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Rechtsmeldung | Vereinigte Arabische Emirate | Zivilprozessrecht

Neues Zivilprozessrecht in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Am 2. Januar 2023 tritt in den VAE ein neues Gesetz über das Zivilprozessrecht in Kraft. Es soll das prozessrechtliche Umfeld im Land investorenfreundlicher gestalten.

Von Jakob Kemmer | Bonn

Als wesentliche Neuerung führt das Gesetz Nr. 42 aus 2022 über das neue Zivilprozessrecht in den VAE die englische Sprache als neue Gerichtssprache ein. Bisher war dies in den VAE traditionell die arabische Sprache. Dies bedeutete, dass alle Schriftsätze und Beweisstücke in Arabisch oder in der ausländischen Originalsprache zusammen mit einer offiziellen arabischen Übersetzung, die von einem vereidigten juristischen Übersetzer angefertigt wurde, eingereicht werden mussten.

Dies führte oftmals dazu, dass die Prozessparteien sich eher auf die Übersetzung und nicht auf das Originaldokument verlassen mussten.

Mit dem neuen Gesetz  ist nun ab 2. Januar 2023 die englische Sprache für die Entscheidung eines Rechtsstreits, das Verfahren und das Urteil die relevante Sprache. Das Gesetz soll die VAE auf den Weg zu einer unabhängigeren und transparenteren Justiz bringen, die für Investoren im internationalen Vergleich attraktiv ist.

Das neue Gesetz ersetzt das Bundesgesetz Nr. 11 aus dem Jahr 1992 über das Zivilprozessrecht, was dadurch am Stichtag 2. Januar 2023 aufgehoben wird.

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