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Zollbericht Vereinigte Arabische Emirate Vorübergehende Einfuhr, Carnet ATA
Am 1. Oktober 2021 beginnt die Weltausstellung Expo 2020 in Dubai. Welche Regeln gelten für die vorübergehende Einfuhr von Waren für Messen und Ausstellungen?
27.09.2021
Von Amira Baltic-Supukovic
Wer Messe- oder Ausstellungswaren temporär in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) einführen möchte, hat zwei Möglichkeiten: Carnet ATA oder Sicherheitsleistung. Das Carnet ATA ist ein Zollpassierscheinheft. Es dient als durchgehendes Versandpapier von Deutschland in die VAE und zurück. Als Sicherheit für die beteiligten Zollbehörden dient eine Bürgschaft des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK).
Das Carnet ATA wird in Deutschland von den Industrie- und Handelskammern gegen Gebühr ausgestellt. Es bietet den Vorteil, dass für die mitgeführten oder versandten Waren weder eine Einfuhrerklärung auszufüllen noch Einfuhrabgaben zu leisten sind.
In den VAE wird das Carnet seit 2011 genutzt. Bei Ankunft in den VAE ist die vorübergehende Verwendung („temporary admission“) elektronisch mit Angabe der Carnet-Nummer anzumelden. Die Einfuhrverbote- und Beschränkungen des Golfstaates sind hierbei zu beachten.
In der Regel kann ein Carnet ATA für die vorübergehende Einfuhr von Messe- und Ausstellungsgütern, Berufsausrüstungsgegenständen, Warenmustern, Waren zu wissenschaftlichen und kulturellen Zwecken und Waren für sportliche Veranstaltungen genutzt werden. In den VAE ist die Nutzung jedoch auf die vorübergehende Einfuhr von Messe- und Ausstellungsgütern beschränkt.
Die Abfertigung mit Carnet ATA erfolgt im Emirat Dubai an den folgenden Zollstellen:
Hinzu kommen drei Zollstellen im Emirat Abu Dhabi:
Die Verwendungsfrist beträgt in den VAE sechs Monate (180 Tage). Sie kann auf maximal ein Jahr verlängert werden. Der Antrag auf Verlängerung muss vor Ablauf der Verwendungsfrist gestellt werden.
Die Waren können in einer oder in mehreren Sendungen wieder ausgeführt werden. Die Ausfuhr muss nicht über die Zollstelle erfolgen, bei der die Einfuhranmeldung abgegeben wurde. Bei der Wiederausfuhr kann die Zollverwaltung im Rahmen des Risikomanagements die Identität und Vollständigkeit der Ware prüfen.
Wenn Waren aufgrund von Verkauf, Verlust, Schaden oder Diebstahl (teilweise) in den VAE verbleiben, müssen für diese Waren die Einfuhrabgaben und ein Bußgeld bezahlt werden.
Folgende Produkte dürfen nicht vorübergehend eingeführt werden: Waren, die einem Einfuhrverbot unterliegen; Ersatzteile, Reifen, Batterien und andere für Projekte benötigte Verbrauchsmaterialien.
Im Gegensatz zum Carnet-ATA-Verfahren ist das Verfahren mit Hinterlegung einer Sicherheit generell immer möglich. Dieses kann in den VAE etwa auch für die vorübergehende Einfuhr von Berufsausrüstungen genutzt werden. Bei Ankunft in die VAE ist die vorübergehende Verwendung („temporary admission“) elektronisch bei der Zolldienststelle anzumelden. Hierbei sind auch alle nötigen Warenbegleitpapiere vorzulegen und eine Sicherheitsleistung in Form von Barsicherheit oder Bankbürgschaft zu hinterlegen. Die Höhe der Sicherheitsleistung beträgt fünf Prozent vom CIF-Wert (cost, insurance, freight) der Waren. Hinzu kommt die Dienstleistungsgebühr für die Bearbeitung der Zollanmeldung. Die Zollverwaltung gibt die Ware danach frei.
Bei der Zollanmeldung sind nach Angaben der Zollverwaltung der VAE folgende Warenbegleitpapiere vorzulegen:
Die Verwendungsdauer beträgt sechs Monate (180 Tage). Sie kann auf Antrag (Request Temporary Admission Extension) spätestens 30 Tage vor Ablauf der Verwendungsfrist auf maximal ein Jahr verlängert werden. Die Sicherheitsleistung wird für die Waren erstattet, die fristgerecht und in unverändertem Zustand wieder ausgeführt werden. Für Waren, die in den VAE aufgrund von Verkauf, Verlust, Schaden oder Diebstahl verbleiben, wird die Sicherheit einbehalten und eine Geldbuße verhängt. Die Sicherheitsleistung für Waren, die zu spät ausgeführt werden, wird ebenfalls einbehalten.
Für Teilnehmer der Expo 2020 wird die Zollabfertigung vereinfacht. Auf den Flughäfen Jebel Ali und Al Maktoum International Airport werden „Smart Expo Customs Channels“ für Messeteilnehmer eingerichtet. Diese Kanäle sind rund um die Uhr geöffnet und sollen für eine schnelle Zollabfertigung sorgen.
Weitere Informationen zur Wareneinfuhr in die VAE sind im "Zoll und Einfuhr kompakt -VAE" zu finden.