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Änderungen bei der Mehrwertsteuer in den VAE
Am 1. Januar 2023 werden in den Vereinigten Arabischen Emiraten Änderungen an einigen Bestimmungen des Mehrwertsteuersystems in Kraft treten.
28.12.2022
Von Jakob Kemmer | Bonn
Insgesamt wurden 24 Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes der VAE aus dem Jahr 2017 vorgenommen.
Zu den wichtigsten Änderungen gehören:
- Personen, die eigentlich für die Mehrwertsteuer registriert sind und steuerpflichtige Leistungen erbringen, können nun eine Ausnahme von der MwSt. - Registrierung beantragen, wenn alle ihre Leistungen steuerfrei sind und/oder sie keine anderen Leistungen als steuerfreie Leistungen mehr erbringen.
- Der Zeitpunkt der Ausstellung einer Steuerrechnung beträgt nun 14 Tage ab dem Zeitpunkt der Leistung.
- Der Wohnsitz des Auftraggebers wird neuerdings als Wohnsitz des (Handels-)Vertreters definiert.
- Die emiratische Steuerverwaltung wird ermächtigt, registrierte Personen in bestimmten Fällen zwangsweise abzumelden, sofern dies erforderlich ist. Durch die Abmeldung von Steuerpflichtigen verliert sie allerdings nicht das Recht, Steuerabgaben oder Verwaltungssanktionen einzufordern.
Ein neuer Artikel über die Verjährung (Artikel 79bis) legt insbesondere fest:
- Die Verjährungsfrist von fünf Jahren gilt nicht für Fälle, in denen die emiratische Steuerverwaltung eine Prüfungsanordnung gegen die steuerpflichtige Person erlassen hat, sofern die Prüfung innerhalb von vier Jahren nach Erlass der Anordnung abgeschlossen wird.
- Reicht die steuerpflichtige Person im fünften Jahr nach Ablauf der betreffenden Steuerperiode eine Selbstanzeige ein, verlängert sich die Verjährungsfrist um ein Jahr.