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Zollbericht Vereinigtes Königreich Brexit
Ab Ende Januar 2024 ändern sich die Vorschriften für Waren aus der EU. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Risikokategorie.
04.09.2023
Von Stefanie Eich | Bonn
Erzeugnisse tierischen oder pflanzlichen Ursprungs, sogenannte SPS-Waren, unterliegen bei der Einfuhr veterinären, sanitären und phytosanitären Kontrollen (SPS-Kontrollen). Für Einfuhren von SPS-Waren aus der Europäischen Union (EU) galten seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs weniger strenge Vorschriften im Vergleich zu Einfuhren aus anderen Drittländern. Nun führt die britische Regierung ein einheitliches System ein. Das neue Border Target Operating Model (TOM) enthält eine Übersicht über die Anforderungen.
Das Vereinigte Königreich setzt das neue Zollregime für Einfuhren aus der EU schrittweise um. Die Fristen wurden mehrmals verschoben. Bis die neuen Regelungen in Kraft treten, bleiben die aktuellen Regelungen bestehen. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die neuen Bestimmungen ab Januar 2024. Eine Übersicht über die bestehenden Regelungen finden Sie hier. |
Tierische Erzeugnisse und Pflanzenprodukte werden in drei verschiedene Risikoklassen (TOM risk categories) eingeteilt: gering, mittel und hoch. Die Einteilung berücksichtigt sowohl die Warenart als auch das Herkunftsland. Darauf basierend unterscheiden sich die Anforderungen bei der Einfuhr. Die Auswirkungen auf Einfuhren aus der EU hängen von der Produktgruppe ab: Für tierische Erzeugnisse der mittleren Risikokategorie erhöhen sich beispielsweise die Anforderungen, während sie sich bei Pflanzenprodukten mit geringem Risiko verringern.
Waren mit geringem Risiko müssen folgende Anforderungen erfüllen:
Ein Gesundheitszeugnis (Export Health Certificate, EHC) ist nicht notwendig.
Für Waren der mittleren Risikokategorie gilt Folgendes:
Vorabanmeldung über die IT-Anwendung IPAFFS (import of products, animals, food and feed system)
Ab 31. Januar 2024: Die Vorlage von Veterinärbescheinigungen und Pflanzengesundheitszeugnissen wird verpflichtend.
Ab 30. April 2024: Einführung von Kontrollen für tierische Erzeugnisse und Pflanzenprodukte mit einem mittleren Risiko an Grenzkontrollstellen (Border Control Post, BCP). Die Kontrollen erfolgen risiko-basiert und umfassen physische Kontrollen und die Prüfung von Dokumenten.
Für Waren dieser Risikokategorie gelten schon seit dem Brexit höhere Anforderungen:
Bei zusammengesetzten Erzeugnissen handelt es sich um für den menschlichen Verzehr bestimmte Lebensmittel, die sowohl verarbeitete Erzeugnisse tierischen Ursprungs als auch pflanzlichen Ursprungs enthalten. Beispiele hierfür sind Fertigprodukte wie Lasagne oder Tiefkühlpizza. Zusammengesetzte Lebensmittel gehören in der Regel zu den Waren mit geringem Risiko. Bei der Einfuhr sind die entsprechenden Vorgaben für diese Risikokategorie zu beachten. Es bleibt abzuwarten, ob eine Neubewertung erfolgt und einige zusammengesetzte Erzeugnisse von der niedrigen Risikokategorie in die mittlere Risikokategorie wandern.
Die Einteilung erfolgt produktspezifisch. So sind bei Milchprodukten beispielsweise Milch und Rohmilcherzeugnisse der Risikoklasse "mittel" zuzuordnen, während für Käse ohne Rohmilch oder Joghurt ein geringes Risiko gilt. Bei Pflanzen und Pflanzenprodukten gelten Pflanzen zum Anpflanzen, Kartoffeln, bestimmtes Saatgut und Holz als Hochrisiko-Güter. Die mittlere Risikokategorie umfasst pflanzliche Erzeugnisse mit einem festgestellten Schädlings- oder Krankheitsrisiko. Die Risikokategorie ist zudem abhängig vom Herkunftsland der Erzeugnisse.
Die zuständigen britischen Behörden stellen Übersichtslisten für Produkte aus der EU zur Verfügung:
Auch bei den Gesundheitszeugnissen selbst gibt es Änderungen: Die zuständigen Behörden haben die Vorlagen für Veterinärbescheinigungen und Pflanzengesundheitszeugnisse überarbeitet und vereinfacht. Sie stellen alle neuen Dokumente als Vorlagen zur Verfügung. Zudem erfolgt eine schrittweise Umstellung von der Papierform auf digitale Dokumente. Der Rollout ist für 2024 geplant.
Seit 1. Januar 2022 ist die Vorabanmeldung der Ware durch den Importeur über das Onlineportal IPAFFS verpflichtend. Die Anmeldung ist 24 Stunden vor Ankunft der Ware abzugeben. Die Anmeldung muss unter anderem Angaben zum zugelassenen Betrieb sowie Details zur Ware, dem voraussichtlichen Eintreffen, dem Herkunftsland und dem Bestimmungsort enthalten.
Seit dem 1. Januar 2021 gehört das Vereinigte Königreich nicht mehr zur EU. Während die EU Großbritannien seitdem wie ein Drittland behandelt, gewähren die Briten einseitige Übergangsbestimmungen für die Einfuhr von Lebensmitteln aus der EU. Sie gelten nur für Einfuhren nach Großbritannien (England, Schottland und Wales). Warenverkehr mit Nordirland unterliegt weiterhin den Bestimmungen des EU-Binnenmarktes.
Zunächst war geplant, diese Vereinfachungen zum 1. Oktober 2021 auslaufen zu lassen. Stattdessen verschob die britische Regierung die Einführung mehrmals und kündigte schließlich an, das System der SPS-Kontrollen grundsätzlich zu ändern.
Alle Angaben sind allgemeiner Natur. Im Einzelfall können spezifischere Vorgaben gelten. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, die Anforderungen für einzelne Produktgruppen in den Leitfäden der britischen Behörden zu überprüfen.