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Recht kompakt | Tschechische Republik | Umweltschutz und Nachhaltigkeit

Tschechische Republik: Beschleunigungszonen und Umweltrecht

Ein zentrales Element des tschechischen Umwelt- und Nachhaltigkeitsrechts ist die Förderung der erneuerbaren Energien. (Stand: 10.06.2025)

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Das tschechische Umweltschutzrecht ist stark durch das EU-Recht geprägt und befindet sich im Wandel, insbesondere im Kontext der europäischen Klimaziele. Das spiegelt sich in neuen Gesetzesinitiativen. 

Nationale Regelungen

Das nationale Recht ist eng mit EU-Recht verzahnt, weist jedoch nationale Besonderheiten auf. Die wichtigsten Rechtsquellen:

Diese Gesetze regeln zentrale Bereiche wie Emissionsgrenzwerte, Umweltverträglichkeitsprüfung, Abfallvermeidung und Ressourcenschonung.

Nationale Strategie und Pläne

Ein weiteres zentrales Dokument ist der Nationale Energie- und Klimaplan (NECP). Der Plan definiert die Ziele der Republik Tschechien in den Bereichen Treibhausgasreduktion, Energieeffizienz, Ausbau erneuerbarer Energien und Energiesicherheit. Er sieht unter anderem vor:

  • eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent bis 2030 im Vergleich zu 1990;
  • einen beschleunigten Ausbau von erneuerbaren Energiequellen;
  • Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen in Industrie und Gebäuden.

Umsetzung europäischer Vorgaben

Ein zentrales Element der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung erneuerbarer Energien (RED II) wird in der Tschechischen Republik durch ein geplantes "Beschleunigungsgesetz" konkretisiert. Das geplante Gesetz aus März 2025 zur Beschleunigung der Nutzung von erneuerbaren Energiequellen soll Genehmigungsverfahren für Wind- und Solaranlagen vereinfachen und sogenannte Beschleunigungszonen einführen, in denen unter bestimmten Voraussetzungen auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden kann.

Darüber hinaus setzt Tschechien mehrere EU-Richtlinien und Verordnungen um:

  • EU-Taxonomie-Verordnung zur Klassifizierung nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten;
  • die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung,
  • die CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht,
  • sowie den CBAM-Mechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism), der ab 2026 schrittweise eingeführt wird.

Ansprechpartner vor Ort

Ministerium für Industrie und Handel

Ein relevanter Ansprechpartner für Unternehmen vor Ort ist das Ministerium für Industrie und Handel (Ministerstvo průmyslu a obchodu). Es ist zuständig für die Energiepolitik, Förderung erneuerbaren Energien und Industrieprojekte.

Einheitliche Ansprechpartner (Points of Single Contact)

Speziell für ausländische Unternehmen existieren einheitliche Ansprechpartner, die Dienstleistungen erbringen, die den Geschäftseintritt im Land vereinfachen. Einheitliche Ansprechpartner sind bei 15 Gewerbeämtern in allen Regionen der Tschechischen Republik angesiedelt. Eine Kontaktliste stellte das MPO zur Verfügung.

Ministerium für Umwelt und regionale Ämter

Das Ministerium für Umwelt (Ministerstvo životního prostředí – MZP) ist unter anderem für Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) verantwortlich. Es führt die Genehmigungsverfahren nach dem UVP-Gesetz durch. 

Regionale Bau- und Umweltpartner sind hingegen für konkrete Genehmigungsverfahren von zum Beispiel Bau von Wind- oder Solaranlagen zuständig. Sie arbeiten eng mit dem MZP zusammen, insbesondere bei der Durchführung der UVP-Prüfungen. Die folgende Infobox vermittelt einen Überblick über das Genehmigungsverfahren.

Checkliste Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbare Energien

  1. Standortwahl und Vorprüfung
  2. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durch Ministerium für Umwelt
  3. Baugenehmigung über das zuständige regionale Bauamt
  4. Energiebezogene Genehmigungen, zum Beispiel für Netzanschlüsse, Förderfähigkeit über das Ministerium für Handel und Industrie 
  5. Eintragung in das nationale Energieanlagenregister

Weitere Informationen

Die Länderseite Tschechische Republik vermittelt einen Überblick über die Wirtschaft im Land. Einen Überblick über Gesetzesinitiativen zur Förderung von erneuerbaren Energien und Förderung geben folgende Beiträge:

13 Juni 2024

Webinaraufzeichnung l EU l CBAM
CBAM – Bilanz und Ausblick

GTAI und die Deutsche Emissionshandelsstelle, die für CBAM zuständige Behörde, informieren über den aktuellen Stand. Die Webinaraufzeichnung sowie Präsentation zum Thema "CBAM – Bilanz und Ausblick" stehen Ihnen kostenfrei zur Verfügung.

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