Zollmeldung Vereinigte Arabische Emirate Einfuhrverbote und Beschränkungen
VAE ändern Legalisierungsgebühr für Handelsrechnungen
Zum 1. Februar 2023 entfällt die Gebührenstaffelung nach Rechnungswert.
24.11.2022
Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn
Exportiert man Waren in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), dann muss man die Handelsrechnung und das Ursprungszeugnis legalisieren lassen, siehe unseren Bericht "Legalisierung der Warenbegleitpapiere". Die zuständige Behörde der VAE ist das "Ministry of Foreign Affairs & International Cooperation" - MOFAIC).
Die Legalisierungsgebühren für Handelsrechnungen werden nach deren Gesamtbetrag berechnet. Je höher der Rechnungsbetrag ist, desto höher ist die vom Ministerium erhobene Gebühr.
Die Zollverwaltung von Dubai hat mit "Customs Notice 11/2022" nun bekannt gegeben, dass die Legalisierungsgebühr für Handelsrechnungen mit einem Wert von über 10.000 Dirham ab 1. Februar 2023 bei 150 Dirham liegen wird. Damit entfällt die bisherige Gebührenstaffelung nach Rechnungswert und die Gebühren für Rechnungen mit einem Wert von über 10.000 Dirham werden deutlich günstiger.
Weitere Informationen zur Einfuhr in die Vereinigten Arabischen Emirate erhalten Sie in unserem Zoll und Einfuhr kompakt - VAE.