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Vietnam: UN-Kaufrecht
Vietnam ist dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) beigetreten.
27.12.2023
Von Dr. Julio Pereira, Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Convention on Contracts for the International Sale of Goods – CISG) vom 11. April 1980 enthält Regeln, die grundsätzlich für alle Vertragsarten im internationalen Warenkauf anwendbar sind. Es berücksichtigt unterschiedliche soziale, wirtschaftliche und rechtliche Systeme und trägt dazu bei, rechtliche Hindernisse für den internationalen Handel zu überwinden.
Bis November 2023 hatten 97 Staaten das CISG ratifiziert. Unter den südostasiatischen Ländern wurde das CISG nur von Singapur (1996), Vietnam (2017) und Laos (2020) ratifiziert.
Das UN-Kaufrecht ist am 1. Januar 2017 für Vietnam in Kraft getreten. Im Rahmen der Beitrittserklärung gab Vietnam bekannt, dass in Einklang mit den Art. 12 und 96 der CISG zu deren Anwendung ein Kaufvertrag grundsätzlich der Schriftform bedarf.
Nach vietnamesischem Recht besteht im Vertragsrecht grundsätzlich Rechtswahlfreiheit, soweit es sich um einen Sachverhalt mit Auslandsbezug handelt (Art. 683 des Zivilgesetzbuches). Haben die Parteien keine Rechtswahl getroffen, kommt das Recht des Staates zur Anwendung, zu dem der Vertrag eine enge beziehungsweise engere Verbindung aufweist (closely associates).