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Vietnam: Steuerrecht

Die wichtigsten Steuerarten in Vietnam sind die Körperschaftsteuer, die Einkommenssteuer und die Mehrwertsteuer.

Von Dr. Julio Pereira, Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

Rechtsgrundlage

Das wichtigste Rechtsinstrument in Vietnam für Steuerangelegenheiten ist das Steuerverwaltungsgesetz (Luật số 38/2019/QH14), das mehrfach geändert wurde und am 1. Juli 2020 in Kraft getreten ist. Die wichtigsten Steuerarten Vietnams sind die Körperschaftsteuer, Einkommensteuer auf die Einkünfte natürlicher Personen sowie die vorsteuerabzugsfähige Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen.

Körperschaftsteuer

Der Körperschaftsteuer unterliegen alle Unternehmen, die in Vietnam registriert sind oder über eine Betriebsstätte verfügen. Der für Unternehmen in Vietnam geltende Standard-Körperschaftssteuersatz beträgt 20 Prozent des steuerpflichtigen Gewinns. Die Steuersätze für die Öl- und Gasindustrie und andere mineralgewinnende Industrien können zwischen 32 Prozent und 50 Prozent liegen.

Das Investitionsgesetz Nr. 61/20 (Luật số 61/2020/QH14) stellt vietnamesischen und ausländischen Investoren bei Investitionen beispielsweise in den Bereichen Hochtechnologie oder für Infrastrukturprojekte von besonderer Bedeutung für den Staat sowie für Investitionen in ausgesuchten, unterindustrialisierten Gebieten steuerliche Investitionsförderungen zur Verfügung (Art. 27 und Art. 33 des Investitionsgesetzes). Zu den Fördermaßnahmen zählt die Reduzierung des Steuersatzes zwischen 10 Prozent und 17 Prozent für unterschiedliche Zeiträume sowie zeitlich begrenzte vollständige oder teilweise Steuerbefreiungen.

Einkommensteuer

Das Einkommen natürlicher Personen, die in Vietnam leben, unterliegt seit dem 2009 einem progressiven Steuertarif zwischen 5 und 35 Prozent. Auch Ausländer unterliegen mit ihren in Vietnam erzielten Einkünften der vietnamesischen Einkommensteuer in Höhe von 20 Prozent. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Vietnam vom 16. November 1995 sind Einkünfte aus unselbständiger Arbeit in Vietnam zu besteuern, wenn sich die Person dort länger als 183 Tage im Kalenderjahr aufhält.

Ein ausländischer Arbeitnehmer gilt als "ansässig", wenn er sich mindestens 183 Tage in einem Zeitraum von zwölf aufeinanderfolgenden Monaten ab seinem Ankunftstag in Vietnam aufhält. Sein erstes Steuerjahr bestimmt sich nach diesem Zeitraum, ab dem zweiten bildet das Kalenderjahr die Basis, wobei gegebenenfalls im zweiten Steuerjahr ein Abzug des doppelten Steuerbetrages erfolgt.

Die Steuersätze betragen seit dem 1. Januar 2009:

Steuerstufe

Monatseinkommen (in vietnamesischen Dong - VND)

Steuersatz (in Prozent)

1

bis zu 5 Mio.

5

2

über 5 bis zu 10 Mio.

10

3

über 10 bis zu 18 Mio.

15

4

über 18 bis zu 32 Mio.

20

5

über 32 bis zu 52 Mio.

25

6

über 52 bis zu 80 Mio.

30

7

über 80 Mio.

35

Dem Steuerzahler steht ein monatlicher Steuerfreibetrag von 9 Millionen VND, für jede von ihm abhängige Person noch einmal 3,6 Millionen VND, zu.

Zum einkommensteuerpflichtigen Einkommen zählen neben Löhnen und Gehältern auch Lohnnebenleistungen. Zinseinkommen (mit wenigen Ausnahmen) sowie Veräußerungsgewinne sind ebenfalls steuerpflichtiges Einkommen. Zudem sind unregelmäßige Einkommen wie Erbschaften, Lizenzeinkünfte und Erlöse aus Gewinnspielen steuerpflichtig, soweit die Einnahmen 10 Millionen VND pro Ereignis überschreiten.

Mehrwertsteuer

Der Mehrwertsteuer unterliegen grundsätzlich sämtliche in Vietnam hergestellten Waren und erbrachten Dienstleistungen. Der Steuertarif beträgt - abhängig von der Waren- und Dienstleistungskategorie - entweder 0 Prozent, 5 Prozent oder es gilt der Standardsatz von 10 Prozent. Warenexporte unterliegen einem Nullsteuersatz.

Nach der COVID-19-Pandemie hat die vietnamesische Regierung im Rahmen ihrer sozioökonomischen Erholungsbemühungen die sogenannte Politik der Mehrwertsteuersenkung beschlossen. Sie besteht im Wesentlichen darin, den Mehrwertsteuersatz für einige Monate zu senken. 2023 wurde für Waren und Dienstleistungen, die einem Mehrwertsteuersatz von 10 Prozent unterliegen, ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von 8 Prozent festgelegt. Die von der Nationalversammlung genehmigte und im Beschluss Nr. 101/23 (Nghị quyết số 101/2023/QH15) festgelegte Maßnahme galt vom 1. Juli 2023 bis zum 31. Dezember 2023.

Foreign Contractor Witholding Tax (FCWT)

Wie oben dargelegt, unterliegen ausländische Unternehmen mit oder ohne ständige Niederlassung in Vietnam, die Einkünfte aus Vietnam aus Verträgen mit vietnamesischen Parteien erzielen oder in Vietnam geschäftlich tätig sind, der Körperschaftsteuer und der auf Zahlungen erhobenen Mehrwertsteuer. Zusammengenommen werden diese Steuerpflichten auf Zahlungen als Foreign Contractor Withholding Tax (FCWT) bezeichnet. Rechtlich gesehen handelt sich bei der FCWT nicht um eine eigenständige Steuer. Der Begriff wird verwendet, um die kombinierte Besteuerung von Zahlungen an ausländische Dienstleister sowie die Einbehaltung der daraus resultierenden Steuern zu beschreiben. In der Praxis wird die FCWT jedoch als Quellensteuer betrachtet, deren Höhe zwischen 2 und 5 Prozent der Vertragssumme (hinsichtlich der Mehrwertsteuer) schwankt. 

Da die FCWT sowohl die körperschaft- als auch die mehrwertsteuerliche Verpflichtung des ausländischen Unternehmens abdeckt, ergeben sich in der Kombination Steuersätze zwischen 0,1 Prozent bis 15 Prozent. Im Dienstleistungsbereich fallen regelmäßig 10 Prozent FCWT (5 Prozent Mehrwertsteuer und 5 Prozent Körperschaftsteuer) an.

Gemäß dem deutsch-vietnamesischen Doppelbesteuerungsabkommen unterliegen deutsche Unternehmen, die in Vietnam keine Betriebsstätte unterhalten, dieser FCWT in Bezug auf ihren körperschaftsteuerlichen Bestandteil grundsätzlich nicht. Allerdings ist eine diesbezügliche Befreiung bei den vietnamesischen Steuerbehörden einzuholen.

Doppelbesteuerungsabkommen

Die Bundesrepublik Deutschland und die Sozialistische Republik Vietnam haben am 16. November 1995 ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA) geschlossen, das am 27. Dezember 1996 in Kraft getreten ist.

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