilten Genehmigungen für die Entwicklung wirtschaftlicher Tätigkeiten, die sich auf die natürlichen Ressourcen auswirken können, die Erhaltung des ökologischen Gleichgewichts zwingend vorgeschrieben ist. Folglich ist es die Pflicht der Vertragsparteien, den natürlichen Zustand der Umwelt wiederherzustellen, wenn dieser durch die wirtschaftliche Tätigkeit verändert wird.

Umwelterziehung und indigene Völker

Zusätzlich zu den oben genannten Verfassungsnormen legt die venezolanische Verfassung auch in anderen Themenbereichen die Rolle des Staates bei der Erhaltung der Umwelt fest. So ist beispielsweise die Umwelterziehung auf allen Ebenen und in allen Modalitäten des Bildungssystems obligatorisch (Art. 107 CRBV/99). Ebenso muss die Nutzung natürlicher Ressourcen in indigenen Lebensräumen ohne Beeinträchtigung ihrer kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Integrität erfolgen (Art. 120 CRBV/99).

Nachhaltigkeit

Auf der Grundlage der verfassungsrechtlichen Vorgaben wurden mehrere Gesetze im Hinblick auf den Begriff der Nachhaltigkeit erlassen. Zu den wichtigsten gehört das Umweltschutzgesetz (Ley Orgánica del Ambiente - LOA, 2006). In diesem Gesetz sind die Leitprinzipien der „nachhaltigen Entwicklung“ verankert. Neben dem LOA gilt das Gesetz über das Management sozio-natürlicher und technologischer Risiken (Ley de Gestión Integral de Riesgos Socionaturales y Tecnológicos - LGIRST, 2009), das darauf abzielt, Umweltschäden zu verhindern, zu mildern und zu reduzieren. Andere Gesetze mit unterschiedlichen Schwerpunkten verweisen auf das Nachhaltigkeitsprinzip, wie z. B. das neue Sonderwirtschaftszonengesetz (Ley Orgánica de las Zonas Económicas Especiales - LOZEE, 2022), das vorsieht, dass die Sonderwirtschaftszonen die ökologische Nachhaltigkeit der Produktionsprozesse gewährleisten müssen.

Internationale Verpflichtungen zum Klimawandel

Bisher hat Venezuela zwar kein spezielles Gesetz gegen den Klimawandel erlassen, ist aber internationalen Umweltverpflichtungen zu diesem Thema beigetreten, darunter:

  • Das Pariser Abkommen zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen von 2015 wurde von Venezuela im selben Jahr intern ratifiziert.
  • Das Kyoto-Protokoll, das die Staaten verpflichtet, Maßnahmen zur Begrenzung und Reduzierung von Kohlendioxid- und Treibhausgasemissionen zu ergreifen, wurde auch von Venezuela unterzeichnet und 2004 ratifiziert.
  • Venezuela ist auch Vertragspartei des Wiener Übereinkommens zum Schutz der Ozonschicht (1988 gesetzlich verankert) sowie des Montrealer Protokolls (1989 gesetzlich verankert, mit Änderungen in den Jahren 1993, 1997 und 2001). Das Montrealer Protokoll zielt darauf ab, die Produktion und den Verbrauch von Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht führen, zu verringern.



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