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Recht kompakt | Zentralamerika | Gewerblicher Rechtsschutz

Zentralamerika: Gewerblicher Rechtsschutz

Nachstehend finden Sie einen Kurzüberblick über das Patent- und Markenrecht sowie das Urheberrecht in Guatemala, Honduras und Panama.

Von Jan Sebisch | Bonn

Guatemala

Markenrecht

Marken können in Guatemala beim Registro de la Propiedad Intelectual de Guatemala registriert werden. Marken umfassen in Guatemala unter anderem eine Vielzahl von Wörtern, Symbolen, Zeichen oder Kombinationen davon, einschließlich Düfte und Geräusche, die hinsichtlich der Herkunft der Produkte Unterscheidungskraft haben oder erlangen. Marken können auch aus nationalen oder geografischen Bezeichnungen bestehen, solange nicht die Gefahr besteht, dass der Verbraucher hinsichtlich der Herkunft eines Produktes getäuscht wird.

Patentrecht

Patente in Guatemala werden im Registro de la Propiedad Intelectual de Guatemala registriert. Um in das Register eingetragen werden zu können, muss es sich bei der Erfindung um eine Marktneuheit handeln, sie muss das Ergebnis einer schöpferischen Tätigkeit sein und einen industriellen Nutzen haben. Zudem ist Guatemala Mitglied zahlreicher internationaler Abkommen: zum Beispiel der WIPO Paris Convention for the Protection of Industrial Property 1883 oder dem WTO Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights 1994 (TRIPS).

Urheberrecht

In Guatemala ist der Urheber der Inhaber der moralischen und wirtschaftlichen Rechte eines Werkes. Der Begriff des Werkes wird dabei sehr weit definiert: Umfasst sind unter anderem traditionelle schriftliche Werke sowie audiovisuelle Werke. Obwohl der Urheber eines Werkes in Guatemala automatisch geschützt ist, besteht die Möglichkeit der Registrierung des Urheberrechts. Zudem ist Guatemala Mitglied zahlreicher internationaler Abkommen (zum Bespiel des WIPO Copyright Treaty 1996 - WCT).

Honduras

Gesetzliche Regelungen zum gewerblichen Rechtsschutz in Honduras finden sich im Ley del Derecho de Autor y de los Derechos Conexos (Urheberrecht und Recht der verwandten Schutzrechte) und im Ley de Propiedad Industrial (Gesetz über gewerblichen Rechtsschutz).

Markenrecht

Unter einer Marke versteht man in Honduras jedes sichtbare Zeichen, das die Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens von den Produkten oder Dienstleistungen anderer Unternehmen unterscheiden kann. Das Recht zur ausschließlichen Nutzung einer Marke entsteht durch deren Eintragung beim honduranischen Markenamt.

Patentrecht

Zuständige Behörde für Patente in Honduras ist das Instituto de la Propiedad. Nach Artikel 6 Ley de Propiedad Industrial kann eine Erfindung patentiert werden, wenn sie neu und erfinderisch sowie gewerblich anwendbar ist. Der Patentschutz beträgt 20 Jahre.

Urheberrecht

Auch in Honduras ist das Urheberrecht die staatliche Anerkennung von Originalwerken, wie literarischen oder bildlichen Werken, zugunsten eines jeden Schöpfers oder Künstlers, unabhängig von ihrem Genre und unabhängig von der Methode oder Form des Ausdrucks, der Qualität oder dem Zweck. Zuständige Behörde ist das Instituto de la Propiedad.

Panama

Markenrecht

Marken können in Panama bei der Generaldirektion des Registers für gewerbliches Eigentum (Dirección General del Registro de la Propiedad Industrial Ministerio de Comercio e Industrias) registriert werden. Um eine Marke zu registrieren, ist ein entsprechender Antrag notwendig, der unter anderem den Namen, die Staatsangehörigkeit und die Adresse des Anmelders beinhaltet. Der Eintragungszeitraum beträgt in etwa ein Jahr. Die Schutzdauer der Marke beträgt 10 Jahre.

Patentrecht

Auch Patente können bei der Generaldirektion des Registers für gewerbliches Eigentum registriert werden. Um in das Register eingetragen werden zu können, muss es sich bei der Erfindung um eine Marktneuheit handeln, sie muss das Ergebnis einer schöpferischen Tätigkeit sein und einen industriellen Nutzen haben.

Urheberrecht

Obwohl der Urheber eines jeden Werkes einer geistigen Schöpfung in Panama automatisch geschützt ist, besteht die Möglichkeit dieses Urheberrecht registrieren zu lassen. Zuständige Behörde in diesem Rahmen ist die Dirección Nacional de Derecho de Autor. Zu den gesetzlich geschützten Werken gehören alle literarischen, künstlerischen, erzieherischen oder wissenschaftlichen Werke sowie Computerprogramme, audiovisuelle und fotografische Werke, Gemälde, Zeichnungen, Architekturentwürfe und besondere Ausdrucksformen der Folklore.

Der Urheber ist Inhaber der moralischen und wirtschaftlichen Rechte an dem Werk. Eine Urheberrechtsregistrierung wird auf Lebenszeit gewährt plus 70 Jahre danach. Die wirtschaftlichen Rechte eines Werkes können an eine natürliche oder juristische Person übertragen werden. Die Übertragung muss jedoch schriftlich erfolgen.

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