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Rechtsmeldung Vereinigtes Königreich Vertragsrecht

Britische Konsultation zur Verbesserung der B2B Zahlungsmoral

Die britische Regierung sieht dringenden Handlungsbedarf und macht Vorschläge zur schnelleren Begleichung vertraglich vereinbarter Zahlungen.

Von Karl Martin Fischer | Bonn

Als Folge schlechter Zahlungsmoral erleidet die britische Wirtschaft einen Schaden von jährlich 11 Milliarden Pfund und verliert 38 Unternehmen pro Tag an die Insolvenz. Neben verspäteten Zahlungen werden dafür auch überlange Zahlungsziele (mehr als 60 Tage) und Streitigkeiten hinsichtlich der Berechtigung einer Forderung verantwortlich gemacht.

Die Regierung plant Abhilfe im Wesentlichen durch die Änderung des Late Payment of Commercial Debt Act 1998 sowie der Reporting on Payment Practices and Performance Regulations 2017.

So sollen Vertragsbedingungen mit Zahlungszielen von mehr als 60 Tagen künftig ohne Ausnahme verboten werden – bislang sind sie es nur, wenn sie als “grossly unfair” anzusehen sind. Nach fünf Jahren ist eine weitere Verkürzung auf 45 Tage angedacht. Weiterhin soll es eine Frist von 30 Tagen geben, innerhalb derer eine Rechnung beanstandet werden muss. Wird diese Frist versäumt, muss die Rechnung voll bezahlt werden. Außerdem sollen Vorstände und Audit Comittees bezüglich des Zahlungsverhaltens des eigenen Unternehmens stärker in die Verantwortung genommen werden.

Die gesamte Konsultation findet sich auf der Webseite der britischen Regierung. Eine Teilnahme ist noch bis zum 23. Oktober 2025 möglich.

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