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Kenia: Gewerblicher Rechtsschutz
In Kenia sind gewerbliche Schutzrechte vor allem über die nationalen Gesetze zu erlangen. Außerdem ist Kenia Mitglied der ARIPO, sodass Patente auch dort angemeldet werden können. (Stand: 30.10.2025)
Von Katrin Grünewald | Bonn
Der gewerbliche Rechtsschutz ist in Kenia im Industrial Property Act, im Trade Marks Act und im Copyright Act geregelt. Gewerbliche Schutzrechte können beim Kenya Industrial Property Institute (KIPI) angemeldet werden. Auf der Webseite befinden sich unter anderem Informationen zu den anfallenden Kosten. Zudem besteht die Möglichkeit, die benötigten Anmeldeformulare herunterzuladen.
Patentrecht
Nach dem Industrial Property Act können Patente in Kenia registriert werden, wenn eine Erfindung neu ist, eine schöpferische Leistung erbracht wurde und die Erfindung gewerblich anwendbar ist. Nicht patentierbar sind bestimmte Pflanzensorten und Erfindungen, die gegen die öffentliche Ordnung, die guten Sitten, die öffentliche Gesundheit und Sicherheit, die Grundsätze der Menschlichkeit oder den Umweltschutz verstoßen. Ein Patent kann nur durch den Erfinder angemeldet werden. Bei zwei Erfindern können sie nur gemeinsam ein Patent anmelden. Das Patent ist ab dem Zeitpunkt der Anmeldung 20 Jahre gültig. Damit es gültig bleibt, muss eine jährliche Gebühr entrichtet werden.
Markenrecht
Gemäß dem Trade Marks Act sind in Kenia Marken eintragungsfähig, wenn es sich um ein Erscheinungsbild, einen Slogan, ein Gerät, eine Handelsmarke, eine Überschrift, ein Etikett, ein Kennzeichen, einen Namen, eine Unterschrift, ein Wort, einen Buchstaben, eine Ziffer oder eine Kombination der genannten Merkmale handelt und diese unterscheidungskräftig sind. Eine Marke ist nicht eintragungsfähig, wenn sie gegen ein Gesetz oder die guten Sitten verstößt oder mit einer anderen Marke verwechselt werden könnte. Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre und kann um jeweils 10 Jahre verlängert werden.
Weitere Informationen
Kenia ist außerdem Mitglied der Afrikanischen regionalen Organisation für geistiges Eigentum (African Regional Intellectual Property Organization, ARIPO) und hat das Harare Protocol on Patents and Industrial Designs unterzeichnet. In diesen Bereichen können sich Unternehmen an die ARIPO wenden und beispielsweise Patente anmelden.
Weitere Informationen zum gewerblichen Rechtsschutz in Kenia sind abrufbar auf der Webseite der World Intellectual Property Organization (WIPO).