Umsatzsteuer in Thailand bleibt bei 7 Prozent
Am 17. September 2024 hat die thailändische Regierung eine erneute Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes beschlossen.
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Am 17. September 2024 hat die thailändische Regierung eine erneute Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes beschlossen.
Einkommen aus ausländischen Quellen, das von Steueransässigen nach Thailand gebracht wird, soll ab 1. Januar 2024 stets der thailändischen Einkommensteuer unterliegen.
Die thailändische Regierung hat eine nochmalige Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes bis zum 30. September 2024 beschlossen.
Thailand hat Änderungen in seinem Arbeitsgesetz (Labour Protection Act) in Bezug auf die Ermöglichung von "remote work" verabschiedet. Sie gelten seit dem 18. April 2023.
Durch Anpassungen des thailändischen "Civil and Commercial Code" (CCC) ergeben sich Neuerungen unter anderem im Bereich der Limited Company. Sie treten im Februar 2023 in Kraft.
Thailands Mindestlohnausschuss hat zum 1. Oktober 2022 den provinzabhängigen Mindestlohn um etwa 5 Prozent angehoben.
Anfang Mai 2019 traten in Thailand einige Änderungen des Labour Protection Act (LPA) in Kraft.
Ende Mai 2019 ist in Thailand das Cybersicherheitsgesetz (Cybersecurity Act, B.E. 2562 (2019)) mit der Veröffentlichung in der thailändischen "Royal Gazette" in Kraft getreten.
Ausländische Staatsangehörige, die bestimmte Kriterien erfüllen, können nun ein "Long-Term Resident"(LTR)-Visum für Thailand beantragen. Dazu zählen hochqualifizierte Fachkräfte.
Seit dem 24. Mai 2022 gelten in Thailand Änderungen des "Public Limited Companies Act". Sie betreffen insbesondere die Möglichkeit digitaler Versammlungen und Kommunikation.